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   KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05   

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https://dejure.org/2005,6855
KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05 (https://dejure.org/2005,6855)
KG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 7 U 80/05 (https://dejure.org/2005,6855)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 7 U 80/05 (https://dejure.org/2005,6855)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei durch einen Hinweis auf die Gründe für die Zurückweisung einer Berufung; Pflicht zur Durchführung des Verfahrens nach § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale dieser Norm

  • Judicialis

    ZPO § 313 Abs. 3; ; ZPO § 522; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313 Abs. 3 § 522 Abs. 2 § 540 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinweis gem. § 522 Abs. 2 ZPO verletzt nicht rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.04.2003 - 5 B 24.03

    Revisionsrechtliche Zuordnung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Denkgesetze;

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist darum nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vergl. BVErfG, Beschluss vom 11. April 2003 - 5 B 24/03).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Im Übrigen liegt ein Überraschungsurteil, welches das rechtliche Gehör einer Partei verletzt, nur dann vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vergl. BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Auch die Entscheidung des BGH vom 9. Oktober 1997 (MDR 1998, 25) in der festgestellt wird, dass Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruchs, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, den Erklärenden "in der Regel" nicht binden, ist nicht einschlägig.
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die Entscheidung des BGH vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 241/00 - (BauR 2002, 613) verhält sich zum Prüfvermerk des Architekten auf der Rechnung, der "in der Regel" keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers Dritten gegenüber darstellt.
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 452/00

    Anerkenntnis von Leistungen durch Beauftragung der Prüfung

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    So hat der BGH in der Entscheidung vom 6. Dezember 2001 - VII ZR 452/00 - (BauR 2002, 465) festgestellt, dass die Prüfung der Schlussrechnung eines Auftragnehmers durch den Auftraggeber auch dann kein Anerkenntnis der in die Schlussrechnung eingestellten Nachtragsleistungen darstellt, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht durch seinen Architekten, sondern durch einen mit dem Bauvorhaben bisher nicht befassten Sachverständigen prüfen lässt, weil dieser damit keine Erklärung zu den in die Rechnung eingestellten Leistungen abgibt.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4 UF 150/04

    Reichweite des Unverzüglichkeitsgebotes in Satz 1 des § 522 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05
    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • KG, 02.11.2004 - 7 U 50/04

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zurückweisung der Berufung im

  • OLG Koblenz, 21.04.2005 - 10 U 2/04

    1. Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gewährleistet grundsätzlich, dass das

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 7 U 220/05

    Außerordentlicher Kündigung wegen schwerwiegenden Verdachts massiv

    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (vgl. nur KG, KGR Berlin 2006, 268 mit zahlreichen Nachweisen).
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