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   OLG Zweibrücken, 10.02.1982 - 7 U 81/81   

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https://dejure.org/1982,3831
OLG Zweibrücken, 10.02.1982 - 7 U 81/81 (https://dejure.org/1982,3831)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.02.1982 - 7 U 81/81 (https://dejure.org/1982,3831)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - 7 U 81/81 (https://dejure.org/1982,3831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 332
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 08.09.1998 - 7 W 58/98

    Private oder berufliche Qualifizierung von Äußerungen im Fernsehen; Vertretung

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  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 571/93

    Überprüfung der Rechtswegzuständigkeit durch das Rechtsmittelgericht; Rechtsweg

    Es ist allgemein anerkannt, daß die Unterlassung und der Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in dienstlicher Eigenschaft abgegeben werden, im Verwaltungsrechtsweg geltend zu machen sind; durch Beziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung geprägte Äußerungen oder persönliche Erklärungen des Amtsträgers können hingegen nur Gegenstand zivilgerichtlicher Streitigkeiten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 5 C 88/85 - NJW 1988, 2399, Beschl. v. 10. Oktober 1989 - 7 B 156.89 - Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 58; Hess. VGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 UE 24/83 - NJW 1988, 1683; VGH Mannheim, Urteile vom 18. November 1991 - 1 S 1088/90 - NVwZ 1993, 285, 9. Oktober 1989 - 1 S 5/88 - NJW 1990, 1808 f.; OVG Koblenz, Urteil vom 13. November 1986 - 5 U 79/86 - ZBR 1988, 390; BGH, Urteil vom 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76 - NJW 1978, 1860 ff., Beschluß vom 19. Dezember 1960 - GSZ 1/60 - BGHZ 34, 99 ff., 108 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. Februar 1982 - 7 U 81/81 - NVwZ 1982, 332; Kopp, VwGO, 9. Auflage, 1992, Randnummern 28 und 28 a zu § 40, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 25.06.1991 - 11 UE 3164/88

    Folgenbeseitigungsanspruch; Widerruf einer Äußerung einer Behörde; Werturteile

    Bei der Äußerung, die Klägerin scheine vermindert zurechnungsfähig zu sein, handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit einer objektiven Klärung durch Beweis zugänglich ist, sondern um ein Werturteil (vgl. zur Abgrenzung BVerfGE 61, 1 (8 f.), OLG Zweibrücken, NVwZ 1982, 332 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.1986 - 2 A 10/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LG Braunschweig, 13.05.2009 - 9 O 39/09
    Eine solche kann angenommen werden, wenn ein von einem Beamten erhobener Vorwurf unbeschadet seiner Zurechnung zur Amtsausführung so sehr Ausdruck seiner persönlichen Meinung oder Einstellung ist, dass wegen des persönlichen Gepräges der Ehrkränkung die Unterlassungs- oder Widerrufserklärung eine unvertretbare persönliche Leistung des Beamten darstellt und deshalb nur dann, wenn sie vom Beamten persönlich abgegeben wird, geeignet ist, die Ehre des Klägers wieder herzustellen (OLG Zweibrücken, NVwZ 1982, 332).
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