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   OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - I-7 U 82/15   

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OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - I-7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,49268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2016 - I-7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,49268)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2016 - I-7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,49268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Maklerhaftung wegen fehlerhafter Angaben im Haus-Exposé - Ansprüche Grundstückverkäufer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben im Exposé des vom Veräußerer beauftragten Maklers

  • rechtsportal.de

    BGB § 652 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Ansprüche des Erwerbers eines Hausgrundstücks wegen unrichtiger Angaben im Exposé des vom Veräußerer beauftragten Maklers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 9 U 120/12

    Anwendbarkeit und Reichweite des betriebsrentenrechtlichen Verfügungsverbots

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
    Die gegen ihre Verurteilung gerichtete Berufung der Klägerin wurde durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 01.08.2013 - I - 9 U 120/12 - zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der beigezogenen Akten 1 O 63/11 LG Kleve = I - 9 U 120/12 OLG Düsseldorf und 1 O 398/13 LG Kleve ergänzend Bezug genommen.

  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
    Die Kosten für die Prozessführung stellen solche Aufwendungen dar, wenn die Durchführung eines Rechtsstreits ein sachgemäßer Versuch gewesen ist, den Schadenseintritt zu verhindern (BGH VersR 1976, 730).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 146/06

    Haftung des Maklers für die Richtigkeit der Informationen im Exposè

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2016 - 7 U 82/15
    Im Verhältnis zum Käufer, der die Angaben im Exposé grundsätzlich als vom Verkäufer und nicht vom Makler stammend ansehen darf, gilt, dass der Makler Informationen, die er von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben darf, wenn er sie mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat (BGH NJW-RR 2007, 711; Ibold in Schreiber, Handbuch Immobilienrecht, 3. Aufl. Maklerrecht, Rn. 185).
  • OLG Hamm, 24.09.2020 - 18 U 18/19

    Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!

    Zwar wird bei einem Beratungsvertrag und bei Beratungspflichtverletzungen des Versicherungsmaklers angenommen, der zu beratenden Person könne regelmäßig nicht vorgehalten werden, dass sie dasjenige, worüber der Berater hätte aufklären oder unterrichten sollen, bei entsprechenden Bemühungen ohne fremde Hilfe selbst hätte erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2017, I ZR 143/16, NJW 2018, 1160 Rn. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868; zum Immobilienmakler BGH, Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06; NJW-RR 2007, 711; Senat, Beschluss vom 27.06.2011, 18 W 11/11, BeckRS 2011, 24528; für ein Mitverschulden vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2016, 7 U 82/15, BeckRS 2016, 21373).
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   OLG Karlsruhe, 20.09.2016 - 7 U 82/15   

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OLG Karlsruhe, 20.09.2016 - 7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,76479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2016 - 7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,76479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2016 - 7 U 82/15 (https://dejure.org/2016,76479)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16

    Zur Frage, ob die Frist zur Beschlussergänzung hinsichtlich der Kosten des

    Drescher Born Sunder B. Grüneberg V. Sander Vorinstanzen: LG Mannheim, Entscheidung vom 26.01.2015 - 24 O 39/14 - OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2016 - 7 U 82/15 -.
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