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   OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4004
OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4004)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2007 - 7 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4004)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 7 U 86/06 (https://dejure.org/2007,4004)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer entgeltlichen mietvertraglichen Haftungsreduzierung i.R.e. KFZ-Mietvertrages; Wegfall einer Haftungsreduzierung wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Meldung eines Schadensfalles durch den Mieter eines KFZ; ...

  • urteile-network.de PDF

    Haftungsbeschränkung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfallmeldung Versicherung - wahrheitsgemäße Angaben

  • Judicialis

    AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; VVG § 6 Abs. 3 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; VVG § 6 Abs. 3 a.F.
    Orientierung einer Haftungsbeschränkung des Mieters im Kfz-Mietvertrag am Leitbild der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko - Falsche Schadenmeldung kostet Haftungsbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 913
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZR 1/81

    Vereinbarung einer Volldeckung bei Anmietung eines Kfz; Inanspruchnahme eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06
    Zwar entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung - auch der des erkennenden Senats -, dass sich eine gegen Entgelt vereinbarte mietvertragliche Haftungsreduzierung - wie hier - an dem Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH NJW 1982, S. 987 ff, OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2005 - 30 U 208/04; Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 1999, 22 U 5530/97); gleichwohl ist die Haftung der Beklagten nicht auf den vereinbarten "Selbstbehalt" in Höhe von 950, 00 EUR beschränkt.

    Danach (vgl. auch BGH NJW 1982, S. 987 f.) kann bei bestehender "Volldeckung" im Mietvertrag der berechtigte Fahrer nur dann vom "Versicherer" - hier also der Klägerin - in Anspruch genommen werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

  • OLG Hamm, 22.06.2005 - 30 U 208/04

    Haftungsreduzierung gegen zusätzliches Entgelt bei der Vermietung eines Lkw

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06
    Zwar entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung - auch der des erkennenden Senats -, dass sich eine gegen Entgelt vereinbarte mietvertragliche Haftungsreduzierung - wie hier - an dem Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH NJW 1982, S. 987 ff, OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2005 - 30 U 208/04; Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 1999, 22 U 5530/97); gleichwohl ist die Haftung der Beklagten nicht auf den vereinbarten "Selbstbehalt" in Höhe von 950, 00 EUR beschränkt.
  • KG, 08.02.1999 - 22 U 5530/97

    Bewußte Mißachtung des vertraglichen Verbotes der Überlassung des Fahrzeuges an

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06
    Zwar entspricht es ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung - auch der des erkennenden Senats -, dass sich eine gegen Entgelt vereinbarte mietvertragliche Haftungsreduzierung - wie hier - an dem Leitbild der Kaskoversicherung zu orientieren hat (vgl. BGH NJW 1982, S. 987 ff, OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2005 - 30 U 208/04; Kammergericht, Urteil vom 8. Februar 1999, 22 U 5530/97); gleichwohl ist die Haftung der Beklagten nicht auf den vereinbarten "Selbstbehalt" in Höhe von 950, 00 EUR beschränkt.
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.12.2007 - 7 U 86/06
    Die Schadensmeldung der Beklagten zu 2. war nicht nur objektiv falsch, sondern - entsprechend der Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG - ist die objektiv falsche Unfallschilderung auch vorsätzlich erfolgt (vgl. BGH NZV 2007, S. 186 f.).
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