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   OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01   

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https://dejure.org/2002,6711
OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01 (https://dejure.org/2002,6711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2002 - 7 U 87/01 (https://dejure.org/2002,6711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2002 - 7 U 87/01 (https://dejure.org/2002,6711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Rücktritt von einem Kaufvertrag; Eigentumsvorbehalt ; Ermittlung der Höhe der Nutzungsvergütung; Objektiver Verkehrswert ; Marktüblicher Mietzins

  • Judicialis

    BGB § 455; ; BGB § 347; ; BGB § 987; ; BGB § 100 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 455 § 347 § 987 § 100 (a.F.)
    Nutzungsvergütung nach vertraglich vorbehaltenem Rücktritt vom Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufvertrag - Bemessung der Nutzungsvergütung nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 237/54

    Nutzungsentschädigung bei Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dieser Wert sich an dem marktüblichen Mietzins orientiert, der bei der Vermietung vergleichbarer Sachen zu erzielen ist (BGHZ 19, 330, 334).

    Es ist deshalb berechtigt, den Wert der zu vergütenden Nutzungen für die Überlassung des Gebrauchs ähnlich einen Mietzins festzulegen (BGHZ 19, 330, 333).

  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01
    Es handelt sich bei dem Rücktritt nach § 455 BGB um einen vertraglich vorbehaltenen Rücktritt, auf den die §§ 346 ff. BGB unmittelbar anzuwenden sind (BGH NJW 1984, 2937).

    Während die Ursache für das Scheitern des Vertrages bei der Wandlung in die Sphäre des Verkäufers fällt und im Fall des nicht zustande gekommenen Vertrages jedenfalls auch in seinen Bereich, beruht der Rücktritt im Streitfall auf dem Zahlungsverzug des Käufers, liegt also ausschließlich in seiner Sphäre begründet und hätte von dem Käufer vermieden werden können (BGH NJW 1984, 2937, 2938).

  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01
    Soweit der BGH diese Berechnungsmethode bei der Wandlung und bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen Vertrages angewandt hat (BGH NJW 1996, 250, 252; BGHZ 115, 47), sind diese Fälle mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01
    Da die geschuldete Herausgabe der Nutzungen (§§ 347, 987, 100 BGB) nicht in Betracht kommt, hat die Beklagte sie zu vergüten (BGH NJW-RR 1998, 803, 805).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 7 U 87/01
    Soweit der BGH diese Berechnungsmethode bei der Wandlung und bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen Vertrages angewandt hat (BGH NJW 1996, 250, 252; BGHZ 115, 47), sind diese Fälle mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar.
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