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   OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15   

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https://dejure.org/2017,49249
OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2017,49249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.12.2017 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2017,49249)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2017,49249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Frage des Behandlungsfehlers bei unzureichender Ausstattung des Arztes

  • medizinrechtsiegen.de

    Behandlungsfehler bei unzureichender Ausstattung für ambulante Handoperation

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 253 BGB, § 280 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei unzureichender Ausstattung für eine ambulante Handoperation; Schmerzensgeld bei notwendig werdender zweiten Operation; Grenzen ärztlicher Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Werkzeugkasten komplett halten: Chirurg muss bei Entfernung einer Radiusplatte Werkzeuge zur Lösung festsitzender Schrauben bereithalten, sonst handelt er fehlerhaft

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 77 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Aufklärung/Einwilligung | Risikoaufklärung vor Operation zur Entfernung des Osteosynthesematerials

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler bei unzureichender materieller Ausstattung des Arztes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGH vom 30.09.2014 - VI ZR 443/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH vom 24.02.2015 - VI ZR 106/13, juris Rn. 7).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 5 U 104/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage gegen einen Zahnarzt und Implantologen, da der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Letzteres ist anzunehmen, wenn seine Ausstattung sich in der unteren Bandbreite des ärztlichen Behandlungsstandards bewegt (vgl. BGH vom 15.04.2014 - VI ZR 382/12, juris Rn. 11; BGH vom 30.05.1989 - VI ZR 200/88, juris Rn. 9; OLG Köln vom 13.08.2014 - 5 U 104/13, juris Rn. 30).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Letzteres ist anzunehmen, wenn seine Ausstattung sich in der unteren Bandbreite des ärztlichen Behandlungsstandards bewegt (vgl. BGH vom 15.04.2014 - VI ZR 382/12, juris Rn. 11; BGH vom 30.05.1989 - VI ZR 200/88, juris Rn. 9; OLG Köln vom 13.08.2014 - 5 U 104/13, juris Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Aufzuklären ist nur über Risiken, die sich auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt oder bei fehlerfreier Durchführung des Eingriffs nicht mit Gewissheit ausschließen lassen (vgl. hierzu OLG Koblenz vom 29.11.2001 - 5 U 1382/00, juris Rn. 95).
  • BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88

    Übernahmeverschulden bei unzureichender apparativer Ausstattung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Letzteres ist anzunehmen, wenn seine Ausstattung sich in der unteren Bandbreite des ärztlichen Behandlungsstandards bewegt (vgl. BGH vom 15.04.2014 - VI ZR 382/12, juris Rn. 11; BGH vom 30.05.1989 - VI ZR 200/88, juris Rn. 9; OLG Köln vom 13.08.2014 - 5 U 104/13, juris Rn. 30).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.2005 - 7 U 132/04

    Arzthaftung: Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung des Urologen aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Als Behandlungsfehler ist dabei jeder Verstoß gegen die Regeln und den Standard der ärztlichen Wissenschaft zu verstehen (BGH VersR 1997, 770; vgl. auch Senat vom 12.10.2005 - 7 U 132/04, juris Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist nur begründet, wenn der haftungsrechtlich relevante Eingriff zu möglichen künftigen Schäden führen kann (vgl. BGH vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, Rn. 6.; BGH vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, juris Rn. 8).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.12.2017 - 7 U 90/15
    Ein zulässiger Feststellungsantrag ist nur begründet, wenn der haftungsrechtlich relevante Eingriff zu möglichen künftigen Schäden führen kann (vgl. BGH vom 09.01.2007 - VI ZR 133/06, Rn. 6.; BGH vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, juris Rn. 8).
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   KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15   

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https://dejure.org/2016,77519
KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2016,77519)
KG, Entscheidung vom 18.10.2016 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2016,77519)
KG, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 7 U 90/15 (https://dejure.org/2016,77519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 2 ; VOB/B § 8 Abs. 1 ; BGB § 278
    Restliche Werklohnforderung und Kündigungsvergütung für nicht erbrachte Leistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachunternehmereinsatz bekannt: Kein Verstoß gegen Selbstausführungsgebot!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmereinsatz bekannt: Kein Verstoß gegen Selbstausführungsgebot! (IBR 2019, 545)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

    Organisationspflichten des Werkunternehmers; Zurechnung des

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Denn soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht (BGH, NJW 2008, 145, Rn. 22).

    Denn die Klägerin muss sich die Täuschung ihrer Nachunternehmerin über die wahren Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. bejahend Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB/B, 19. Aufl., § 4 Abs. 8 Rn 8 und BGH, NJW 2007, 366; ders., NJW 2008, 145; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 1319).

  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Ein Kündigungsgrund kann allein das Rechtsverhältnis darstellen, wenn die Kündigung selbst bereits zu bestimmten Rechtsfolgen führt (BGH, NJW 2013, 1744 f. m. w. N.).

    Ferner sind die Zwischenfeststellungsklagen auch über den Erlass des Endurteils hinaus von Bedeutung, nämlich für die Möglichkeit des Erlasses von Teilurteilen (vgl. dazu BGH NJW 2013, 1744 f.), gegebenenfalls als Vorbehaltsurteil gemäß § 302 ZPO unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung.

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Dies konnte jedenfalls soweit nachvollzogen werden, als die Beklagte die Vergütungsforderung für Restarbeiten hinsichtlich eines erheblichen Teils der Positionen der Schlussrechnung nicht bestreitet und sich daher nach Treu und Glauben nicht auf eine fehlende Fälligkeit der Forderung wegen nicht prüfbarer Abrechnung dieser Positionen berufen kann (Bd. II/Bl. 45 f.; vgl. BGH, BauR 2006, 678 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 136/14

    Kündigung eines Werkvertrages durch den Auftraggeber wegen Verletzung der

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Die Kündigung kann dann in entsprechender Anwendung von § 314 BGB erfolgen (vgl. Ingenstau/Korbion-Joussen/Vygen, VOB, 19. Auflage 2015, § 8 Abs. 3 VOB/B Rn. 17; OLG Düsseldorf, NJW 2015, 3663 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 143/15

    VOB-Vertrag: Fristlose Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Entbehrlichkeit

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Voraussetzung ist, dass durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass es dem vertragstreuen Vertragspartner nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 470).
  • BGH, 12.10.2006 - VII ZR 272/05

    Zurechnung des Verschuldens von Mitarbeitern des Subunternehmers bei der Prüfung

    Auszug aus KG, 18.10.2016 - 7 U 90/15
    Denn die Klägerin muss sich die Täuschung ihrer Nachunternehmerin über die wahren Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. bejahend Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB/B, 19. Aufl., § 4 Abs. 8 Rn 8 und BGH, NJW 2007, 366; ders., NJW 2008, 145; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn 1319).
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