Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnkosten - Bei der Geltendmachung von Anwaltsgebühren aufgrund einer Abmahnung muss der Anspruchsteller nichtbeweisen, dass ihm die Gebühren tatsächlich in Rechnung gestellt wurden und beglichen worden sind.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 249, 250 BGB, § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
Abmahnkosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Abmahner seinen Rechtsanwalt noch nicht bezahlt hat - openjur.de
- aufrecht.de
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch nicht beglichen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung anwaltlicher Gebühren durch Verwirklichung der Gebührentatbestände; Schadensersatzanspruch für anwaltliche Gebühren trotz fehlender dienstbezüglicher Rechnungsstellung; Rechtfertigung einer 1,5fachen Rechtsanwaltsgebühr durch die besondere Schwierigkeit des ...
- kanzlei.biz
Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz
- info-it-recht.de
Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Abmahngebühren, ungeachtet dessen, ob diese schon vom Mandanten bezahlt sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.07.2005 - 324 O 500/04
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 406
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen, gegen die sich die hier maßgeblichen Abmahnungen richteten, die Entscheidungen des Landgerichtes in den oben genannten Fällen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht bezüglich des besonderen Schutzes der Kinder, insbesondere die Entscheidungen vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021) und vom 31.3.2000 (NJW 2000, 2191) bekannt waren, sind die Veröffentlichungen zumindest fahrlässig, somit schuldhaft erfolgt. - BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02
Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gem. § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist (vgl. BGH NJW 2004, 1868 ff;… Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB Bd.1 § 250 Rn. 5;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl. § 250 Rn. 2) in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da die Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie die (weitergehende) Erfüllung ablehne. - OLG Hamburg, 20.07.2004 - 7 U 3/04
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Im Einzelnen ist hierzu auf die Ausführungen des Landgerichts zu verweisen, die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats stehen (so insbesondere den Kläger betreffend Urteile vom 20.7.2006; Geschäftsnummern 7 U 3/04 und 7 U 6/04). - OLG Hamburg, 20.07.2004 - 7 U 6/04
Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Im Einzelnen ist hierzu auf die Ausführungen des Landgerichts zu verweisen, die im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats stehen (so insbesondere den Kläger betreffend Urteile vom 20.7.2006; Geschäftsnummern 7 U 3/04 und 7 U 6/04).
- LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses
Der Befreiungsanspruch hat sich gem. § 250 BGB auch ohne Fristsetzung in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er die Erfüllung ablehnt (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2008, 19348; BGH NJW 2004, 1868;… Palandt/Grüneberg, BGB, Rn. 2 zu § 250 BGB). - AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gemäß § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist ( BGH , Urteil vom 13.01.2004, Az.: XI ZR 355/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1868 ff. ) in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da die Beklagtenseite eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie die (weitergehende) Erfüllung ablehne ( OLG Brandenburg , Urteil vom 16.08.2012, Az.: 12 U 176/11; OLG Hamburg , Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05, u.a. in: AGS 2008, Seiten 151 f. ). - OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im …
Der Ansatz einer 1, 5-fachen Gebühr ist zwar unüblich, von der Rechtsprechung aber vereinzelt gebilligt worden, sogar gekoppelt mit dem Verbot an die Gerichte, das Gebührenermessen zu überprüfen, das dem Rechtsanwalt nach dem RVG in diesem Bereich zusteht (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2007 - 7 U 93/05, bei juris Rz. 24).
- AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23
Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gemäß § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist (BGH, Urteil vom 13.01.2004, Az.: XI ZR 355/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1868 ff.) in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da der (Drittwider-)Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er die Erfüllung ablehnt (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012, Az.: 12 U 176/11; OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05, u.a. in: AGS 2008, Seiten 151 f.). - LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Die Begründetheit des Anspruchs setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt des Verletzten die betreffende Rechnung gegenüber seinem Mandanten geltend gemacht hat und sie von diesem - vollständig - beglichen worden sind (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, 7 U 93/05). - AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 51 C 9184/13
Herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gemäß § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben haben, dass er die weitergehende Erfüllung ablehnen (OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, 7 U 93/05, Tz. 20 - zitiert nach JURIS). - LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12
Möglichkeit eines rechtlich selbständigen Vertrags über eine Vergütungspflicht …
Ein solcher Befreiungsanspruch wandelt sich aber nach § 250 S. 2 BGB - auch ohne Setzung einer Frist - in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Anspruchsgegner eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az. 7 U 93/05, Rn. 20 zitiert nach juris; OLG Köln…, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09, Rn. 19 zitiert nach juris). - AG Ludwigsburg, 09.11.2023 - 8 C 1219/23 Dieser Befreiungsanspruch wandelt sich jedoch entweder mit fruchtlosem Verstreichen einer gesetzten Frist gemäß § 250 Satz 2 BGB oder -wie im vorliegenden Fall- auf Grund ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung in einen Zahlungsanspruch (BGH NJW 2004, 1868; OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 6 U 49/11; LG Hagen, Urteil vom 02.07.2009, Az.: 10 0 24/09).
- AG München, 31.05.2023 - 322 C 18445/22 9 Erfüllung ablehnt (vergleich zum Beispiel hansea- Urteil vom 27.2.2007, 7 U 93/05).
- AG Dortmund, 07.02.2014 - 424 C 6760/13
Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges; …
Wegen der grundsätzlichen Weigerung der Beklagten wäre aber die weitere Fristsetzung nur eine unnötige Förmelei (vgl. hierzu bspw. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az. 7 U 93/05 -juris abrufbar). - LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 129/18
Rollbandmaß
- AG München, 03.11.2015 - 343 C 18500/15
- AG Wuppertal, 10.09.2012 - 32 C 53/12
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Sicherungsübereignungsverträge als anfechtbare Rechtshandlungen i.S.v. § 129 InsO (Insolvenzordnung); Voraussetzungen für die Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für Benachteiligungsabsicht
- OLG Brandenburg
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.04.2005 - 4 O 177/04
- OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.03.1997 - IX ZR 93/96
Anfechtung der durch vorzeitige Rückgewähr eines Kredits bewirkten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05
Benachteiligungsvorsatz im Sinne der Anfechtungsvorschriften ist vielmehr schon dann gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen als mutmaßliche Folge seines Handels erkannt und gebilligt hat (BGH ZIP 1997, 853, 855). - BGH, 02.12.1999 - IX ZR 412/98
Kenntnis von der Inkongruenz
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05
Dazu hätte die Beklagte dartun müssen, die Schuldnerin sei seinerzeit davon ausgegangen, mit Sicherheit alle ihre Gläubiger befriedigen zu können (BGH ZIP 2000, 82, 83).