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   OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21   

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https://dejure.org/2022,11174
OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21 (https://dejure.org/2022,11174)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2022 - 7 U 946/21 (https://dejure.org/2022,11174)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 7 U 946/21 (https://dejure.org/2022,11174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Anerkenntnis eines Mangels durch "Nachbesserungsarbeiten": Herstellergarantie vs. Gewährleistung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Kaufvertrag, Fahrzeug, Mangel, Berufung, Rechtsanwaltskosten, Beschwerde, Bank, Leasingvertrag, Frist, Laufleistung, Pkw, Zeitpunkt, Anlage, Kennzeichnung, vorgerichtliche Anwaltskosten, Zulassung der Revision, kein Anspruch

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Fehlermeldungen für ein adaptives Scheinwerfersystem; Begriff des anfänglichen Mangels; Unterschied zwischen Herstellergarantie und Händlergewährleistungspflicht; Wirkung der Annahme eines Fahrzeugs zu ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    a) Im Ausgangspunkt ist der Klägerin darin beizupflichten, dass ein Verkäufer, der einen Mangel als solchen anerkannt hat, sich im Nachgang nicht darauf berufen kann, es liege in Wahrheit kein anfänglicher Mangel vor (vgl. BGH, Urteile vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, juris-Rn. 11 und vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18, juris-Rn. 31 in Zusammenschau mit OLG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - 15 U 82/17, juris-Rn. 21).

    Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung (BGH, Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, juris-Rn. 11).

  • BGH, 09.09.2020 - VIII ZR 150/18

    Gewöhnlicher, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigender Verschleiß ist bei

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    a) Im Ausgangspunkt ist der Klägerin darin beizupflichten, dass ein Verkäufer, der einen Mangel als solchen anerkannt hat, sich im Nachgang nicht darauf berufen kann, es liege in Wahrheit kein anfänglicher Mangel vor (vgl. BGH, Urteile vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, juris-Rn. 11 und vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18, juris-Rn. 31 in Zusammenschau mit OLG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - 15 U 82/17, juris-Rn. 21).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Zwar trifft auch insoweit - wie beim Anerkenntnis eines Mangels - zu, dass in einer widerspruchslosen Entgegennahme zur Nachbesserung ein Verzicht auf den Schutz des § 377 HGB liegen kann (vgl. dazu: BGH, Urteile vom 19.06.1991 - VIII ZR 149/90, juris-Rn. 20 mwN und vom 25.11.1997 - VIII ZR 259/97, juris-Rn. 17 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2018 - 9 U 83/16

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Neubeginn und Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Da ein Käufer die Existenz der (Hersteller-)Garantie regelmäßig kennt, kann auch aus seiner Sicht aus dem Verkäuferverhalten (in Form der Entgegennahme des Fahrzeugs zu einem Reparaturversuch) nicht der Schluss gezogen werden, der Verkäufer erkenne Mängel im technischen Sinne und damit zugleich Ansprüche aus Mängelgewährleistungsrechten an (ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2018 - 9 U 83/16, juris-Rn. 26; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 5/13, juris-Rn. 18ff., das allerdings mehr auf die konkreten Erklärungen des Verkäufers abstellt), da das Verhalten der Beklagten - auch aus Sicht eines Kunden - schlicht mehrdeutig ist (Handeln auf Basis der Gewährleistung/Handeln auf Basis einer Garantie).
  • LG München I, 19.01.2021 - 23 O 5773/19

    Fehlender Nachweis für Mangelhaftigkeit eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2021, Az. 23 O 5773/19, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Der Senat hat insoweit erwogen - und mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörtert -, ob der Klägerin Beweiserleichterungen zuzubilligen sein könnten, weil in der Vernichtung von ausgebauten Teilen durch die Beklagte eine (auch fahrlässig begehbare) Beweisvereitelung zu sehen sein könnte (BGH, Urteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05, juris-Rn. 23 ff. und vom 23.10.2008 - VIII ZR 64/07, juris-Rn. 20 ff.), die Beweiserleichterungen bis hin zu einer Umkehr der Beweislast zur Folge hätte.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 5 U 5/13

    Verjährung von Nacherfüllungsansprüchen beim Kauf eines Pkw

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Da ein Käufer die Existenz der (Hersteller-)Garantie regelmäßig kennt, kann auch aus seiner Sicht aus dem Verkäuferverhalten (in Form der Entgegennahme des Fahrzeugs zu einem Reparaturversuch) nicht der Schluss gezogen werden, der Verkäufer erkenne Mängel im technischen Sinne und damit zugleich Ansprüche aus Mängelgewährleistungsrechten an (ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2018 - 9 U 83/16, juris-Rn. 26; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 5/13, juris-Rn. 18ff., das allerdings mehr auf die konkreten Erklärungen des Verkäufers abstellt), da das Verhalten der Beklagten - auch aus Sicht eines Kunden - schlicht mehrdeutig ist (Handeln auf Basis der Gewährleistung/Handeln auf Basis einer Garantie).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Zwar trifft auch insoweit - wie beim Anerkenntnis eines Mangels - zu, dass in einer widerspruchslosen Entgegennahme zur Nachbesserung ein Verzicht auf den Schutz des § 377 HGB liegen kann (vgl. dazu: BGH, Urteile vom 19.06.1991 - VIII ZR 149/90, juris-Rn. 20 mwN und vom 25.11.1997 - VIII ZR 259/97, juris-Rn. 17 f.).
  • OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 82/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Korrosion am Auspuff

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    a) Im Ausgangspunkt ist der Klägerin darin beizupflichten, dass ein Verkäufer, der einen Mangel als solchen anerkannt hat, sich im Nachgang nicht darauf berufen kann, es liege in Wahrheit kein anfänglicher Mangel vor (vgl. BGH, Urteile vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98, juris-Rn. 11 und vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18, juris-Rn. 31 in Zusammenschau mit OLG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - 15 U 82/17, juris-Rn. 21).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus OLG München, 12.01.2022 - 7 U 946/21
    Offen bleiben kann, ob die geltend gemachten Ansprüche verjährt wären oder ob bzw. in welchem Umfang der Lauf der Verjährungsfrist durch die Reparaturversuche gehemmt gewesen wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.10.2007 - X ZR 101/06, insb. juris-Rn. 23 f.).
  • LG Lübeck, 18.01.2024 - 14 S 41/23

    Kein Gewährleistungsausschluss wegen möglicher Asbestbelastung?

    Es kommt dabei darauf an, ob der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelte, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein, wobei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigung entscheidend sind (OLG München Endurteil v. 12.01.2022 - 7 U 946/21, BeckRS 2022, 10509).
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