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   OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17   

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https://dejure.org/2018,17869
OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17 (https://dejure.org/2018,17869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2018 - 7 U 96/17 (https://dejure.org/2018,17869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 7 U 96/17 (https://dejure.org/2018,17869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    TÜV Rheinland haftet nicht für fehlerhafte PIP-Brustimplantate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Brustimplantate und der Schadensersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld von deutschem Zertifizierer und französischer Versicherung wegen fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers PIP

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld von deutschem Zertifizierer und französischer Versicherung wegen fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers PIP

  • welt.de (Pressemeldung, 29.06.2018)

    Erneut scheitert Frau mit Klage wegen Pfusch-Implantaten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz und Schmerzensgeld von deutschem Zertifizierer und französischer Versicherung wegen fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers PIP

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhaften PIP-Brustimplantaten - TÜV Rheinland war als Zertifizierer nicht zur Durchführung unangekündigter Kontrollen verpflichtet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.06.2017 - VII ZR 36/14

    Entscheidung in Sachen Silikonbrustimplantate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Danach führt die benannte Stelle regelmäßig die erforderlichen Inspektionen und Bewertungen durch, um sich davon zu überzeugen, dass der Hersteller das genehmigte Qualitätssicherungssystem anwendet (BGH, Urteil vom 22.06.2017, VII ZR 36/14, Rn. 22 - 24).

    Dabei ist, wovon auch das Landgericht ausgeht, sowohl auf vertragliche als auch auf außervertragliche/ deliktische Ansprüche deutsches Sachrecht anzuwenden (vgl. zur Anwendbarkeit deutschen Sachrechts BGH, Urteil vom 22.06.2017, VII ZR 36/14 Rn. 14 - 20).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung indessen gerechtfertigt, wenn das Differenzierungskriterium auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (EuGH, Urteil vom 24.11.1998 - C-274/96 Slg. 1998, I-7637, Rn. 27 - Bickel und Franz; Urteil vom 23.03.2004 - C-138/02, Slg 2004, I-2703 Rn. 66 - Collins).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs ist eine mittelbare Diskriminierung indessen gerechtfertigt, wenn das Differenzierungskriterium auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (EuGH, Urteil vom 24.11.1998 - C-274/96 Slg. 1998, I-7637, Rn. 27 - Bickel und Franz; Urteil vom 23.03.2004 - C-138/02, Slg 2004, I-2703 Rn. 66 - Collins).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Damit ist die größtmögliche Übereinstimmung mit den Grundfreiheiten aller Beteiligten erreicht, weil Unionsbürger - wie geboten (vgl. zu einem Entschädigungsfonds für Opfer von Gewalttaten EuGH, Urteil vom 02.02.1989 - Rs. 186/87, Slg. 1989, 195 Rn. 17 - Cowan) - in den Genuss dieser Pflichtversicherung kommen, wenn sie in Frankreich einen Schaden erleiden.
  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    So hat der Gerichtshof etwa entschieden, dass eine mittelbar auf der Staatsangehörigkeit beruhende Ungleichbehandlung durch das Ziel der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und allgemein zugänglichen medizinischen Versorgung gerechtfertigt sein kann, wenn es zur Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes beiträgt (EuGH, Urteil vom 13.04.2010 - C-73/08, Slg. 2010, I-2735 Rn. 62 - Bressol).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-219/15

    Brustimplantate aus minderwertigem Industriesilikon

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Eine Pflicht, die eine Produktprüfung und die Sichtung der Geschäftsunterlagen des Herstellers umfassen kann, besteht aber nicht generell, sondern nur, wenn Hinweise vorliegen, dass das Medizinprodukt den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG in der durch die Verordnung Nr. 1882/2003 geänderten Fassung nicht genügt (BGH a.a.O. Rn. 25; EuGH, NJW 2017, 1161).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.08.2006, X ZR 114/03, Restschadstoffentfernung, abrufbar bei juris), in der beschränkt auf den Bereich der Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte eine Vorlageanordnung jedenfalls dann für gerechtfertigt angesehen wurde, wenn diese zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich, weiter verhältnismäßig und angemessen ist, wobei für den Erlass einer Vorlageanordnung für ausreichend erachtet wurde, dass eine Benutzung des Gegenstands des Schutzrechtes wahrscheinlich ist (BGH a.a.O., bei juris Rn. 42/43).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Nach § 142 ZPO kann das Gericht die Vorlegung von im Besitz einer Partei befindlichen Urkunden anordnen, auf die sich eine Partei bezogen hat, wobei anders als im Fall des § 423 ZPO die Bezugnahme der beweispflichtigen Klägerin auf Urkunden ausreicht, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Beklagten zu 1 befinden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.06.2007, XI ZR 277/05, bei juris Rn. 18).
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof lediglich im Bereich der Entstehung eines reinen Vermögensschadens als Primärschaden gemacht (BGH, Urteil vom 15.06.1993, XI ZR 111/92, bei juris Rn. 24).
  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 514/13

    Notarhaftung: Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten des Notars bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2018 - 7 U 96/17
    Dementsprechend darf das Gericht die Urkundenvorlegung nicht zum bloßen Zwecke der Informationsgewinnung, sondern nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen (BGH a.a.O.; ebenso BGH, Urteil vom 17.07.2014, III ZR 514/13, bei juris Rn. 26).
  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2016 - 7 U 241/14

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht über Risiken bei Brustimplantaten; Beschränkung

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17

    Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung von Rohrleitungen durch Baumwurzeln

  • OLG Stuttgart, 22.05.2017 - 7 U 54/17

    Kündigung eines Versicherungsvertragsvertrages: Anspruch auf Rückabwicklung unter

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 2/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten mit Industriesilikon

    Es ist keine Verpflichtung der Beklagten zu 1) ersichtlich, im Hinblick auf zum damaligen Zeitpunkt noch nicht auf dem Markt befindliche Silikongel-Implantate die Webseite der FDA auf Hinweise zu überprüfen, die sich auf Hydrogel-Implantate beziehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018, Az.: 7 U 96/17, Rn. 27, zit. n. juris).

    Ein Zusammenhang mit den im vorliegenden Fall verwendeten Silikonimplantaten, die auch erst circa 2 Monate nach der im Februar 2001 stattgefundenen Überprüfung auf den Markt kamen (nämlich am 18.04.2001, vgl. Anlage K 3 zur Klage), ist nicht erkennbar (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018, Az.: 7 U 96/17, Rn. 27, zit. n. juris).

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Es ist keine Verpflichtung der Beklagten zu 1) ersichtlich, im Hinblick auf zum damaligen Zeitpunkt noch nicht auf dem Markt befindliche Silikongel-Implantate die Webseite der FDA auf Hinweise zu überprüfen, die sich auf Hydrogel-Implantate beziehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018, Az.: 7 U 96/17, Rn. 27, zit. n. juris).

    Ein Zusammenhang mit den im vorliegenden Fall verwendeten Silikonimplantaten, die auch erst circa 2 Monate nach der im Februar 2001 stattgefundenen Überprüfung auf den Markt kamen (nämlich am 18.04.2001, vgl. Anlage K 3 zur Klage), ist nicht erkennbar (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2018, Az.: 7 U 96/17, Rn. 27, zit. n. juris).

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