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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26959
OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,26959)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,26959)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,26959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10
    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 03.05.2005 (BGH NJW 2005, 2927 ff), wo die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des erteilten Auftrags "Vergleich mit einer Vielzahl von Gläubigern" im Laufe der Geschäftsbesorgung den ursprünglichen Rahmen "sprengte", da zusätzliche Tätigkeiten (individuelle Verhandlungen mit einzelnen Gläubigern) sich unvorhergesehen als notwendig erwiesen, wurde im vorliegendem Fall der nach dem Auftrag bereits vorgegebene Tätigkeitsrahmen nicht verlassen, weshalb die Tätigkeit der Inanspruchnahme zweier Anspruchsgegner auf Ersatz eines Schadens aufgrund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen als eine Angelegenheit anzusehen ist.

    Der innere Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH NJW-RR 2010, 428 ff; BGH NJW 2005, 2927 ff).

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10
    Dementsprechend betrifft auch die Verfolgung von prozessual selbständigen und an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpften Ansprüchen auf Ersatz des Sachschadens und auf Zahlung von Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis dieselbe Angelegenheit (BGH NJW-RR 2010, 428 ff; BGH NJW 1995, 1431 f).

    Der innere Zusammenhang ist anzunehmen, wenn die verschiedenen Gegenstände bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung des mit der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Inhalt des Auftrags erstrebten Erfolgs zusammengehören (BGH NJW-RR 2010, 428 ff; BGH NJW 2005, 2927 ff).

  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01

    Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10
    Dabei ist insbesondere der Inhalt des erteilten Auftrags entscheidend (BGH NJW 2004, 1043 f; BGH NJW 1995, 1431 f).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 7 U 97/10
    Mehrere Aufträge betreffen regelmäßig dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann und insbesondere die innerlich zusammengehörenden Gegenstände von dem Rechtsanwalt einheitlich bearbeitet werden können (BGH VersR 2008, 413 ff).
  • OLG Köln, 21.06.2016 - 9 U 41/15

    Umfang der Pflicht eines Rechtsschutzversicherers zur Freistellung des

    Auch mehrere Aufträge betreffen regelmäßig dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielrichtung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der Tätigkeit gesprochen werden kann und insbesondere die innerlich zusammengehörenden Gegenstände von dem Rechtsanwalt einheitlich bearbeitet werden können (BGH, Urt. v. 04.12.2007, - VI ZR 277/06 -, VersR 2008, 413/414 in juris; BGH, Urt. v. 08.05.2014, - IX ZR 219/13 -, NJW 2014, 2126 ff. in juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2010, - 7 U 97/10 -, BeckRS 2011, 04763 Ziff. 1.).

    Solange sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts innerhalb dieses Rahmens bewegt, betreffen alle seine Tätigkeiten, auch wenn sie sich auf verschiedene rechtliche Gegenstände beziehen, dieselbe Angelegenheit (OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2010, - 7 U 97/10 -, BeckRS 2011, 04763 Ziff. 1.).

    Denn unter einer Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Anwalt besorgen soll (OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2010, - 7 U 97/10 -, BeckRS 2011, 04763 Ziff. 1.).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob zwingend eine einheitliche Verurteilung der gesamtschuldnerisch Haftenden erfolgt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.08.2010, - 7 U 97/10 -, BeckRS 2011, 04763 Ziff. 1.).

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Rechtsprechung
   KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,60978
KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,60978)
KG, Entscheidung vom 19.11.2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,60978)
KG, Entscheidung vom 19. November 2010 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2010,60978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 134 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 812 Abs 1 BGB, § 3 S 2 WährG
    Lohngleitklausel: Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Kostenelementeklauseln; Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs wegen Geltendmachung überhöhter Änderungssätze

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers bei vertragswidriger Abrechnung und Erkennbarkeit aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1
    Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Ansprüche des Auftraggebers bei vertragswidriger Abrechnung und Erkennbarkeit aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt Rückforderungsanspruch von öffentlichem Auftraggeber?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lohngleitklausel: Überhöhte Änderungssätze sind nachzuweisen! (IBR 2012, 502)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers? (IBR 2012, 503)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1690
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Handelt es sich dagegen um eine von der Lohnentwicklung abgekoppelte Klausel, die aufgrund überhöhter Änderungssätze zu einer unangemessenen Kostenumlage auf die Klägerin führt, ist die Vereinbarung ohne entsprechende Genehmigung gemäß § 134 BGB nichtig (BGHZ 168, 96).

    Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401).

  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Welchen Einfluss dieser Umstand auf die rechtliche Wirksamkeit einer Lohngleitklausel haben soll, erschließt sich dem Senat nicht, zumal die Klägerin selbst ausführt, dass sich aus der Unwirksamkeit der Lohngleitklausel nicht deren vollständiger Entfall ergibt, sondern sie im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine genehmigungsfreie oder genehmigungsfähige Klausel zu ersetzen ist (Bl. 69 f. d. A.; vgl. dazu auch BGH NJW 1986, 931 f.; NJW 2006, 2978/2980; OLG Dresden, BauR 2007, 400/401).

    Zu Recht hat sich das Landgericht im vorliegenden Fall nicht der Entscheidung des OLG Dresden (BauR 2007, 400) angeschlossen, in der das Gericht ohne nähere Begründung die Kenntnis des Auftraggebers allein von einem Bericht des Rechnungshofes abhängig gemacht hat.

  • BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Die von der Klägerin zitierten Urteile des BGH vom 22.3.1988 (NJW 1988, 1976 = BGHZ 104, 76) und 12.1.2010 (NZG 2010, 264) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Die von der Klägerin zitierten Urteile des BGH vom 22.3.1988 (NJW 1988, 1976 = BGHZ 104, 76) und 12.1.2010 (NZG 2010, 264) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids richtet sich gegen die beiden Mitglieder der Bietergemeinschaft und damit gegen die möglichen Gesellschafter, deren Verhältnis zur Gesellschaft dem einer OHG entspricht (vgl. BGH ZIP 2001, 330).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Sie führt zwar unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 9.2.2005 (NJW 2005, 1194) zutreffend aus, dass einer Partei nur solche Verzögerungen zurechenbar sind, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgemäßer Prozessführung hätte vermeiden können (vgl. auch BGH NJW 2006, 3206/3207) und ein Antragsteller im Mahnverfahren auch nicht etwa gehalten ist, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf eine beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH NJW 2006, 3206).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Im Mahnverfahren ist eine Verzögerung im Hinblick auf die Regelung in § 691 Abs. 2 ZPO dann als nicht geringfügig anzusehen, wenn das nachlässige Verhalten des Antragstellers zu einer Verzögerung von mehr als einem Monat führt (BGH MDR 2007, 45.).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Sie führt zwar unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 9.2.2005 (NJW 2005, 1194) zutreffend aus, dass einer Partei nur solche Verzögerungen zurechenbar sind, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgemäßer Prozessführung hätte vermeiden können (vgl. auch BGH NJW 2006, 3206/3207) und ein Antragsteller im Mahnverfahren auch nicht etwa gehalten ist, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf eine beschleunigte Zustellung hinzuwirken (BGH NJW 2006, 3206).
  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Es ist allgemeine Ansicht in der Rechtsprechung und wird auch von der Berufung nicht in Frage gestellt, dass Kenntnis auf Seiten des Auftraggebers dann vorliegt, wenn er die vertragswidrige Abrechnung aus den ihm vorliegenden Unterlagen bei der Schlussrechnungsprüfung ohne weiteres erkennen kann (vgl. u.a. BGH BauR 2008, 1303).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10
    Die Regelverjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB), wobei auch in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB für den Fristbeginn am 1.1.2002 die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGH, Urt. v. 15.6.2010 - XI ZR 309/09, Tz. 11).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84

    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

    Entsprechend verhält es sich mit dem von der Klägerin in dem Schriftsatz vom 12. Februar 2016 zitierten Urteil des Kammergerichts (vgl. KG Berlin , Urteil vom 19. November 2010, 7 U 97/10, Rn. 20, juris).

    Dieser Entscheidung haben sich die weitere Rechtsprechung und Literatur angeschlossen (vgl. KG , Urteil vom 19. November 2010, 7 U 97/10; OLG Bremen , Urteil vom 16. Januar 2014, 3 U 44/13; Ellenberger , in: Palandt, a.a.O. § 199 Rn. 27; Grothe , in: Münchener Kommentar BGB, a.a.O., § 199 Rn. 26; Locher , in: Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 16 Abs. 3 Rn. 55; Schmidt-Räntsch , in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 199 Rn. 3 und 4).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 97/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,73895
OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2011,73895)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2011 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2011,73895)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2011 - 7 U 97/10 (https://dejure.org/2011,73895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 11 O 223/09
  • OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 97/10
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