Rechtsprechung
KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich der Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anlegerhaftung in sog. Doppelstockgesellschaft; Freistellungsanspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 271 Abs. 1; HGB § 128
Auslegung einer Vereinbarung hinsichtlich der Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.05.2008 - 37 O 14/08
- KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98
Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Demgegenüber sind der Partei Verzögerungen zuzurechnen, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (vergl. BGH NJW 1999, 3125; BGH NJW 1995, 2230 m.w.N.).Bei der Berechnung der Zeitdauer der Verzögerung, die auf vorwerfbarer Nachlässigkeit des Antragstellers beruht, stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die Zeitspanne ab, um die sich die ohnehin erforderliche Zustellung als Folge der Nachlässigkeit des Antragstellers bzw. des Klägers verzögert (BGH NJW 1999, 3125).
- BGH, 24.06.1974 - III ZR 105/72
Verzögerung der Klagezustellung
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Die Nachlässigkeit, die zur Verzögerung der Zustellung liegt, kann in der verspäteten Einzahlung des Kostenvorschusses liegen, sie kann auch in Mängeln der Klageschrift oder aber darin bestehen, dass der Klageschrift nicht die nach § 253 Abs. 5 ZPO erforderlichen Abschriften beigefügt worden sind (…vergl. Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 167 Rdn. 15; BGH VersR 1974, 1106; OLGR Stuttgart 2000, 297). - BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82
Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Bei einer auf Vereinbarung beruhenden Verpflichtung zur Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten ist es eine Frage der Auslegung, ob die Fälligkeit sofort oder erst nach Entstehen und Fälligkeit der Drittschulden eintritt (BGH NJW 1984, 2151).
- BGH, 21.12.1970 - VIII ZR 50/69
Bürge im Vergleichsverfahren des Hauptschuldners
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Der Schuldner eines Befreiungsanspruches ist verpflichtet, den Befreiungsgläubiger von dem Risiko seiner Inanspruchnahme durch die Drittgläubiger freizustellen (vgl. BGHZ 55, 117, 120), d.h. ihn so zu stellen, wie er ohne die Belastung mit den Drittschulden stehen würde. - BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Dabei sind von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen regelmäßig unschädlich (BGH NJW 2004, 3775, 3776 m.w.N.); eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen wird dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH, NJW 1996, 1060, 1061). - BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Dabei sind von der Partei zu vertretende geringfügige Verzögerungen bis zu 14 Tagen regelmäßig unschädlich (BGH NJW 2004, 3775, 3776 m.w.N.); eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen wird dagegen nicht mehr als geringfügig und damit als schädlich angesehen (BGH, NJW 1996, 1060, 1061). - BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05
Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Zwar kann sich der Zustellungsempfänger unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht auf die Verzögerung berufen, wenn diese auch auf seinem Verhalten beruht (vergl. BGH NJW-RR 2006, 789, 790). - BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94
Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags; …
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Demgegenüber sind der Partei Verzögerungen zuzurechnen, die sie bei gewissenhafter Prozessführung hätte vermeiden können (vergl. BGH NJW 1999, 3125; BGH NJW 1995, 2230 m.w.N.). - BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07
Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden
Auszug aus KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08
Es ist dem Gesellschaftsgläubiger aufgrund der schuldrechtlichen Verpflichtungsfreiheit unbenommen, mit dem Treugeber-Gesellschafter etwa eine der "wirtschaftlichen" Beteiligung entsprechende Mithaftungsübernahme zu vereinbaren (BGH ZIP 2008, 2354, zitiert nach juris Rdn. 22, 24).
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 13 TaBV 24/11
Freistellung von Schulungskosten; unbegründeter Feststellungsantrag des …
Dementsprechend kann dieser nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 136) auch (noch) keinen Freistellungsanspruch gegenüber der Arbeitgeberin geltend machen ( vgl. auch BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82 - BGHZ 91, 73; KG, 20.01.2009 - 7 U 98/08).