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   OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08   

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https://dejure.org/2008,4673
OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08 (https://dejure.org/2008,4673)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.08.2008 - 7 UF 244/08 (https://dejure.org/2008,4673)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. August 2008 - 7 UF 244/08 (https://dejure.org/2008,4673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Familiensache: Frist für die Anschlussberufung bei Unterhaltsanspruch; Ausgleich einer Betriebsrente; Darlegung der Erwerbsbemühungen bei Arbeitslosigkeit; Befristung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung für den Fall einer Änderung der für eine Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist; Zumutbarkeit von Beitragszahlungen beim Ausgleich einer Betriebsrente; Anforderungen an die Darlegung ...

  • Judicialis

    BGB § 524 Abs. 2 S. 3; ; BGB § 1577; ; BGB § 1578 b; ; ZPO § 3 b Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577; BGB § 1578b; ZPO § 524 Abs. 2 S. 3
    Umfang und Kriterien bei der Berechnung von Versorgungsausgleich und nachehelichem Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 292
  • FamRZ 2009, 345
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Gegen eine Befristung des Unterhaltsanspruchs spricht hier, dass die Ehe zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin fast 27 Jahre gedauert (Eheschließung: 28. Oktober 1977; Zustellung des Scheidungsantrages: 23. April 2004), die Antragsgegnerin sich nach der Geburt der beiden Kinder hauptsächlich der Erziehung der Kinder und der Haushaltsführung gewidmet hat und nur noch eingeschränkt erwerbstätig war, sodass sich in der Erwerbsbiographie der Antragsgegnerin ehebedingt Nachteile manifestiert haben (vgl. zuletzt: BGH Urteil vom 16. April 2008, Az.: XII ZR 107/06).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Um im Falle der Arbeitslosigkeit der Darlegungslast für seinen Bedarf bzw. die fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit zu genügen, muss ein Unterhaltspflichtiger in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen zu dem Zweck unternommen hat, einen zumutbaren Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen (BGH FamRZ 1996, 345; OLG Hamm FamRZ 2005, 279).
  • OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch nur dann, wenn diese Umstände vor Ablauf der in § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Frist nicht geltend gemacht werden konnten, d.h. erst nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999; OLG Celle FamRZ 2007, 1821).
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn im Fall der Verwertung des Eigenheimes, sei es durch Vermietung oder Veräußerung, dem alleinnutzenden Ehegatten auch die gesamten Mieteinnahmen bzw. der gesamte Veräußerungserlös zufließen würden (vgl. BGH FamRZ 2000, 950).
  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Dabei ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit positiv unter Zugrundelegung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse festzustellen (KG NJW-RR 2002, 76) und im Rahmen der Ermessensentscheidung die Interessen des Berechtigten am Erwerb eigener Rentenanwartschaften durch eigene Beitragszahlung gegenüber dem Interesse des Verpflichteten an weitgehender Schonung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu hoch zu bewerten (BGH FamRZ 1997, 166).
  • OLG Koblenz, 14.06.2007 - 7 UF 155/07

    Zulässigkeit der unbefristeten Anschlussberufung bei Verurteilung zu zukünftig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Dieser Gesichtspunkt greift jedoch nur dann, wenn diese Umstände vor Ablauf der in § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO bestimmten Frist nicht geltend gemacht werden konnten, d.h. erst nach Ablauf dieser Frist eingetreten sind (OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999; OLG Celle FamRZ 2007, 1821).
  • KG, 16.07.2001 - 3 UF 2491/99

    Versorgungsausgleich in Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Dabei ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit positiv unter Zugrundelegung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse festzustellen (KG NJW-RR 2002, 76) und im Rahmen der Ermessensentscheidung die Interessen des Berechtigten am Erwerb eigener Rentenanwartschaften durch eigene Beitragszahlung gegenüber dem Interesse des Verpflichteten an weitgehender Schonung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu hoch zu bewerten (BGH FamRZ 1997, 166).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Bei der Bestimmung der ehelichen Verhältnisse werden Änderungen nach der Trennung und sogar nach der Scheidung grundsätzlich berücksichtigt (BGH FamRZ 2006, 683; 2008, 968), sodass die geldwerten Vorteile, die der Antragsteller durch Ausführung der Hausverwalter- und Hausmeistertätigkeit seit der Trennung erzielt, in die Bedarfsberechnung einfließen.
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.08.2008 - 7 UF 244/08
    Bei der Bestimmung der ehelichen Verhältnisse werden Änderungen nach der Trennung und sogar nach der Scheidung grundsätzlich berücksichtigt (BGH FamRZ 2006, 683; 2008, 968), sodass die geldwerten Vorteile, die der Antragsteller durch Ausführung der Hausverwalter- und Hausmeistertätigkeit seit der Trennung erzielt, in die Bedarfsberechnung einfließen.
  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

    Dieser Umstand sowie die Gesetzesbegründung sprächen dafür, eine unbefristete Anschlussberufung auf Fälle zu beschränken, in denen sich die Verhältnisse des Anschlussberufungsklägers während der Berufungsinstanz verändert haben (OLG Nürnberg - 7 UF 244/08 - veröffentlicht bei [...]; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1572; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1999 mit Anm. Born NJW 2007, 3363; Born NJW 2005, 3038, 3040 ; Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 305 a; Ehinger/Griesche/Rasch Handbuch Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 916).
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