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   OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 7 UF 2528/04   

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https://dejure.org/2004,7311
OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 7 UF 2528/04 (https://dejure.org/2004,7311)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 UF 2528/04 (https://dejure.org/2004,7311)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 UF 2528/04 (https://dejure.org/2004,7311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Beiträgen für eine private Rentenversicherung bei der Berechnung des Ehezeitanteils eines Ehegatten; Einbeziehung einer ehezeitlich erworbenen Anwartschaft, dessen Mittel für das Beitragsdepot aus einer Erbschaft des anderen Ehegatten stammen, in den ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1 S. 2; BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 5
    Zur Berücksichtigung von Kapital, das zu Beginn der Ehezeit bereits vorhanden war und für eine private Rentenversicherung verwendet wird, bei Berechnung des Ehezeitanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81

    Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 7 UF 2528/04
    Im Interesse einer nachweisbaren Abgrenzung des Vermögens des Ehegatten von dem des Dritten wird vom Bundesgerichtshof insoweit verlangt, daß der Erwerb grundsätzlich nicht auf dem Umweg über das Vermögen des Ehegatten, sondern durch direkte Leistungen des Dritten an den Versorgungsträger, mindestens jedoch in einer einer solchen Direktleistung wirtschaftlich gleichstehenden Weise erfolgt (BGH, FamRZ 1984, 570 ff.; vgl. auch Hahne, a.a.O., Seite 1546 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 42/99

    Einbeziehung einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht in den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 7 UF 2528/04
    Eine derartige Versicherung fällt, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, dem Versicherungsnehmer ein Recht eingeräumt ist, anstelle, der Rente eine Kapitalabfindung zu wählen, in den Versorgungsausgleich solange das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt ist (vgl. Hahne in Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., S. 1544, auch BGH, FamRZ 2003, 923).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 06.10.2004 - 7 UF 2528/04
    Insbesondere entspricht auch die Behandlung der von der Antragsgegnerin bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erworbenen Anrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch und die darauf beruhende Umrechnung des Rechtes nach § 1587 a Abs. 3, 4 BGB unter Erhöhung des Barwertfaktors der Tabelle 1 der Barwert-Verordnung um 65 % der zum umstrittenen Problem der Dynamik der öffentlichen Zusatzversorgung in der VBL ergangenen Entscheidung des BGH vom 07.07.2004 (Az. XII ZB 277/03).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich daher auch Versorgungsanrechte, die - wie hier - mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden (OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1256; Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil VI Rn. 29).
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