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   OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13   

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https://dejure.org/2013,13902
OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13 (https://dejure.org/2013,13902)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.05.2013 - 7 UF 641/13 (https://dejure.org/2013,13902)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 7 UF 641/13 (https://dejure.org/2013,13902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Verbringen des Kindes in ein anderes Bundesland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1671 BGB; § 49 FamFG
    Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Verbringen des Kindes in ein anderes Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter trotz eigenmächtige Trennung der Kinder vom Vater?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts muss sich am Kindeswohl orientieren

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Falle des eigenmächtigen Umzugs mit dem Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2526
  • MDR 2013, 981
  • FamRZ 2013, 1588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13
    71 Im Hinblick auf das vom Antragsteller behauptete Fehlverhalten der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Verbringen der Kinder nach Sachsen ab dem 19.1.2013 ("Kindesentziehung") und die vom Antragsteller daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zu treffende Entscheidung ist, wie schon gelegentlich der Anhörung, nochmals klarzustellen, dass die gebotene Abwägung nicht an einer Sanktion eines - im vorliegenden Fall möglichen - Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren ist (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 12.6.2007, FamRZ 2007, 1666, und vom 27.6.2008, FamRZ 2009, 189).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirkung eines gerichtlichen Beschlusses

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13
    Bei einer nur vorläufigen Regelung wie im vorliegenden Fall sind im Übrigen auch die Folgen zu berücksichtigen, die für die Kinder für den Fall einer von der vorläufigen abweichenden Hauptsacheregelung eintreten würden (vgl. BVerfG vom 11.2.2009, FamRZ 2009, 676).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.05.2013 - 7 UF 641/13
    Eine Abwägung der möglichen Risiken für die Kinder durch eine von der vorläufigen abweichenden Hauptsacheentscheidung spricht damit im vorliegenden Fall für die Aufrechterhaltung der angefochtenen Entscheidung (vgl. zu diesem Aspekt auch BVerfGE 2009, 676, 677, und OLG Hamm, FamRZ 2009, 432).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2015 - 10 UF 53/15

    Einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache unter Partnern einer

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners kann bei der im Verfahren der einstweiligen Anordnung gebotenen summarischen Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 28.6.2011 - 10 WF 229/10, BeckRS 2011, 17725; Beschluss vom 27.7.2010 - 10 WF 99/10, BeckRS 2010, 21338; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, NJW-RR 2013, 1418 f.; OLG Nürnberg, NJW 2013, 2526) nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin aufgrund der rechtlichen Verhältnisse an der den Hof betreibenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit einem Minderheitsanteil von 25 % gegenüber der Ehefrau des Antragsgegners als Mehrheitsgesellschafterin mit einem Anteil von 75 % nicht mehr befugt ist, den Hof zu betreten, was zur Folge haben könnte, dass das Hofbetretungsverbot insgesamt aufzuheben wäre.
  • OLG Stuttgart, 10.02.2023 - 15 UF 267/22

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Bestimmung des

    Eine eigenmächtige Trennung des Kindes vom anderen Elternteil kann daher nicht als solche, sondern nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie Rückschlüsse auf eine konkrete Einschränkung der Erziehungsfähigkeit des betroffenen Elternteils zulässt und diese Einschränkung für eine am Einzelfall orientierte Prüfung des Kindeswohls allein ausschlaggebend ist oder konkret festgestellt werden kann, dass der herbeigeführte Ortswechsel aktuell das Wohl der Kinder beeinträchtigt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 7 UF 641/13 -, Rn. 69-71, juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Eine eigenmächtige Trennung des Kindes vom anderen Elternteil ist daher nicht als solche, sondern nur insoweit zu berücksichtigen, als sie negative Rückschlüsse auf die Erziehungsfähigkeit des betroffenen Elternteils zulässt oder der herbeigeführte Ortswechsel aktuell das Wohl des Kindes beeinträchtigt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2023, 15 UF 267/22, FamRZ 2023, 702-707, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 7 UF 641/13 -, Rn. 71, juris).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.02.2014 - 161 F 1620/14

    Elterliche Sorge: Örtliche Zuständigkeit; Übertragung des

    Die Abwägung im Anordnungsverfahren hat sich nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens eines Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (vgl. BverfG FamRZ 2009, 189 - 191; OLG Celle, FamRZ 2013, 48; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 1588).
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