Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.11.2007 - 7 UF 831/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11213
OLG Nürnberg, 07.11.2007 - 7 UF 831/07 (https://dejure.org/2007,11213)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.11.2007 - 7 UF 831/07 (https://dejure.org/2007,11213)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. November 2007 - 7 UF 831/07 (https://dejure.org/2007,11213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Nutzung eines im Miteigentum des Unterhaltspflichtigen stehenden Hauses i.R.d. Berechnung der Höhe der Unterhaltsverpflichtungen; Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen; Anteil für Kaltmiete in dem dem Unterhaltspflichtigen gegenüber ...

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Zurechnung des Mietwerts des im Eigentum des Unterhaltspflichtigen stehenden Eigenheims

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 600
  • FamRZ 2008, 992
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2007 - 7 UF 831/07
    Dabei ist unberücksichtigt geblieben, dass dem Nutzer einer Immobilie während der Trennung bis zum Zeitpunkt der Scheidung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nicht der "volle Mietwert", sondern nur die Miete zugerechnet werden kann, die er für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung bezahlen müsste (vgl. etwa BGH, FamRZ 1989, 1160 und zuletzt BGH, FamRZ 2007, 879).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2007 - 7 UF 831/07
    Gegenüber der Klägerin ist dem Beklagten bei der Prüfung des Ehegattenunterhalts auch schon während der Trennung (vgl. BGH, FamRZ 2006, 683) ein über dem notwendigen liegender Selbstbehalt zu belassen, den der Senat - in Übereinstimmung etwa mit der Düsseldorfer Tabelle zum 1.7.2007, Anm. B 4, und den Leitlinien anderer Oberlandesgerichte (vgl. dazu FamRZ 2007, 1361 ff.) - regelmäßig und auch im vorliegenden Fall mit 1.000,-- EUR ansetzt.
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 21/05

    Berücksichtigung des Wohnvorteils und von Zins und Tilgung für die Ehewohnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2007 - 7 UF 831/07
    Dabei ist unberücksichtigt geblieben, dass dem Nutzer einer Immobilie während der Trennung bis zum Zeitpunkt der Scheidung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nicht der "volle Mietwert", sondern nur die Miete zugerechnet werden kann, die er für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende kleinere Wohnung bezahlen müsste (vgl. etwa BGH, FamRZ 1989, 1160 und zuletzt BGH, FamRZ 2007, 879).
  • OLG Stuttgart, 15.09.2009 - 17 UF 128/09

    Nachehelichenunterhalt: Fortwirken ehebedingter Nachteile; Begrenzung bzw.

    Deshalb kann in Fällen beengter wirtschaftlicher Verhältnisse eine Korrektur des zu belassenden Selbstbehalts geboten sein, und zwar im Umfang des darin für eine Kaltmiete enthaltenen Anteils (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 992 f.; Riegner, FamRZ 2000, 265).
  • OLG Nürnberg, 23.05.2012 - 7 UF 159/12

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Selbstbehalt bei Bezug einer

    Dieses Ziel kann im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit eines eine eigene Immobilie nutzenden Unterhaltspflichtigen, der, wie der Antragsgegner, noch nicht verpflichtet ist, durch Realisierung des objektiven Mietwertes der von ihm genutzten Immobilie zu Barmitteln zu kommen, aber nur so verwirklicht werden, dass der Mietwert nur in Höhe des in dem jeweiligen Selbstbehalt enthaltenen Anteils für Kaltmiete angesetzt bzw., was rechnerisch auf dasselbe hinausläuft, der Selbstbehalt um den darin enthaltenen Kaltmietanteil gekürzt wird (vgl. dazu etwa OLG Nürnberg vom 7.11.2007, 7 UF 831/07, FamRZ 2008, 992).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht