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   VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06   

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https://dejure.org/2007,4457
VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 (https://dejure.org/2007,4457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 (https://dejure.org/2007,4457)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 (https://dejure.org/2007,4457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Anpassung, Kündigung und Beendigung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse in entsprechender Anwendung von

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit; Ausschließliche Berechtigung zur Versorgung eines Ortsteils mit Frisch- und Brauchwasser auf Grund eines öffentlich- rechtlichen ...

  • Judicialis

    HVwVfG § 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HVwVfG § 60
    Wasserrecht: Berechtigung zur Wasserversorgung eines Ortsteils aufgrund Herkommens - Anpassung, Gesamtrechtsnachfolge, Herkommen, Kündigung, Schuldverhältnis, Wasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 293
  • DVBl 2007, 981 (Ls.)
  • DÖV 2008, 121
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    Die von der Beklagten dargelegten Gründe für die Unrichtigkeit des Urteils, auf die sich die berufungsgerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich beschränkt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. November 2005 - 7 UZ 59/05 - und vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 - Juris), lösen keine nachhaltigen Bedenken des Senats gegen die Richtigkeit der dem Feststellungsbegehren der Klägerin stattgebenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus.

    Die Möglichkeit einer Anpassung bzw. Kündigung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse sieht § 60 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich für verwaltungsrechtliche Verträge vor, wobei die am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Vorschrift auch für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge Geltung beansprucht (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 - Juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 C 21.93 - BVerwGE 97, 331, 340).

  • VG Kassel, 12.03.2003 - 7 G 1997/02
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    In dem zwischen der Klägerin und der Beklagten parallel geführten Eilverfahren untersagte das Verwaltungsgericht Kassel der Beklagten mit Beschluss vom 12. März 2003 - 7 G 1997/02 -, bis zu einer Entscheidung des Klageverfahrens an die von ihr gebaute Wasserleitung von Körle nach W. in dem Ortsteil W. gelegene Grundstücke anzuschließen und mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    Die Möglichkeit einer Anpassung bzw. Kündigung öffentlich-rechtlicher Schuldverhältnisse sieht § 60 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich für verwaltungsrechtliche Verträge vor, wobei die am 1. Januar 1977 in Kraft getretene Vorschrift auch für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge Geltung beansprucht (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2006 - 7 UZ 1979/05 - Juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 C 21.93 - BVerwGE 97, 331, 340).
  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 660; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05

    Gleichzeitige Heranziehung von Grundwasserentnehmern zu einem Kostenbeitrag nach

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 660; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, und vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 660; Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 25.10.1961 - OS II 80/59
    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06
    In dieses - in seiner Wirkung einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gleich kommende - öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis kraft Herkommens (vgl. zum Herkommen als Rechtsgrund von Ansprüchen: Hess. VGH, Urteil vom 25. Oktober 1961 - OS II 80/59 - ESVGH 12, 165, 169; Gröpper, Gewohnheitsrecht, Observanz, Herkommen und Unvordenkliche Verjährung, DVBl 1969, 945, 946) ist die Beklagte aufgrund des Grenzänderungsvertrags von 27. Dezember 1970 als Partei eingerückt.
  • VGH Hessen, 24.10.2008 - 7 UZ 2137/07

    Schulordnungsmaßnahme; Zuweisung in eine Parallelklasse

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, sowie vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).

    Die vom Kläger dargelegten Gründe für die Unrichtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 13. August 2007 - 5 E 1691/06 (2) -, auf die sich die berufungsgerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2007, a. a. O.), sind nicht geeignet, nachhaltige Bedenken des Berufungsgerichts gegen die verwaltungsgerichtliche Bestätigung der gegenüber dem Kläger verfügten Ordnungsmaßnahme der Androhung der Zuweisung in eine Parallelklasse auszulösen.

  • VGH Hessen, 02.06.2010 - 7 A 1908/09

    Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 7 A 1520/09

    Erfordernis einer Meisterprüfung für die Zulassung einer Kraftfahrzeugwerkstatt

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, v. 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28. Juni 2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 - NVwZ-RR 2008, 293, vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 106, und vom 24. Oktober 2008 - 7 UZ 2137/07 - ESVGH 59, 159; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 7 A 1323/09

    Verpflichtung von Mitgliedern der Architekten- und Stadtplanerkammer zur

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 16.05.2012 - 7 A 1138/11

    Inklusive Beschulung nach Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum 1. August

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 18.10.2011 - 7 A 438/10

    Kostenlast bei Verlegung einer Telekommunikationslinie zu Gunsten einer späteren

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 7 A 2621/10

    Antrag auf Zusage der Nichtberücksichtigung von Rechtschreibleistungen im

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
  • VGH Hessen, 17.09.2008 - 9 A 1434/08

    Prüfung der Voraussetzungen einer Eintragung in die Handwerksrolle

    Die von der Klägerin dargelegten Gründe für die Unrichtigkeit des Urteils, auf die sich die berufungsgerichtliche Prüfung im Zulassungsverfahren grundsätzlich beschränkt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 7 UZ 2374/06 -, NVwZ-RR 2008, 293), lösen keine nachhaltigen Bedenken des Senats gegen die Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus.
  • VGH Hessen, 18.03.2011 - 7 A 2010/10

    Kein Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei sonderpädagogischem Förderbedarf i.

    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05 - HSGZ 2005, 432, vom 28.06.2006 - 7 UZ 2930/05 - NVwZ-RR 2006, 776, vom 08.06.2007 - 7 UZ 2374/06 - RdL 2007, 246, sowie vom 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07 - NVwZ-RR 2008, 108; Hess. VGH, Beschluss vom 18.08.2005 - 9 UZ 1070/05 - NVwZ-RR 2006, 230).
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