Rechtsprechung
FG München, 28.05.1998 - 7 V 917/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,20428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Glaubhaftmachungslast in Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Berücksichtigung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO 1977 (Abgabebordnung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95
Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.04.1997 - I R 66/96
Überstundenvergütungen als vGA
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 14.09.1994 - I R 6/94
Behandlung des "Verzichts" auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.10.1992 - I R 17/92
Steuerrechtliche Behandlung der GmbH-Vorgesellschaft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93
Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Hamburg, 22.08.2016 - 3 K 36/16
Versäumte Klagefrist oder Rechtsmittelfrist - Zu den persönlichen und …
ccc) Indem es an der dem Steuerpflichtigen gemäß § 90 AO obliegenden Mitwirkung fehlt, wie vorstehend ausgeführt ..., hat das FG den Sachverhalt ohne die nicht beigebrachten Beweismittel nach freier Überzeugung gemäß § 96 Abs. 1 FGO zu würdigen (…BFH, Beschlüsse vom 27.10.2015 I B 124/14, BFH/NV 2016, 207;… vom 23.09.2010 XI B 97/09, BFH/NV 2011, 269) und ist der der Gesellschaft vorenthaltene und entzogene Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung zu besteuern (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2002 3 K 2419/99, Juris; FG München, Beschluss vom 28.05.1998 7 V 917/98, Juris).