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   OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05   

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OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05 (https://dejure.org/2006,2462)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2006 - 7 VA 9/05 (https://dejure.org/2006,2462)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2006 - 7 VA 9/05 (https://dejure.org/2006,2462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtaufnahme eines Rechtsanwalts in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter trotz Erfüllung der Voraussetzungen; Ermessensspielraum des Insolvenzrichters hinsichtlich der Auswahl der Insolvenzverwalter; Auswirkungen des Vorliegens einer geordneten Mandatsliste auf ...

  • zvi-online.de

    InsO § 56; GG Art. 12
    Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter nur ausnahmsweise ohne praktische Erfahrung in der Insolvenzverwaltung

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; InsO § 56

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; InsO § 56
    Ablehnung von Bewerbern um Aufnahme in Vorauswahllisten zur Insolventverwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 342
  • NZI 2007, 105
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.08.2004 (NJW 2004, 2725) bewarb sich der Antragsteller unter dem 25.11.2004 - nach vorheriger telefonischer Besprechung zwischen Rechtsanwalt X und Prof. Dr. W, einem der beim Amtsgericht Köln für Insolvenzsachen zuständigen Richter - um die Aufnahme in die (von allen Insolvenzrichtern des Amtsgerichts Köln gemeinsam geführte) Liste der Personen, die für die Bestellung als Insolvenzverwalter in Betracht gezogen werden (demnächst: Vorauswahlliste).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 03.08.2004 -1 I BvR 135/00 und 1086/01 - NJW 2004, 2725) ist die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob ein Bewerber um die Bestellung als Insolvenzverwalter in den Kreis derjenigen Personen aufzunehmen ist, aus dem der Richter im Einzelfall den ihm als am ehesten nach § 56 InsO geeignet Erscheinenden auswählt, als Akt öffentlicher Gewalt i. S. d. Artikel 19 Abs. 4 GG gerichtlich überprüfbar.

    Artikel 12 GG gebietet es, dem Bewerber um eine Tätigkeit im Rahmen von Insolvenzverfahren eine faire Chance zu eröffnen, entsprechend seiner in § 56 InsO vorausgesetzten Eignung berücksichtigt zu werden (BVerfG NJW 2004, 2725, 2727; zur Verwalterbestellung im konkreten Einzelfall BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 Rdn. 31).

    Dabei steht ihm ein weites Auswahlermessen (bzw. Beurteilungsspielraum, da es um die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der Eignung geht) zu (BVerfG NJW 2004, 2725, 2727 f.; Beschluss vom 23.05.2006 Rdn. 30, 31, 41, 43 ff.; Beschluss vom 19.07.2006 ZIP 2006, 1541 f.).

  • BVerfG, 19.07.2006 - 1 BvR 1351/06

    Zu den Anforderungen an die Auswahl unter Bewerbern um das Amt des

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Dabei steht ihm ein weites Auswahlermessen (bzw. Beurteilungsspielraum, da es um die Ausfüllung des Rechtsbegriffs der Eignung geht) zu (BVerfG NJW 2004, 2725, 2727 f.; Beschluss vom 23.05.2006 Rdn. 30, 31, 41, 43 ff.; Beschluss vom 19.07.2006 ZIP 2006, 1541 f.).

    Sie ist so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 Rdn. 43 bis 45; Beschluss vom 19.07.2006, ZIP 2006, 1541, 1542).

    Die Gestaltung der Vorauswahlliste bleibt im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das aber gerade nicht mehrere Listen fordert, den Fachgerichten überlassen (BVerfG Beschluss vom 23.05.2006 Rdn. 45 und ZIP 2006, 1541, 1542).

    Der Antragsgegner verlangt danach nicht ausnahmslos praktische Erfahrungen des Bewerbers im Bereich der Insolvenzverwaltung, was zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG ZIP 2006, 1541), nach Ansicht des Senats aber einfachrechtlich bedenklich wäre, weil eine solche Forderung den Bewerber mit eigener Kanzlei nötigen würde, mit einer Insolvenzverwalter-Kanzlei zusammen zu arbeiten - was praktisch unter Umständen nicht oder nur schwer zu realisieren wäre - bzw. sich in einer solchen Kanzlei anstellen zu lassen - was wie im Fall des Antragstellers kaum zumutbar wäre -.

  • KG, 11.01.2006 - 16 VA 5/05

    Insolvenzverwalterauswahl: Fehlerhafte Ermessensausübung des Insolvenzgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Im Anschluss hieran ist anerkannt, dass der richtige Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aufnahme des Bewerbers in die sog. Vorauswahlliste der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Hamburg NJW 2006, 451; KG ZInsO 2006, 153).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Kammergerichts (ZInsO 2006, 153 f.).

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Denn die Entscheidung ist zwar kein Rechtsprechungsakt, erfolgt aber in richterlicher Unabhängigkeit (BVerfG a. a. O. Seite 2727; zur Bestellung als Insolvenzverwalter im konkreten Einzelfall BVerfG, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04 - Rdn. 23 ff. = ZIP 2006, 1355, 1357 = NJW 2006, 2613).
  • OLG München, 07.12.2004 - 9 VA 4/04

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Rechtsanwalts als Konkursverwalter bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Im Anschluss hieran ist anerkannt, dass der richtige Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aufnahme des Bewerbers in die sog. Vorauswahlliste der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Hamburg NJW 2006, 451; KG ZInsO 2006, 153).
  • OLG Schleswig, 28.02.2005 - 12 VA 3/04

    Aufnahme in die beim Amtsgericht geführte Liste der Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Im Anschluss hieran ist anerkannt, dass der richtige Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aufnahme des Bewerbers in die sog. Vorauswahlliste der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Hamburg NJW 2006, 451; KG ZInsO 2006, 153).
  • OLG Hamburg, 19.10.2005 - 2 VA 2/05

    Aufnahme von Bewerbern in die richterliche Vorauswahl-Liste für die Übertragung

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2006 - 7 VA 9/05
    Im Anschluss hieran ist anerkannt, dass der richtige Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aufnahme des Bewerbers in die sog. Vorauswahlliste der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (OLG München ZIP 2005, 670; OLG Schleswig NJW 2005, 1664; OLG Hamburg NJW 2006, 451; KG ZInsO 2006, 153).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Sie geht bei Verweigerung der Aufnahme in eine Vorauswahlliste von einem Justizverwaltungsakt aus und gewährt Rechtsschutz nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Februar 2005 - 12 VA 3/04 -, juris, Rn. 20; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2006 - 7 VA 9/05 -, juris, Rn. 17 ff.; Beschluss vom 27. März 2015 - 7 VA 4/14 -, juris, Rn. 10; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. März 2007 - 20 VA 11/05 -, juris, Rn. 11; OLG Hamburg, Beschluss vom 21. September 2009 - 2 Va 4/09 -, juris, Rn. 9 f.; auch BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - IV AR 5/07 -, juris, Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGK 4, 1 ; 8, 368; 8, 372; 16, 84 ).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 20 VA 11/05

    Bestellung als Insolvenzverwalter: Verfahren auf gerichtliche Entscheidung bei

    Wegen Abweichung von OLG Köln NZI 2007, 105, 106 wird die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG vorgelegt.

    Nach anderer obergerichtlicher Auffassung (so ausdrücklich OLG Köln NZI 2007, 105, 106; vgl. auch Wieland ZIP 2007, 462, 465) soll richtiger Antragsgegner bei ablehnenden Entscheidungen im Vorauswahlverfahren stattdessen der zuständige Insolvenzrichter bzw. wenn Entscheidungen über die Aufnahme in die Vorauswahlliste von den Insolvenzrichtern gemeinsam getroffen werden und eine gemeinschaftliche Liste geführt wird, das Insolvenzgericht, das heißt "die zuständigen Richter in ihrer Gesamtheit" sein.

    Das dem Richter zugebilligte Auswahlermessen bezieht sich mithin nicht lediglich auf die konkrete Auswahlentscheidung für ein bestimmtes Verfahren, sondern auch auf die Entscheidungen im Rahmen des Vorauswahlverfahrens (vgl. OLG Hamburg ZIP 2005, 2165; KG ZIP 2006, 294; OLG Köln NZI 2007, 105), etwa bei Erstellung der Vorauswahlliste.

    Es ist nicht Aufgabe des nach § 23 EGGVG angerufenen Oberlandesgerichts, ein eigenes vermeintlich oder wirklich besseres Anforderungsprofil zu entwickeln (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105).

    Sie ist so zu gestalten, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von der Typizität des einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105 unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 2725; ZIP 2006, 1541; vgl. auch OLG Düsseldorf NZI 2007, 48 = ZIP 2006, 2137 und OLGR 2007, 21; OLG Nürnberg ZIP 2007, 80).

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 1/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Aufnahme in die bzw. Streichung aus

    Die jüngere Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sieht regelmäßig in dem einzelnen Insolvenzrichter oder in den Insolvenzrichtern in ihrer Gesamtheit, wenn sie gemeinsam die Vorauswahlliste führen, den nach § 23 EGGVG richtigen Antragsgegner (OLG Köln, NZI 2007, 105, 106; ZInsO 2015, 798 f; OLG Hamm, NZI 2007, 659 f; Beschluss vom 7. Januar 2013 - 27 VA 3/11, nv; OLG Düsseldorf, NZI 2009, 248, 249; ZIP 2011, 341, 342; OLG Brandenburg, NZI 2009, 647, 648).
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 2/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Die jüngere Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sieht regelmäßig in dem einzelnen Insolvenzrichter oder in den Insolvenzrichtern in ihrer Gesamtheit, wenn sie gemeinsam die Vorauswahlliste führen, den nach § 23 EGGVG richtigen Antragsgegner (OLG Köln, NZI 2007, 105, 106; ZInsO 2015, 798 f; OLG Hamm, NZI 2007, 659 f; Beschluss vom 7. Januar 2013 - 27 VA 3/11, nv; OLG Düsseldorf, NZI 2009, 248, 249; ZIP 2011, 341, 342; OLG Brandenburg, NZI 2009, 647, 648).
  • OLG Hamm, 02.08.2007 - 27 VA 1/07

    Auswahlverfahren eines Insolvenzverwalters in Nordrhein-Westfalen

    Richtiger Antragsgegner für den Antrag auf Aufnahme in die so genannte Vorauswahlliste als Insolvenzverwalter sind in Nordrhein-Westfalen der oder die Insolvenzrichter, die einzeln oder gemeinsam die Entscheidung über die Aufnahme getroffen haben (im Anschluss an OLG Köln, NZI 2007, 105; gegen OLG Düsseldorf, NZI 2007, 48).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 03.08.2004 - 1 BvR 135/00 und 1086/01 - = NJW 2004, 2725 = NZI 2004, 574), nach der die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob ein Bewerber um die Bestellung als Insolvenzverwalter in den Kreis derjenigen Personen aufzunehmen ist, aus dem der Richter im Einzelfall den ihm als am ehesten nach § 56 InsO geeignet Erscheinenden auswählt, als Akt öffentlicher Gewalt i.S. des Art. 19 Abs. 4 GG gerichtlich überprüfbar ist, ist es in der Rechtsprechung der Obergerichte mittlerweile allgemein anerkannt, dass der richtige Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Aufnahme des Bewerbers in die so genannte Vorauswahlliste der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2006 - 7 VA 9/05 - = NZI 2007, 105, 106 m.w.N.).

    In richterlicher Unabhängigkeit zu treffende Entscheidungen unterliegen nicht dem Einfluss des Behördenleiters und sind deshalb von diesem auch nicht zu verantworten (so zutreffend OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2006 - 7 VA 9/05 - = NZI 2007, 105, 106) Nur die Insolvenzrichter können die von ihnen getroffene Entscheidung wieder ändern und den Antragsteller damit ggf. klaglos stellen.

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 3/15

    Anwendung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den

    Die jüngere Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sieht regelmäßig in dem einzelnen Insolvenzrichter oder in den Insolvenzrichtern in ihrer Gesamtheit, wenn sie gemeinsam die Vorauswahlliste führen, den nach § 23 EGGVG richtigen Antragsgegner (OLG Köln, NZI 2007, 105, 106; ZInsO 2015, 798 f; OLG Hamm, NZI 2007, 659 f; Beschluss vom 7. Januar 2013 - 27 VA 3/11, nv; OLG Düsseldorf, NZI 2009, 248, 249; ZIP 2011, 341, 342; OLG Brandenburg, NZI 2009, 647, 648).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 20 VA 14/08

    Antrag auf Aufnahme in Vorauswahlliste potentieller Insolvenzverwalter

    Es ist nicht Aufgabe des nach § 23 EGGVG angerufenen Oberlandesgerichts, ein eigenes vermeintlich oder wirklich besseres Anforderungsprofil zu entwickeln (vgl. Senat, Beschluss vom 29.03.2007, 20 VA 6/06; OLG Köln NZI 2007, 105).

    Als Anforderungen für eine Aufnahme in diese Liste sind aber die aus dem Bescheid deutlich werdenden Kriterien wie der Nachweis von Spezialkenntnissen im Insolvenzrecht bzw. -verfahren und praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. etwa BVerfG ZIP 2006, 1541; ZIP 2009, 975; OLG Köln NZI 2007, 105; OLG Hamburg NZI 2009, 853; vgl. auch die Nachweise bei Frind, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl., § 56 InsO Rz. 13).

    Das bringt es mit sich, dass die Liste, soll sie ihren Zweck erfüllen, überschaubar bleiben muss (vgl. OLG Köln NZI 2007, 105; OLG Hamburg NZI 2008, 744).

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 5/15

    Anspruch auf Aufnahme in die Vorauswahlliste zur Bestellung als

    Die jüngere Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sieht regelmäßig in dem einzelnen Insolvenzrichter oder in den Insolvenzrichtern in ihrer Gesamtheit, wenn sie gemeinsam die Vorauswahlliste führen, den nach § 23 EGGVG richtigen Antragsgegner (OLG Köln, NZI 2007, 105, 106; ZInsO 2015, 798 f; OLG Hamm, NZI 2007, 659 f; Beschluss vom 7. Januar 2013 - 27 VA 3/11, nv; OLG Düsseldorf, NZI 2009, 248, 249; ZIP 2011, 341, 342; OLG Brandenburg, NZI 2009, 647, 648).
  • BGH, 16.05.2007 - IV AR (VZ) 5/07

    Vertretung des Landes Hessen in einem Rechtsstreit betreffend die Aufnahme eines

    Darin sieht es sich im Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 27. September 2006 (ZIP 2007, 342), wonach der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die zuständigen Insolvenzrichter "in ihrer Gesamtheit" zu richten sei.
  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 4/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten für die Bestellung von

    Die jüngere Spruchpraxis der Oberlandesgerichte sieht regelmäßig in dem einzelnen Insolvenzrichter oder in den Insolvenzrichtern in ihrer Gesamtheit, wenn sie gemeinsam die Vorauswahlliste führen, den nach § 23 EGGVG richtigen Antragsgegner (OLG Köln, NZI 2007, 105, 106; ZInsO 2015, 798 f; OLG Hamm, NZI 2007, 659 f; Beschluss vom 7. Januar 2013 - 27 VA 3/11, nv; OLG Düsseldorf, NZI 2009, 248, 249; ZIP 2011, 341, 342; OLG Brandenburg, NZI 2009, 647, 648).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2008 - 20 VA 11/07

    Berufsbetreuung: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Berücksichtigung bei der

  • BGH, 17.03.2016 - IX AR (VZ) 6/15

    Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahllisten aller Insolvenzrichter für die

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 3 VA 4/07

    Zur Zuständigkeit für Anträge auf Aufnahme in die Vorauswahlliste als

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 3 VA 8/08

    Ablehnung der Aufnahme eines Rechtsanwalts in die Vorauswahlliste der

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2010 - 3 VA 1/09

    Zum Eignungsaspekt der persönlichen Aufgabenwahrnehmung des Insolvenzverwalters

  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 6/08

    Insolvenzverwalterauswahl: Aufnahme eines geeigneten Bewerbers in die

  • OLG Hamburg, 08.10.2008 - 2 VA 4/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Auswahlkriterien für eine Vorauswahlliste und

  • OLG Köln, 27.03.2015 - 7 VA 4/14

    Kriterien für die Auswahlliste für Insolvenzverwalter

  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 1/09

    Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter: Aufnahme eines wegen Beihilfe zum

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 VA 2/10

    Ablehnung der Aufnahme eines Bewerbers in die Vorauswahlliste der

  • KG, 08.01.2008 - 1 VA 7/07

    Insolvenzverwalterauswahl: Zulässigkeit einer Altersgrenze für die Aufnahme eines

  • OLG Hamburg, 21.09.2009 - 2 VA 4/09

    Auswahl des Insolvenzverwalters: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die

  • OLG Brandenburg, 06.08.2009 - 11 VA 5/07

    Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter: Anforderungen an die

  • KG, 14.01.2008 - 1 VA 8/07

    Altersgrenze für die Aufnahme in die Insolvenzverwalter-Vorauswahlliste

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