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AG Goslar, 08.11.2018 - 7 VI 384/18 |
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Verfahrensgang
- AG Goslar, 08.11.2018 - 7 VI 384/18
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit …
Die Beschwerde des Nachlasspflegers vom 3. Dezember 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Goslar - Nachlassgericht - vom 8. November 2018 - 7 VI 384/18 - wird als unzulässig verworfen.Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. vom 3. Dezember 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Goslar - Nachlassgericht - vom 8. November 2018 - 7 VI 384/18 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Erbscheinsantrag vom 31. Mai 2018 als unzulässig verworfen wird.