Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7755
BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08 (https://dejure.org/2008,7755)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 7 VR 1.08 (https://dejure.org/2008,7755)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 7 VR 1.08 (https://dejure.org/2008,7755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals (Querschnittserweiterung "Stadtstrecke Münster"); Abwägung des öffentlichen Interesses an einer sofortigen Vollziehung des ...

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 4.95

    Ausbau von Bundeswasserstraßen - Enteignung - Ersatzmaßnahmeflächen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Dabei liegt auf der Hand, dass mit der Einführung größerer Schiffseinheiten unzulängliche Kanalquerschnitte der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung eines Kanals entgegenstehen (Beschluss vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 4.95 - Buchholz 445.5 § 44 WaStrG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Zudem handelt es sich hierbei in erster Linie um eine Frage der Abwägung, nicht aber der Planrechtfertigung (Beschluss vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05

    Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Sie können insbesondere die gerichtliche Prüfung einfordern, ob ihre Belange mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit den für das Ausbauvorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belangen in einen Ausgleich gebracht worden sind, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (stRspr, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 19; Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 29).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Sie können insbesondere die gerichtliche Prüfung einfordern, ob ihre Belange mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit den für das Ausbauvorhaben streitenden öffentlichen und privaten Belangen in einen Ausgleich gebracht worden sind, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (stRspr, Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 19; Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 29).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Nachteilige Auswirkungen könnten durch das vom Vorhabenträger in unmittelbarer Nähe bereitgehaltene Ersatzland ausgeglichen werden; diese Möglichkeit einer Schadensbegrenzung konnte in der Planfeststellung bereits berücksichtigt werden (Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16).
  • VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008

    Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an einer

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Zu Recht verweist der Planfeststellungsbeschluss darauf, dass bei im Eigentum der Antragsteller stehenden Grundstücksflächen von 32, 75 ha und bei einer (vom landwirtschaftlichen Anwesen aus) bewirtschafteten Gesamtpachtfläche von ca. 53 ha der Anteil planbetroffener Flächen von weit unter 5% in einem Bereich liegt, der einem gesunden Betrieb zugemutet und durch betriebliche Umstellungen auch ausgeglichen werden kann (stRspr, vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - 8 A 01.40008 - NuR 2003, 425; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 8 S 967/05 - UPR 2007, 457 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Die Behörde misst der Aufnahme des Vorhabens in die Anlage 2 zu § 14e Abs. 1 WaStrG lediglich indizielle Bedeutung zu und sieht sich daher einer Einzelfallprüfung der Planrechtfertigung nicht enthoben, wie es bei einer gesetzlichen und damit auch für das gerichtliche Verfahren verbindlichen Bedarfsfeststellung der Fall wäre (stRspr, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Die Behörde misst der Aufnahme des Vorhabens in die Anlage 2 zu § 14e Abs. 1 WaStrG lediglich indizielle Bedeutung zu und sieht sich daher einer Einzelfallprüfung der Planrechtfertigung nicht enthoben, wie es bei einer gesetzlichen und damit auch für das gerichtliche Verfahren verbindlichen Bedarfsfeststellung der Fall wäre (stRspr, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08
    Das ist nicht erst bei der Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (stRspr, vgl. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142 = Buchholz 442.40 LuftVG Nr. 8).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Ein Aufschub der geplanten Eigentumseingriffe bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens ist damit nicht geboten (vgl. Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 7 VR 1.08 - juris).
  • VG Lüneburg, 01.12.2023 - 5 B 168/23

    Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Insbesondere wenn die mit dem Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, besteht kein Anlass von der gesetzlich bestimmten Regel der sofortigen Vollziehbarkeit abzugehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2008 - 7 VR 1.08 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.01.2009 - 8 A 06.40027

    Umfang der Pflichten zum Trinkwasserbrunnenschutz bei Vertiefungsarbeiten an der

    Das ist bereits dann der Fall, wenn das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 8.7.1998 BVerwGE 107, 142/145 m.w.N.; vom 30.9.2008 7 VR 1/08 - juris - RdNr. 7).

    2.1 Der Kläger kann insoweit die gerichtliche Prüfung beanspruchen, ob seine eigenen Belange als Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung (vgl. Art. 22 Abs. 1 KommZG, Art. 57 Abs. 2 GO, Art. 36a BayWG) mit dem ihnen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit dem für das Vorhaben streitenden öffentlichen Belangen in einen Ausgleich gebracht worden sind, der zur objektiven Gewichtigkeit seiner Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG vom 30.9.2008 a.a.O. RdNr. 8 m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht