Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.10.2011

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   BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11, 7 VR 13.11 (7 A 22.11)   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger; Planauslegung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger; Planauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Insbesondere angesichts dieses Umstands ist die konkrete Möglichkeit einer anderen Entscheidung im Planfeststellungsbeschluss bei Vermeidung des behaupteten Verfahrensmangels nicht ansatzweise zu erkennen (vgl. zu diesem rechtlichen Maßstab Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 12. August 2009 a.a.O. ).

  • BVerwG, 10.11.2000 - 4 B 47.00

    Prüfung nach Maßgabe des materiellen Rechts, ob auf Grund des festgestellten

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Soweit dieser Grundsatz auf der Überlegung beruht, dass ein Dritter, der nicht unmittelbar durch den planfestgestellten Abschnitt betroffen ist, jedenfalls in der Regel auf die Anfechtung der nachfolgenden Planung verwiesen werden kann, ohne dass er damit einen materiellen Rechtsverlust erleidet (Beschluss vom 10. November 2000 - BVerwG 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800), dürfte er den vorliegenden Fall nicht erfassen.
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    So schließt der insoweit enge, weil auf die Nachbarschaft beschränkte Anwendungsbereich des Lärmschutzes nach § 41 BImSchG und der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - die Berücksichtigung des Lärmzuwachses auf baulich unveränderten Teilen des Verkehrsnetzes im Rahmen der gebotenen Abwägung nicht aus, falls ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen dem planfestgestellten Vorhaben und der Lärmbeeinträchtigung besteht (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44 und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 114).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Soweit die Planfeststellungsbehörde dabei eine Lärmbelastung, die eine plangegebene Vorbelastung nicht übersteigt, als hinzunehmen einstuft, trifft das zwar im Grundsatz zu (vgl. etwa Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 139; Beschluss vom 24. April 2009 - BVerwG 9 B 10.09 - NVwZ 2009, 986 ).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Planung bei abschnittsweiser Verwirklichung nicht nur im ersten, sondern in jedem Teilstück dem Einwand standhalten muss, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 104).
  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 139; Beschluss vom 24. April 2009 - BVerwG 9 B 10.09 - NVwZ 2009, 986 ).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    So schließt der insoweit enge, weil auf die Nachbarschaft beschränkte Anwendungsbereich des Lärmschutzes nach § 41 BImSchG und der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - die Berücksichtigung des Lärmzuwachses auf baulich unveränderten Teilen des Verkehrsnetzes im Rahmen der gebotenen Abwägung nicht aus, falls ein adäquater Ursachenzusammenhang zwischen dem planfestgestellten Vorhaben und der Lärmbeeinträchtigung besteht (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 44 und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 114).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Der vorläufige Rechtsschutz ist auch dann im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren, wenn - wie hier - die Klage in der Hauptsache nicht auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern auf ein ergänzendes Verfahren nach § 18e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 AEG gerichtet ist (Beschluss vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63).
  • BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
    Dies gilt auch insoweit, als die Antragstellerin zu 1 sich über die Lärmbelastung gemeindlicher Grundstücke und öffentlicher Einrichtungen hinaus auf die Verletzung ihrer Planungshoheit beruft (s. dazu Beschluss vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 63 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • BVerwG, 04.12.2008 - 9 VR 19.08

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - abgelehnt.
  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    Sie berufen sich auf eine Aussage des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 24.1.2012, 7 VR 13.11, juris Rn. 10; Urt. v. 5.3.1997, 11 A 25.95, BVerwGE 104, 123, 128 = juris Rn. 113), wonach der Ausbau bestehender Trassen gegenüber einem Neubau spezifische Vorteile habe.

    "Dabei darf die Behörde gerade auch die spezifischen Vorteile berücksichtigen, die der Ausbau einer bestehenden Strecke gegenüber einer Neutrassierung aufweist" (so das BVerwG im Beschl. v. 24.1.2012, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.01.2012 - BVerwG 7 VR 13.11 [7 A 22.11] -, DVBl 2012, 1102).
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Auf einen allenfalls zu erwartenden Entscheidungsergänzungsanspruch kann die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht gestützt werden (BVerwG, B.v. 24.1.2012 - 7 VR 13.11 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

    Auch soweit der Antragsteller im Hauptsacheverfahren hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wegen eines in einem ergänzenden Verfahren behebbaren Mangels begehrt, richtet sich der vorläufige Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschlüsse vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - DVBl 2012, 1102).
  • BVerwG, 09.09.2013 - 7 B 2.13

    Feststellung der Rechmäßigkeit eines Plangenehmigungsbescheids zur Verbesserung

    Entsprechendes ist auch dann zu erwägen, wenn ein Gesamtvorhaben mit einer zeitversetzten Planung in Abschnitten umgesetzt wird und Anlieger eines erst später auszubauenden Abschnittes, die vor dessen Ausbau noch keine Ansprüche aus § 41 BImSchG herleiten können, bereits in der Übergangszeit erheblichem Lärmzuwachs ausgesetzt sind (Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - DVBl 2012, 1102 = juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

    Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 7 VR 13.11 [7 A 22.11] - juris Rn. 10, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.01.2012 - 7 VR 13.11 [7 A 22.11] -, DVBl 2012, 1102).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Auch insofern ist indessen ein Aufhebungsanspruch als Ansatzpunkt der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht von vornherein ausgeschlossen; ein solcher Anspruch besteht nämlich dann, wenn aufgrund einer unbewältigten Lärmbelastung die gesamte fachplanerische Abwägung wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte (vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 3/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Alternativenwahl sind nur dann überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange ein anderer als der gewählte Standort eindeutig als besser, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonender hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2011, 9 A 8.10, BVerwGE 139, 150, juris Rn. 65 ff.; Beschl. v. 24.1.2012, 7 VR 13.11, DVBl. 2012, 1102, juris Rn. 10; Urt. v. 28.4.2016, 9 A 9.15, BVerwGE 155, 91, juris Rn. 169).

    BVerwG, Beschl. v. 24.1.2012, 7 VR 13.11, DVBl. 2012, 1102, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2013, 1 Es 4/13.P, n.v.).

  • OVG Hamburg, 16.10.2019 - 1 Es 2/19

    Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 16 D 77/13

    Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Gesichtspunkt einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2014 - 16 D 123/12

    Formelle Mangelhaftigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau eines

  • VG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 A 152/18

    Alternativenprüfung; landwirtschaftlicher Betrieb; Planfeststellung; Prüfung,

  • VG Braunschweig, 20.05.2015 - 6 B 80/15

    Ausbau eines Schienenwegs: Wann ist eine zusätzliche Lärmbelastung beachtlich?

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2011 - 7 VR 13.11   

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BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2011 - 7 VR 13.11 (https://dejure.org/2011,70632)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - 7 VR 13.11 (https://dejure.org/2011,70632)
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