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   BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94   

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BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94 (https://dejure.org/1994,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1994 - 7 VR 3.94 (https://dejure.org/1994,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1994 - 7 VR 3.94 (https://dejure.org/1994,2120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen Einheit - Fehlen einer förmlichen Gesamtumweltverträglichkeitsuntersuchung - Vorliegen von Zwangspunkten für den weiteren Streckenverlauf und Klagebefugnis - Änderung der aktuellen ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 80 VwGO, § 5 VerkPBG, § 1 BSchwAG, § 3 UVPG
    Elektrosmog, Immissionen, Beeinträchtigung, Grenzwert, Grenzwertempfehlung, Umwelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 475 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 1000
  • BB 1994, 2102
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94
    Da nicht von vornherein auszuschließen ist, daß der Antragsteller als Träger des Wohnstifts durch den Ausbau der an seinem Grundstück vorbeiführenden Eisenbahnstrecke in seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt wird und die Antragsgegnerin bestätigt hat, daß bereits der Streckenverlauf im Planfeststellungsabschnitt III geändert werden müßte, wenn die Vorstellungen des Antragstellers über die zu wählende Trassenvariante berechtigt wären, kann ihm die Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO entsprechend) nicht abgesprochen werden (vgl. BVerwGE 62, 342 ; BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • VGH Bayern, 05.11.1992 - 8 A 92.40017
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94
    Schon aus diesem Grunde besteht zumindest im Rahmen dieses Eilverfahrens kein Anlaß, die Frage aufzuwerfen, ob - wie der Antragsteller unter Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. November 1992 (8 A 92.40017 u.a.) geltend macht - die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 27. Juni 1985 (85/337/EWG; ABl EG Nr. L 175/40) eine solche auf das Gesamtvorhaben bezogene Umweltverträglichkeitsprüfung trotz abschnittsweiser Planfeststellung fordert.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94
    Ebenso kann die weitere sich möglicherweise im Vorfeld stellende Frage offenbleiben, ob und gegebenenfalls inwieweit den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen auch bei einer gesetzlichen Festlegung von Streckenführungen Rechnung getragen werden muß; dies vor allem deswegen, weil der Senat, wie schon zuvor der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, erhebliche Zweifel hat, ob die verfahrensrechtlichen Gebote des Umweltverträglichkeitsrechts Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - NVwZ 1993, 565 ; vgl. auch Erbguth/Schink, UVPG, Einleitung, Rdnr. 117).
  • VGH Bayern, 27.01.1993 - 20 A 92.40093
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94
    Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind die Rechte des Antragstellers dann als gewahrt zu betrachten, wenn die gegenüber den Grenzwerten der DIN VDE 0848 - Teil 4 - erheblich strengeren Grenzwertempfehlungen der Internationalen Strahlenschutzassoziation (IRPA), deren Anwendung die Strahlenschutzkommission empfiehlt (Empfehlung vom 18./19. April 1991, BAnz Nr. 144 S. 5206), eingehalten werden können (so zu Recht VGH München, Urteil vom 27. Januar 1993 - 20 A 92.40093 - NVwZ 1993, 1121).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Den verwendeten Anhaltswerten kommt mangels normkonkretisierender Wirkung der DIN 4510 bzw. der Erschütterungsleitlinie LAI auch hier keine Indizwirkung zu; sie stellen insbesondere keine Grenzwerte dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.1994 - 7 VR 3/94 = NVwZ 1994, 1000; OVG BW NVwZ 1998, 1086 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in seinem vor Erlass der 26. BImSchV ergangenen, eine Hochspannungsleitung betreffenden Beschluss vom 9. Februar 1996 (a.a.O.) die Grenzwertempfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen herangezogen (ebenso Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 -.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Der Planungsträger ist nicht gehindert, etwa statt des Ausbaus einer Bestandsstrecke eine Neubaustrecke als Trassenalternative zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerfG 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261; deswegen überholt BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - GewArch 1995, 87).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Der Planfeststellungsbeschluss (S. 96 f.) geht, im Anschluss an eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit der Festschreibung eines Vorhabens im gesetzlichen Bedarfsplan als Ausbaustrecke nur eine Streckenalternative in Betracht kommt, die als Ausbau der vorhandenen Strecke angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - 7 VR 3.94 - NVwZ 1994, 1000 = juris Rn. 19, davon aus, dass wegen der Listung der Bahnstrecke "Oldenburg - Wilhelmshaven/Langwedel - Uelzen" als Ausbaustrecke ("ABS") im Bedarfsplan (Abschnitt 1 lfd. Nr. 28 der Anlage zu § 1 BSWAG), die den von der Planfeststellung betroffenen Streckenabschnitt umfasst, eine großräumige Umfahrung von Oldenburg schon deswegen nicht in Betracht komme, weil ein solches Projekt keinen Streckenausbau mehr darstelle und mithin der gesetzlichen Vorgabe zuwiderlaufe.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1994 - 1 C 10893/92

    Planfeststellungsbeschluß; Verwaltungsstreitverfahren; Umweltverträglichkeit;

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 2.8.1994 (BVerwG 7 VR 3.94) zu der vergleichbaren Vorschrift des § 1 Bundesschienenwegeausbaugesetzes vom 15.11.1993, (BGBl. I S. 1874) - allerdings ohne jegliche Begründung - ausführt, mit der Festschreibung des Vorhabens als "Ausbaustrecke" in der entsprechenden Anlage zu § 1 des Gesetzes komme nur noch ein Streckenausbau, indessen keine andere Alternative in Betracht, ergibt sich hieraus nichts anderes, weil diese Aussage im Zusammenhang mit der weiteren Aussage des Bundesverwaltungsgerichts steht, daß die planfeststellende Behörde gehindert gewesen sei, eine andere Strecke zu planen.

    Eine abschließende Klarstellung vermag der Senat dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1994 (BVerwG - 7 VR 3.94 -) nicht ohne weiteres zu entnehmen.

  • BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in seinem vor Erlass der 26. BImSchV ergangenen, eine Hochspannungsleitung betreffenden Beschluss vom 9. Februar 1996 (a.a.O.) die Grenzwertempfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen herangezogen (ebenso Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2), die auch der zum 1. Januar 1997 in Kraft getretenen 26. BImSchV zugrunde liegt.
  • VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Ist also nicht "von vornherein auszuschließen" (BVerwG vom 2.8.1994, NVwZ 1994, 1000), daß der Antragsteller zu 1 durch die Neubaumaßnahme als Eigentumsbetroffener in seinen Rechten verletzt wird, kann ihm auch die Antragsbefugnis gegen die Planfeststellung vorausgehender Unterabschnitte nicht abgesprochen werden.

    Die Forderungen des Antragstellers zu 1 nach einer Streckenführung über Augsburg bezeichnen somit bei einer gesetzlichen Bedarfsfestschreibung einer über Ingolstadt zu führenden Schnellbahnverbindung keine Alternative zum Neubauvorhaben Nürnberg-Ingolstadt-München, sondern beschreiben ein weiteres (anderes) Vorhaben, da es der Zielbestimmung über Ingolstadt nicht gerecht wird (vgl. BVerwG vom 2.8.1994, a.a.O.).

    Die verbleibende Bedeutung einer derartigen Gesamtuntersuchung tritt gegenüber der Umweltverträglichkeitsprüfung .in den einzelnen Unterabschnitten weitgehend zurück (BVerwG vom 2.8.1994, a.a.O..

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    Den verwendeten Anhaltswerten kommt mangels normkonkretisierender Wirkung der DIN 4510 bzw. der Erschütterungsleitlinie LAI auch hier keine Indizwirkung zu; sie stellen insbesondere keine Grenzwerte dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.08.1994 - 7 VR 3/94 = NVwZ 1994, 1000; OVG BW NVwZ 1998, 1086 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1995 - 11 VR 15.95

    Recht des Schienenverkehrs: Linienbestimmung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung

    Bei der von den Antragstellern weiter genannten Strecke über Uelzen und Stendal handelt es sich nicht um eine Alternative, sondern um ein weiteres Vorhaben, für das nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ebenfalls vordringlicher Bedarf festgestellt ist und das vorrangig die Verbindung der mitteldeutschen Zentren Halle, Leipzig und Dresden mit den Nordseehäfen verbessern soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - NVwZ 1994, S. 1000 (1001) [BVerwG 02.08.1994 - 7 VR 3/94]).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Der Planfeststellungsbeschluss (S. 96 f.) geht, im Anschluss an eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit der Festschreibung eines Vorhabens im gesetzlichen Bedarfsplan als Ausbaustrecke nur eine Streckenalternative in Betracht kommt, die als Ausbau der vorhandenen Strecke angesehen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - 7 VR 3.94 - NVwZ 1994, 1000 = juris Rn. 19), davon aus, dass wegen der Listung der Bahnstrecke "Oldenburg - Wilhelmshaven/Langwedel - Uelzen" als Ausbaustrecke ("ABS") im Bedarfsplan (Abschnitt 1 lfd. Nr. 28 der Anlage zu § 1 BSWAG), die den von der Planfeststellung betroffenen Streckenabschnitt umfasst, eine großräumige Umfahrung von Oldenburg schon deswegen nicht in Betracht komme, weil ein solches Projekt keinen Streckenausbau mehr darstelle und mithin der gesetzlichen Vorgabe zuwiderlaufe.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 1/96

    Entbehrlichkeit eines Enteignungsverfahrens nach EnteigG BW § 24 Abs 1; zur

  • VG Regensburg, 02.12.2020 - RN 14 S 20.2948

    Erfolgloser Eilantrag gegen Hotspot-Maßnahmen-Allgemeinverfügung der Stadt Passau

  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 143/20

    Zurückstellung eines Reservisten von Dienstleistungen wegen früherer

  • VG Berlin, 10.01.2024 - 1 L 408.23
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 3404/95

    Planfeststellung einer Stadtbahn - Schutz vor Erschütterungsimmissionen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 5 S 2298/97
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1994 - 7 A 4.94, 7 VR 3.94   

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