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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07   

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https://dejure.org/2007,4586
OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,4586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Kostenlast bei Klagerücknahme nach Vergleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 ZPO; § 98 ZPO; § 269 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 ZPO
    Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer außergerichtlich vergleichsweisen Verpflichtung des Klägers zur Klagerücknahme ohne Kostenvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendbarkeit des § 98 Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer außergerichtlich vergleichsweisen Verpflichtung des Klägers zur Klagerücknahme ohne Kostenvereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. i.V.m. § 98

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98 § 269 Abs. 3 Satz 2
    Kostenlast bei Klagerücknahme nach Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufhebung der Kosten bei außergerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Folgen eines außergerichtlichen Vergleichs für Verfahrenskosten

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 27.04.1998 - 5 W 29/98

    Keine Kostenentscheidung bei Klagerücknahme nach Vergleich

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • OLG Köln, 04.02.1986 - 4 WF 337/85
    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Enthalte dagegen der zur Klagerücknahme verpflichtende (außergerichtliche) Vergleich keine Kostenregelung, gelte für diese § 269 Abs. 3 ZPO (Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 269, Rn. 18 lit. a) a. E.; OLG Köln MDR 1986, 503; gegen die Anwendung von § 98, allerdings o. Begr., auch Münchkomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl., § 269, Rn. 44).
  • OLG München, 23.06.1975 - 10 W 1114/75
    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 4 Sa 63/95

    Wirksamkeit der Klagerücknahme; Berufung; Klagerücknahmeerklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2007 - 7 W 1/07
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Parteien etwas anderes, insbesondere die Auslösung der Kostenlast beim Kläger nach der Grundregel des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, gewollt haben (so aber in dem 1986 vom OLG Köln entschiedenen Fall) oder die entsprechende Anwendung von § 98 ZPO zu einem unbilligen Ergebnis führt (vgl. OLG Frankfurt MDR 1971, 936; OLG München VersR 1976, 395; SchleswigHolsteinisches OLG JurBüro 1984, 626 m. w. N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.04.1996, AZ.: 4 Sa 63/95 , Bibliothek BAG; OLGR Köln 1998, 374 = VersR 1999, 1122; LAGE Hamm § 98 ZPO Nr. 7 = AGS 1999, 148; so auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 269, Rn. 12 und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98, Rn. 5 f.).
  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08

    Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Teilweise werden sie mit dem Berufungsgericht bejaht (OLG Zweibrücken, JurBüro 1978, 1881, 1882; OLG München, OLG-Report 1992, 47; OLG Bamberg, JurBüro 2003, 144, 145; MünchKomm-ZPO/Giebel, aaO, § 98 Rdn. 35; im Ergebnis auch OLG Celle, OLG-Report 2007, 453, 454: § 98 ZPO sei bei der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigen).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Die Festsetzungsfähigkeit der Vergleichs- oder Einigungsgebühr nach Maßgabe der gerichtlichen Kostengrundentscheidung haben auch mehrere Oberlandesgerichte bei Fehlen einer ausdrücklichen Kostenvereinbarung der Parteien bejaht (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1978, 1881; OLG München OLGR 1992, 47; OLG Bamberg JurBüro 2003, 144; OLG Celle OLGR 2007, 453).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Die Festsetzungsfähigkeit der Vergleichs- oder Einigungsgebühr nach Maßgabe der gerichtlichen Kostengrundentscheidung haben auch mehrere Oberlandesgerichte bei Fehlen einer ausdrücklichen Kostenvereinbarung der Parteien bejaht (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1978, 1881; OLG München OLGR 1992, 47; OLG Bamberg JurBüro 2003, 144; OLG Celle OLGR 2007, 453).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 16/21

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Darüber hinaus findet § 98 ZPO auch auf einen außergerichtlichen Vergleich Anwendung, in dem sich die Parteien zur Abgabe einer verfahrensbeendenden Prozesserklärung (z.B. Klagerücknahme) verpflichten und dessen Vollzug zur Beendigung des Rechtsstreits führt (vgl. BGH, NJW 1989, 39, 40; NJW-RR 2006, 1000 Rn. 3; OLG Celle, Beschl. v. 08.01.2007 - 7 W 1/07, BeckRS 2007, 1826, jeweils m.w.N.; MüKoZPO/Schulz, a.a.O., § 98 Rn. 3, 30; BeckOK ZPO/Jaspersen, a.a.O., § 98 Rn. 2).
  • LAG Köln, 24.09.2008 - 4 Ta 229/08

    Kosten bei Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs

    Nach herrschender Auffassung sind bei einer Klagerücknahme aufgrund eines Vergleichs die Kosten nach § 98 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn die Parteien keine andere Kostenregelung getroffen haben (vgl. LAG Hamm 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97 - LAGE § 98 Nr. 7; OLG Celle 08.01.2007 - 7 W 1/07 - OLGR Celle 2007, 453 - jeweils mit weiteren Nachweisen - sowie LAG Schleswig-Holstein 18.04.1996 - 4 Sa 63/95 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12778
OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,12778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung nach der Addition von Klage und Hilfswiderklage; Bemessung des Geschäftswerts der anwaltlichen Tätigkeit; Übereinstimmung von gerichtlicher und anwaltlicher Tätigkeit; Gesetzlich gewollte Gebührenprivilegierung

  • Judicialis

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; ; RVG § 23

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2; RVG § 23
    Rechtsanwaltsgebühr bei Nichtvornahme einer Zusammenzurechnung von Klage und hilfsweise geltend gemachter Widerklage nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2003 - 3 Ta 153/03

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • LAG Köln, 14.09.2001 - 13 Ta 214/01

    Streitwert; Anwaltsgebühren; Nachteilsausgleich; Abfindung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Es wird zwar in der Rechtssprechung (allerdings soweit ersichtlich nur der Arbeitsgerichte: LAG Köln, NZA-RR 2002, 437 = AnwBlatt 2002, 185; LAG Nürnberg, MDR 2005, 120 m.w.N.) die Ansicht vertreten, dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Anwälte im Fall von Hilfsanträgen gleichfalls tätig geworden seien, sodass diese Tätigkeit bei der Bemessung der Gebühren (auch soweit sie nicht zur Entstehung einer Gerichtsgebühr geführt habe) mit einer besonderen Streitwertfestsetzung nach (heute) § 33 RVG berücksichtigt werden müsse.
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 19 U 48/06

    Hilfsaufrechnung, Rechtsanwaltsgebühren, Gegenstandswert, Streitwert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 30.09.2004 - 6 Ta 27/04

    Kosten - Hilfsanträge - Berücksichtigung für Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Es wird zwar in der Rechtssprechung (allerdings soweit ersichtlich nur der Arbeitsgerichte: LAG Köln, NZA-RR 2002, 437 = AnwBlatt 2002, 185; LAG Nürnberg, MDR 2005, 120 m.w.N.) die Ansicht vertreten, dies sei nicht gerechtfertigt, weil die Anwälte im Fall von Hilfsanträgen gleichfalls tätig geworden seien, sodass diese Tätigkeit bei der Bemessung der Gebühren (auch soweit sie nicht zur Entstehung einer Gerichtsgebühr geführt habe) mit einer besonderen Streitwertfestsetzung nach (heute) § 33 RVG berücksichtigt werden müsse.
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 18 U 234/93

    Streitwerberechnung; Berufung; Urteil; Instanzen; Aufrechnung mit Gegenforderung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (wie hier: OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 - OLGR Hamm 2007, 194; OLG Brandenburg, Büro 2006, 595; OLG Köln NJW-RR 1995, 827; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 3 Ta 153/03; LAG Berlin, Beschluss vom 03.03.2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 = MZA-RR 2004, 374 mit ablehnender Anmerkung Beckmann in jurisPR-ArbR 21/2004 Anm. 6 und m.w.N.).
  • OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08

    Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei

    Jedoch ist der Umfang der Auseinandersetzung mit einem Streitgegenstand für den Gebührenstreitwert ein unmaßgebliches Kriterium, wie z.B. der Fall einer Teilklage zeigt oder einer nicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GKG beschiedenen Hilfswiderklage (OLG Köln, Beschl. v. 23.07.2008, 22 U 141/07, OLGR 2009, 158; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.03.2007, 7 W 1/07, OLGR 2007, 965, 966) oder Hilfsaufrechnung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.02.2006, 13 U 135/05, JurBüro 2006, 595, 596).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    Maßgeblich für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts und die Bindung dieses Werts auch für die Anwaltstätigkeit ist vielmehr, ob gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit übereinstimmen, ob sich also die Tätigkeit des Anwalts auf denselben Gegenstand bezogen hat wie diejenige des Gerichts (LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Berlin 3. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 - NZA-RR 2004, 374; OLG Karlsruhe 20. März 2007 - 7 W 1/07 -).
  • LAG Hessen, 19.08.2008 - 16 Sa 1627/07

    Gegenstandswert; anwaltliche Tätigkeit; Hilfswiderklage

    Damit ist für eine Festsetzung eines Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 Abs. 1 RVG kein Raum (vgl. z.B. Hess. LAG 23. April 1999 NZA-RR 1999, 434, LAG Berlin 03. März 2004 NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen 30. Juli 2001 LAGE § 19 GKG Nr. 18; LAG Düsseldorf 05. Dezember 2006 - 6 Ta 583/06 - [juris]; KG 11. Juni 2007aaO; OLG Karlsruhe 20. März 2007 AGS 2007, 470; OLG Hamm 02. Januar 2007 JurBüro 2007, 204; OLG Brandenburg 07. Februar 2006 JurBüro 2006, 595).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    Maßgeblich für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts und die Bindung dieses Werts auch für die Anwaltstätigkeit ist vielmehr, ob gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit übereinstimmen, ob sich also die Tätigkeit des Anwalts auf denselben Gegenstand bezogen hat wie diejenige des Gerichts (LAG Schleswig-Holstein 11. Januar 2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Berlin 3. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6138/03 - NZA-RR 2004, 374; OLG Karlsruhe 20. März 2007 - 7 W 1/07 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 17 Ta 6045/15

    Bewertung eines Hilfsantrages auf vorläufige Beschäftigung - vergleichsweise

    Die gegenteilige Auffassung lehnt demgegenüber eine Bewertung des Hilfsantrages nach §§ 23 Abs. 1 RVG, 45 Abs. 1, 4 GKG ab (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2011 - 17 Ta (Kost) 6029/11; Beschluss vom 08.11.2007 - 17 Ta (Kost) 6198/07; OLG Karlsruhe, AGS 2007, 470 m.w.N.; LAG Berlin, NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen, LAGE Nr. 18 zu § 19 GKG; Hessisches LAG, NZA 1999, 434 f.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, § 23, Rn. 14, 15; Anhang VI Rn. 268).
  • LG Heidelberg, 19.01.2017 - 4 O 89/16

    Streitwertfestsetzung: Streitwertaddition bei wirtschaftlicher Identität der

    Da die Festsetzung des Streitwerts nicht von dem jeweiligen aus der Sicht des Gesetzes zufälligen Verlauf eines Prozesses abhängen kann, ist es nicht gerechtfertigt, entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 45 GKG den Geschäftswert der anwaltlichen Tätigkeit wegen einer möglicherweise im Einzelfall, aber keinesfalls zwingenden Verschiedenheit des Gegenstands anders als den gerichtlichen Streitwert zu bemessen und den Parteien die vom Gesetz gewollte Gebührenprivilegierung zu versagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 -, juris m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 17 Ta 6029/11

    Wertfestsetzung - Bewertung eines Hilfsantrags

    Die gegenteilige Auffassung lehnt demgegenüber eine Bewertung des Hilfsantrages nach §§ 23 Abs. 1 RVG, 45 Abs. 1, 4 GKG ab (OLG Karlsruhe, AGS 2007, 470 m.w.N.; LAG Berlin, NZA-RR 2004, 374; LAG Bremen, LAGE Nr. 18 zu § 19 GKG; Hessisches LAG, NZA 1999, 434 f.).
  • OLG München, 06.10.2008 - 15 U 5385/07
    Die ganz überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ( OLG Köln Beschluss vom 08.08.1994 - 18 U 234/93 ; OLG Brandenburg Beschluss vom 07.02.2006 - 13 U 135/05 ; OLG Hamm Beschluss vom 02.01.2007 - 19 U 48/06 ; OLG Karlsruhe Beschluss vom 20.03.2007 - 7 W 1/07 ; KG Berlin Beschluss vom 11.06.2007 - 20 U 150/04 ; ebenso Hartmann Kostengesetze, 37. Aufl., § 33 RVG Rn 5) geht dagegen von einem einheitlichen, nach § 45 Abs. 1 S. 2 GKG zu berechnenden Gebührenstreitwert aus.
  • LG Osnabrück, 18.11.2008 - 7 O 845/07
    Die gegenteilig vertretene Auffassung, der zufolge der Wert eines Hilfsantrags für die Anwaltsgebühren auch dann maßgebend sein soll, wenn über ihn nicht entschieden worden ist (vgl. OLG Hamm MDR 2007, 618, 619 m.w.N.), kann mit den zu ihrer Begründung herangezogenen Argumenten nicht überzeugen (vgl. ebenso OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 965 f.; OLG Köln v. 23.07.2008, 22 U 141/07; Kammergericht v. 11.06.2007, 20 U 150/04; OLG Brandenburg NJOZ 2006, 3384 f.u. OLG Hamm wie vor).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.08.2007 - 7 W 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15871
OLG Brandenburg, 15.08.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,15871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,15871)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2007 - 7 W 1/07 (https://dejure.org/2007,15871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Untermieters eines Schönheitsstudios an Einrichtungsaufwendungen und Mietaufwendungen als Gesamtschuldner; Zeitliche Möglichkeit der Kündigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 730 f.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; BGB § 426 Abs. 1; BGB § 730
    Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung von Gesellschaftern einer GbR - Bedürftigkeit des Unternehmers bei PKH-Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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