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   OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02   

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OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02 (https://dejure.org/2002,11481)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.11.2002 - 7 W 1160/02 (https://dejure.org/2002,11481)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. November 2002 - 7 W 1160/02 (https://dejure.org/2002,11481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandliche Voraussetzungen der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs; Heranziehung der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs auf dem Gebiet des Zivilrechts; Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsmitteln; Verpflichtung des Liquidators, ...

  • Judicialis

    ZPO § 526 Abs. 1; ; ZPO § 568 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 526 Abs. 1 § 568 Abs. 1 S. 1 § 890
    Besetzung des Senats bei Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen; Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei mehreren Zuwiderhandlungen gegen ein Unterlassungsgebot

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 06.06.1995 - 6 W 30/95

    Fortsetzungszusammenhang bei Unterlasungsvollstreckung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Zwar läge dann nur eine Zuwiderhandlung vor, so dass auch die hier streitigen Teilakte durch diesen Beschluss rechtskräftig miterledigt worden wären, auch wenn sie dem Vollstreckungsgläubiger nicht bekannt waren (OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 2567; OLG Koblenz, OLGR 1997, 268f.).

    Dies wird zwar verschiedentlich noch mit der vom BGH in einer früheren Entscheidung (BGH, NJW 1993, 721ff., 722) angeführten Begründung, dieses Rechtsfigur habe auf zivilrechtlichen Gebiet einen eigenen, vom Strafrecht losgelösten und in Rechtsprechung und Literatur ganz einheitlich vertretenen Bedeutungsgehalt gewonnen, nämlich den einer Zusammenfassung hierfür geeigneter Einzelhandlungen ohne Rücksicht auf einen verbindenden Gesamtvorsatz auch bei nur fahrlässiger Begehung, der im Übrigen - etwa bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe - auch der Parteidisposition unterliege, bejaht (KG, MDR 1998, 676f.; OLG Hamm, NJW E-WettR 1997, 148f., 149; OLG Koblenz, OLGR 1997, 268f., 269; OLG Celle, NJW-RR 1996, 902f.; OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 2567; Ulrich, WRP 1997, 73ff., 76; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 20; Musielak-Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 13).

  • KG, 16.02.1998 - 25 W 6034/97

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes für mehrere Verstöße gegen ein

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Ein Fortsetzungszusammenhang liegt vor, wenn der Wille des Verletzers von vornherein den Gesamterfolg erfasst und auf dessen sukzessive Verwirklichung gerichtet ist, mögen die einzelnen Handlungen vorsätzlich oder fahrlässig begannen sein (BGH, NJW 1960, 2332ff., 2333; KG, MDR 1998, 676f., 676).

    Dies wird zwar verschiedentlich noch mit der vom BGH in einer früheren Entscheidung (BGH, NJW 1993, 721ff., 722) angeführten Begründung, dieses Rechtsfigur habe auf zivilrechtlichen Gebiet einen eigenen, vom Strafrecht losgelösten und in Rechtsprechung und Literatur ganz einheitlich vertretenen Bedeutungsgehalt gewonnen, nämlich den einer Zusammenfassung hierfür geeigneter Einzelhandlungen ohne Rücksicht auf einen verbindenden Gesamtvorsatz auch bei nur fahrlässiger Begehung, der im Übrigen - etwa bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe - auch der Parteidisposition unterliege, bejaht (KG, MDR 1998, 676f.; OLG Hamm, NJW E-WettR 1997, 148f., 149; OLG Koblenz, OLGR 1997, 268f., 269; OLG Celle, NJW-RR 1996, 902f.; OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 2567; Ulrich, WRP 1997, 73ff., 76; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 20; Musielak-Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 13).

  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 77/59

    Krankenwagen II

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Ein Fortsetzungszusammenhang liegt vor, wenn der Wille des Verletzers von vornherein den Gesamterfolg erfasst und auf dessen sukzessive Verwirklichung gerichtet ist, mögen die einzelnen Handlungen vorsätzlich oder fahrlässig begannen sein (BGH, NJW 1960, 2332ff., 2333; KG, MDR 1998, 676f., 676).
  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Derartige Feststellungen als Grundlage staatlicher Verurteilung aber halten weder im Strafrecht noch im Zivilrecht rechtsstaatlichen Anforderungen stand (Mellulis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rn. 608 FN 7; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 57, Rn. 35; Mankowski, WRP 1996, 1144ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723ff., 724; OLG Oldenburg, WRP 1996, 169; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 890 III Rn. 40; MünchKomm-Schilken, ZPO, 2. Aufl., § 890 Rn. 11).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Dies wird zwar verschiedentlich noch mit der vom BGH in einer früheren Entscheidung (BGH, NJW 1993, 721ff., 722) angeführten Begründung, dieses Rechtsfigur habe auf zivilrechtlichen Gebiet einen eigenen, vom Strafrecht losgelösten und in Rechtsprechung und Literatur ganz einheitlich vertretenen Bedeutungsgehalt gewonnen, nämlich den einer Zusammenfassung hierfür geeigneter Einzelhandlungen ohne Rücksicht auf einen verbindenden Gesamtvorsatz auch bei nur fahrlässiger Begehung, der im Übrigen - etwa bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe - auch der Parteidisposition unterliege, bejaht (KG, MDR 1998, 676f.; OLG Hamm, NJW E-WettR 1997, 148f., 149; OLG Koblenz, OLGR 1997, 268f., 269; OLG Celle, NJW-RR 1996, 902f.; OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 2567; Ulrich, WRP 1997, 73ff., 76; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 20; Musielak-Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 13).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    bb) Zum anderen kann die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhanges nach dessen Aufgabe auf strafrechtlichen Gebiet (BGH, NJW 1994, 1663ff.) auch im Rahmen des Zivilrechts nicht mehr herangezogen werden.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Sie sollen im Interesse der Durchsetzbarkeit des Titels schuldhafte Zuwiderhandlungen ahnden (BVerfGE 20, 323ff., 332; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2003 - 7 U 533/02

    Haftung des Anlagevermittlers: Auskunfts- und Beratungspflichten im Rahmen der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Diese Grundsätze sind in gleichem Maße bei einer Kammer für Handelssachen als Ausgangsspruchkörper einschlägig (Senatsurteil v. 19.09.2002 - 7 U 533/02).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung:

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Die teilweise vertretene Ansicht, der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen sei nicht als Einzelrichter anzusehen (OLG Karlsruhe, MDR 2002, 778), überzeugt nicht.
  • OLG Celle, 09.11.1995 - 18 WF 117/95

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit des im Strafrecht aufgegebenen Rechtsinstituts

    Auszug aus OLG Dresden, 21.11.2002 - 7 W 1160/02
    Dies wird zwar verschiedentlich noch mit der vom BGH in einer früheren Entscheidung (BGH, NJW 1993, 721ff., 722) angeführten Begründung, dieses Rechtsfigur habe auf zivilrechtlichen Gebiet einen eigenen, vom Strafrecht losgelösten und in Rechtsprechung und Literatur ganz einheitlich vertretenen Bedeutungsgehalt gewonnen, nämlich den einer Zusammenfassung hierfür geeigneter Einzelhandlungen ohne Rücksicht auf einen verbindenden Gesamtvorsatz auch bei nur fahrlässiger Begehung, der im Übrigen - etwa bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe - auch der Parteidisposition unterliege, bejaht (KG, MDR 1998, 676f.; OLG Hamm, NJW E-WettR 1997, 148f., 149; OLG Koblenz, OLGR 1997, 268f., 269; OLG Celle, NJW-RR 1996, 902f.; OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 2567; Ulrich, WRP 1997, 73ff., 76; Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 20; Musielak-Lackmann, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 13).
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