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   OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03   

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https://dejure.org/2003,5524
OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03 (https://dejure.org/2003,5524)
OLG München, Entscheidung vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03 (https://dejure.org/2003,5524)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 7 W 1516/03 (https://dejure.org/2003,5524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsberichtigung nach § 319 Zivilprozessordnung (ZPO); Erlass eines Versäumnisurteils; Fehlender Ausspruch über Kosten der Nebenintervention; Rechtsirrige Annahme erfolgter Entscheidung durch Gericht ; Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO; Auslegung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 321; ; ZPO § 321 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319; ZPO § 321
    Urteilsberichtigung bei Fehlen eines ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention in einem Versämnisurteil - Kostenfestsetzungsantrag als Antrag auf Ergänzung einer Kostengrundentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1440
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 22 W 30/00

    Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung; Zulässigkeit einer Ergänzung

    Auszug aus OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03
    Auslassungen und Unvollständigkeiten unterfallen nur dann § 319 ZPO, wenn sie versehentlich sind und sich dies aus dem Gesamtzusammenhang zwischen Entscheidungsformel und Entscheidungsgründen ersehen lässt (OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2000, NJW-RR 2000, S. 1524; Zöller, 23. Auflage, Rn. 10 zu § 319 ZPO).

    b) Wurde eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übersehen oder ist sie - wie hier - bewußt unterblieben, verbleibt dem Streithelfer nur ein Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 321 ZPO (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.1998, MDR 1999, S. 116, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2000, NJW-RR 2000, 1524; Zöller, Rn. 3 zu § 321 ZPO).

  • OLG Stuttgart, 08.06.1998 - 20 W 4/98
    Auszug aus OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03
    b) Wurde eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention übersehen oder ist sie - wie hier - bewußt unterblieben, verbleibt dem Streithelfer nur ein Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 321 ZPO (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.1998, MDR 1999, S. 116, 117; OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2000, NJW-RR 2000, 1524; Zöller, Rn. 3 zu § 321 ZPO).

    Der gestellte Kostenfestsetzungsantrag setzt das Bestehen einer Kostengrundentscheidung voraus und kann daher regelmäßig nicht als Antrag dahingehend verstanden werden, eine solche Kostengrundentscheidung erst zu schaffen (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.1998, MDR 1999, S. 116, 117).

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03
    Ein solcher Rechtsirrtum, mithin eine falsche Willensbildung des Gerichts, kann mit den Mitteln des § 319 ZPO gerade nicht korrigiert werden (BGH, Urteil vom 12.01.1984, NJW 1985, S. 742; Zöller, a.a.O., Rn. 4 zu § 319 ZPO; offengelassen im BGH-Urteil vom 14.07.1994, ZIP 1994, S. 1388, 1390).
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 16.06.2003 - 7 W 1516/03
    Ein solcher Rechtsirrtum, mithin eine falsche Willensbildung des Gerichts, kann mit den Mitteln des § 319 ZPO gerade nicht korrigiert werden (BGH, Urteil vom 12.01.1984, NJW 1985, S. 742; Zöller, a.a.O., Rn. 4 zu § 319 ZPO; offengelassen im BGH-Urteil vom 14.07.1994, ZIP 1994, S. 1388, 1390).
  • OLG Koblenz, 16.07.2014 - 14 W 400/14

    Zulässigkeit der Berichtigung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Unter derartigen Umständen scheidet eine Korrektur nach § 319 Abs. 1 ZPO aus (OLG Hamm NJW-RR 2000, 1524 ; OLG München, NJW-RR 2003, 1440 ).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 233/09

    Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und Entscheidung über die Kosten

    Ist die Aufnahme eines Nebenintervenienten in das Rubrum und eine Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention deshalb unterblieben, weil der Beitritt des Nebenintervenienten erst nach Beschlussfassung erfolgt ist, liegt ein solches Versehen nicht vor und verbleibt nur die Möglichkeit der Entscheidungsergänzung nach § 321 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - IX ZR 422/99, NJW-RR 2005, 295; OLG München NJW-RR 2003, 1440; OLG Hamm NJW-RR 2000, 1524), der auf Beschlüsse entsprechende Anwendung findet (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - V ZB 109/08, NJW-RR 2009, 209 unter II 2; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3; Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 321 Rn. 1 m. w. N.).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 110/09

    Nachhholung des fehlenden Ausspruchs über die Kosten der Nebenintervention wegen

    Eine solche Ergänzung der Kostenentscheidung kann hingegen nicht stattfinden, wenn der Ausspruch über die Kosten der Nebenintervention bewusst unterblieben ist (OLG München, NJW-RR 2003, 1440; OLGR Rostock, 2007, 116 f; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 2 U 1575/07).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2009 - 4 U 111/08

    Arztvertrag: Antrag eines Patienten an einen Laborarzt auf Abschluss eines

    Das Landgericht hätte zwar dem Kläger die Kosten der Streithelferin nicht durch Beschluss, sondern durch Ergänzungsurteil nach § 321 ZPO auferlegen müssen (BGH NJW-RR 2005, 295 = MDR 2005, 526; OLG Köln MDR 1992, 301; OLG München NJW-RR 2003, 1440; OLG Koblenz MDR 2005, 719).
  • LAG Köln, 22.07.2010 - 5 Ta 212/10

    Kostenfestsetzung bei Streitverkündung

    Beim rechtsirrigen Übersehen einer Kostengrundentscheidung bezüglich der Nebenintervention ist der Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO die gesetzlich vorgesehen Möglichkeit für den Streitverkündeten, eine Kostengrundentscheidung in seinem Sinne zu erlangen (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03 - , NJW-RR 2003, Seite 1440 ; Zöller, Kommentar zur ZPO , 27. Auflage, § 101 ZPO , Rz. 5).

    Ein gestellter Kostenfestsetzungsantrag kann regelmäßig nicht als Antrag auf Ergänzung einer Kostengrundentscheidung ausgelegt werden (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, Seite 1440 ).

  • LAG Köln, 22.07.2010 - 5 Ta 217/10

    Kostenfestsetzung bei Streitverkündung

    Beim rechtsirrigen Übersehen einer Kostengrundentscheidung bezüglich der Nebenintervention ist der Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO die gesetzlich vorgesehen Möglichkeit für den Streitverkündeten, eine Kostengrundentscheidung in seinem Sinne zu erlangen (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03 - , NJW-RR 2003, Seite 1440 ; Zöller, Kommentar zur ZPO , 27. Auflage, § 101 ZPO , Rz. 5).

    Ein gestellter Kostenfestsetzungsantrag kann regelmäßig nicht als Antrag auf Ergänzung einer Kostengrundentscheidung ausgelegt werden (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, Seite 1440 ).

  • OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 2 U 1575/07

    Verfahrensrecht - Fristenfalle bei vergessener Kostenentscheidung

    Der fehlende Ausspruch zu den Kosten der Nebenintervention kann somit nicht durch eine Berichtigung im Wege des § 319 ZPO , sondern lediglich durch eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO nachgeholt werden (vgl. OLG Dresden, OLG-NL 2005, 281; OLG München NJW-RR 2003, 1440 ; OLG Stuttgart MDR 1999, 116; Zöller-Herget, ZPO , 26. Auflage, § 101 Rn5).

    d) Die vorgenannten Kostenfestsetzungsanträge können grundsätzlich nicht gleichzeitig als Antrag auf Ergänzung der Kostengrundentscheidung aufgefasst werden (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1999, 116; OLG München, NJW-RR 2003, 1440 ).

  • LAG Sachsen, 10.08.2011 - 4 Ta 177/11

    Kostenfestsetzung bei Nebenintervention

    Beim rechtsirrigen Übersehen einer Kostengrundentscheidung bezüglich der Nebenintervention ist der Antrag auf Urteilsergänzung nach § 321 ZPO die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit für den Streitverkündeten, eine Kostengrundentscheidung in seinem Sinne zu erlangen (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03 -, NJW-RR 2003, Seite 1440 ; Zöller, Kommentar zur ZPO , 27. Auflage, § 101 ZPO , Rz. 5).

    Ein gestellter Kostenfestsetzungsantrag kann regelmäßig nicht als Antrag auf Ergänzung einer Kostengrundentscheidung ausgelegt werden (s. OLG München, Beschluss vom 16.06.2003 - 7 W 1516/03 -, NJW-RR 2003, Seite 1440 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2011 - 1 O 45/11

    Berichtigung eines Einstellungsbeschlusses ohne Kostenentscheidung

    Darin wird gerade wiederum klargestellt, dass die Formel des Urteils nach § 319 ZPO berichtigt werden kann, wenn die Entscheidungsgründe ergeben, dass das Gericht über einen Ausspruch entschieden hat, diese Entscheidung jedoch (nur) in der Formel nicht zum Ausdruck gekommen ist (vgl. auch Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 319 Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 16.06.2003 - 7 W 1516/03 -, NJW-RR 2003, 1440 - zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 23.10.2006 - 7 W 68/06

    Keine Urteilsberichtigung bei Fehlen der Kostengrundentscheidung bezüglich

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht der Obergerichte verbleibt dem Streithelfer nur ein - hier jedenfalls nicht fristgerecht gestellter - Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 321 ZPO, wenn das Gericht eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe bewusst oder unbewusst nicht getroffen hat (vgl. u.a. OLG München, Beschl. v. 16.6. 2003, 7 W 1516/03, NJW-RR 2003, 1440 für ein "bewusstes" Auslassen; OLG, Dresden, Beschl. v. 23.09.2005, 11 U 695/04, NJOZ 2006, 210 für ein "unbewusstes" Auslassen; OLG Koblenz, Beschl. v. 09.08.2002, 14 W 465/02, MDR 2002, 1338; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 319 Rn. 15; § 321 Rn. 3; Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 321 Rn. 7).
  • OLG Köln, 15.05.2013 - 13 U 168/12

    Nachholung des Kostenausspruchs hinsichtlich der Kosten der Streithilfe im Wege

  • LAG Köln, 16.03.2012 - 9 Ta 80/12

    Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung

  • OLG Celle, 05.09.2011 - 8 U 78/11

    Kostenausspruch durch das Gericht bei der Rücknahme einer Berufung bzgl. der

  • OLG Bamberg, 21.02.2008 - 8 U 78/07

    Kostenentscheidung: Anspruch auf Beschlussergänzung im Zusammenhang mit

  • BPatG, 04.05.2016 - 30 W (pat) 18/13

    Anordnung der Rückzahlung der Beschwerdegebühr für die Beschwerde gegen den

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2008 - 15 U 37/05

    Verfahrensrecht - Kosten der Revision vergessen: Rubrumsberichtigung

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