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   OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03 - 24   

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https://dejure.org/2003,13747
OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03 - 24 (https://dejure.org/2003,13747)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.09.2003 - 7 W 167/03 - 24 (https://dejure.org/2003,13747)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. September 2003 - 7 W 167/03 - 24 (https://dejure.org/2003,13747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des streitgegenständlichen Wertes einer 9 qm umfassenden Teilfläche eines Grundstücks; Bestimmung des Verkehrswertes eines Grundstücks

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 6 Satz 1; ; ZPO § 568; ; ZPO § 568 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5; ; GKG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; GKG § 5 Abs. 4 Satz 5; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung bei Antrag auf Herausgabe und Räumung der Teilfläche eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 23/03

    Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03
    Für die Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 21.8.2002, in dem das Landgericht - Einzelrichter - den Streitwert festgesetzt hat, ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, § 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLGR Celle 2003, 203 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830).
  • OLG Celle, 16.10.2002 - 2 W 75/02

    Streitwertbeschwerde; Zuständigkeit des Einzelrichters; Klage auf Festsellung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 7 W 167/03
    Für die Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 21.8.2002, in dem das Landgericht - Einzelrichter - den Streitwert festgesetzt hat, ist gemäß § 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 5 Abs. 4 Satz 2 und 5, § 25 Abs. 3 GKG der Einzelrichter des Beschwerdegerichts zuständig (vgl. OLG Celle NJW 2003, 367 f.; OLGR Celle 2003, 203 f.; OLG Hamburg MDR 2003, 830).
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