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   OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 7 W 20/13   

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OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 7 W 20/13 (https://dejure.org/2013,39573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.04.2013 - 7 W 20/13 (https://dejure.org/2013,39573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 (https://dejure.org/2013,39573)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

    Die titulierte Verpflichtung, durch Vorlage eines notarielle aufgenommenen Vermögensverzeichnisses Auskunft zu erteilen, betrifft eine nach § 888 ZPO zu vollstreckende unvertretbare Handlung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Celle, DNotZ 2003, 62).

    Für den hier gegebenen Fall der Zwangsvollstreckung zur Erzwingung der Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 ZPO gilt nichts anderes (OLG Köln, RNotZ 2013, 127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, Rn. 6, juris; Zöller/Stöber, ZPO, § 888 Rz. 11).

  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die wohl einhellige Ansicht in der Rechtsprechung und ihr folgend ein Teil der Literatur nehmen an, dass jedenfalls Zwangsgeld auch im Falle der Prozessunfähigkeit des Auskunftsschuldner gegen sein Vermögen und nicht das Vermögen der ihn vertretenen Bevollmächtigten festzusetzen ist (OLG v. 16.4.2013, 7 W 20/13, Karlsruhe JurBüro 2013, 661, 662; OLG Zweibrücken v. 23.04.2003, 3 W 78/03, OLGR Zweibrücken 2003, 347, 348 f.; OLG Koblenz v. 24.02.2003, 3 W 114/03, FamRZ 2003, 1486; BayOblG v. 17.12.1974, …

    Darüber besteht anders als zum Zwangsgeld auch Einigkeit (vgl. OLG Karlsruhe v. 16.4.2013, 7 W 20/13, JurBüro 2013, 661, 662; OLG Zweibrücken v. 23.04.2003, 3 W 78/03, OLGR Zweibrücken 2003, 347, 348 f.; Dierck/Morvilius/Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2. Teil, 7. Kapitel Rn. 70; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 11. Aufl. 2019, § 888 Rn. 41; MüKo-ZPO/Gruber § 888 Rn. 26; Zöller/Seibel, § 888 Rn. 8; Walker/Koranyi in Schuske/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtschutz, 7. Aufl. 2020, § 888 ZPO Rn. 35; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, § 888 Rn. 40; Musielack/Voit/Lackmann, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 888 Rn. 10; Rensen in: Wieczorek/Schütze, ZPO, § 888 Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 19 W 72/18

    Erzwingung der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses gegen einen

    Die grundsätzliche Aufrechterhaltung des auf § 888 ZPO beruhenden (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 4) Beugemittels gegen die mittlerweile unter Betreuung stehende Schuldnerin (nicht gegen den Betreuer, vgl. etwa OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.04.2003 - 3 W 78/03 - juris Tz. 6, 12), über die nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Senats zu befinden ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 12), rechtfertigt das nicht ausreichende Tätigwerden des Betreuers seit Amtsantritt.

    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass seitens des Vollstreckungsschuldners alles in seiner Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass die darauf gerichteten Bemühungen seitens des Vollstreckungsschuldners im Einzelnen dargelegt worden sind (vgl. zum Ganzen OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.08.2009 - 12 W 1364/09 - juris Tz. 17; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 6).

    Erst recht ist nichts dafür ersichtlich, dass irgendwelche weiteren in Betracht kommenden Möglichkeiten - das Setzen einer Erledigungsfrist und nach deren fruchtlosem Ablauf der Kündigung des Auftrags unter Beauftragung eines anderen Notars oder die Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. ein Vorgehen nach § 15 BNotO zur Bewirkung der Mitwirkung des Notars (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.04.2013 - 7 W 20/13 - juris Tz. 10) - seitens der Vollstreckungsschuldnerin auch nur erwogen worden oder gar ergriffen worden wären.

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 9 W 58/20

    Zwangsgeldfestsetzung gegen den Schuldner bei Verurteilung zur Vorlage eines

    Für die Entscheidung des Senats kommt es allein darauf an, ob die Schuldnerinnen zum Zeitpunkt dieser Entscheidung - unabhängig von möglichen Verzögerungen in der Vergangenheit - alles in ihrer Macht stehende getan haben, um die Mitwirkung eines Notars zu erlangen (vgl. OLG Karlsruhe - 7. Zivilsenat - Beschluss vom 16.04.2013 - 7 W 20/13, Rn. 7, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22

    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines notariellen

    Maßgeblich ist vielmehr (allein), ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2013 - 7 W 20/13, BeckRS 2013, 21164).
  • LG Krefeld, 10.01.2020 - 5 O 298/18
    Doch steht dem entgegen, dass dem Beklagten derzeit die Erfüllung seiner Pflicht unmöglich ist und das Zwangsgeld nach § 888 ZPO lediglich zur Beugung des schuldnerischen Willens, nicht etwa des eines Dritten, angeordnet wird (so auch in einem ähnlichen Fall OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, juris; ebenso Seibel in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 888 ZPO, Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2023 - 12 E 694/21

    Gegenstandswert Gegenstandswertfestsetzung Antragsberechtigung

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 9. Juli 2012- 12 E 615/12 -, juris Rn. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2014 - OVG 62 PV 11.14 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. April 2013 - 7 W 20/13 -, juris Rn. 13; LAG Hamburg, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 -, juris Rn. 26.
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