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   OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02 (L)   

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OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02 (L) (https://dejure.org/2002,21478)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2002 - 7 W 27/02 (L) (https://dejure.org/2002,21478)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 7 W 27/02 (L) (https://dejure.org/2002,21478)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 28.07.1998 - 7 W 47/98
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02
    Der Senat hat - übereinstimmend mit dem BGH (Beschluss vom 29. März 2001 ) Az. BLw 20/00 () - dabei auch auf die Frage abgestellt, welche Willensrichtung des Hofeigentümers bei Aufgabe der Bewirtschaftung vorlag (Beschlüsse vom 17. Febr. 1999 ) Az. 7 W 47/98 ( sowie vom 19. Juli 1999 ) Az. 7 W 87/98 (), wobei allerdings auch ausgesprochen worden ist, dass der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich ist, wenn sämtliche objektiven Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen.
  • OLG Celle, 17.04.2000 - 7 W 2/99

    Hofauflösung ; Wille des Hofeigentümers; Bewirtschaftungsaufgabe; Hofeigenschaft;

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des Senates kann die Hofeigenschaft jedoch - unabhängig von der Löschung des Hofvermerks - durch Auflösung der wirtschaftlichen Betriebseinheit entfallen (vgl. u. a. BGH RdL 1995, 179 ff.; OLG Celle RdL 2000, 193 f.; OLG Hamm AgrarR 1999, 311 ff., OLG Oldenburg Nds. RPfl. 1999, 147 f.), d.h. wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist.
  • BGH, 29.03.2001 - BLw 20/00
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02
    Der Senat hat - übereinstimmend mit dem BGH (Beschluss vom 29. März 2001 ) Az. BLw 20/00 () - dabei auch auf die Frage abgestellt, welche Willensrichtung des Hofeigentümers bei Aufgabe der Bewirtschaftung vorlag (Beschlüsse vom 17. Febr. 1999 ) Az. 7 W 47/98 ( sowie vom 19. Juli 1999 ) Az. 7 W 87/98 (), wobei allerdings auch ausgesprochen worden ist, dass der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich ist, wenn sämtliche objektiven Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 1 Ws 782/98
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2002 - 7 W 27/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des Senates kann die Hofeigenschaft jedoch - unabhängig von der Löschung des Hofvermerks - durch Auflösung der wirtschaftlichen Betriebseinheit entfallen (vgl. u. a. BGH RdL 1995, 179 ff.; OLG Celle RdL 2000, 193 f.; OLG Hamm AgrarR 1999, 311 ff., OLG Oldenburg Nds. RPfl. 1999, 147 f.), d.h. wenn keine landwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist.
  • OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15

    Wegfall der Hofeseigenschaft

    Dabei ist jedoch der Wunsch des Hofeigentümers, die Betriebseinheit zu erhalten, dann unbeachtlich, wenn sämtliche objektive Kriterien gegen die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Absicht sprechen (BGH, Beschluss vom 29.11.2013 Az.: BLw 4/12, a. a. O., Rdnr. 45; OLG Celle, Beschluss vom 21.10.2002, Az: 7 W 27/02 (L), Jurisdokument, Rdnr. 27; OLG Celle, Beschluss vom 21.03.2011, Az: 7 W 126/10 (L), Jurisdokument, Rdnr. 47; OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2012, Az: 23 WLw 7/12, Jurisdokument, Rdnr. 10).
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