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OLG Hamm, 12.07.1988 - 7 W 28/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15
Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung
Indes wird durch eine polizeiliche oder staatsanwaltliche Beschlagnahme ein Besitzmittlungsverhältnis nicht begründet (VG Köln, Urteil vom 29.03.2012 - 20 K 2270/11, juris Tz. 25f.; OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.1988 - 7 W 28/88, VRS 75, 419, juris; OLG München, NJW 1982, 2330). - VG Köln, 29.03.2012 - 20 K 2270/11
Anhörung vor einer Anordnung der präventiv-polizeirechtlichen Sicherstellung
Zum einen wird durch eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Beschlagnahme ein Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB nicht begründet, OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.1988 - 7 W 28/88 - OLG München, Beschluss vom 26.05.1982 - 1 W 378/82 - vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21.01.1991 - 7 A 246/88 -, jeweils juris, zum anderen konnte ein potentieller Erwerber durch einen Dritten keinen Besitz an den sichergestellten Gegenständen erlangen, weil sie sich seit dem 14.1.2009 in behördlichem Gewahrsam befanden. - VG Köln, 06.12.2018 - 20 K 2592/17 Zum einen wird durch eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Beschlagnahme ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 868 BGB nicht begründet, OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.1988 - 7 W 28/88 - OLG München, Beschluss vom 26.05.1982 - 1 W 378/82 - vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 21.01.1991 - 7 A 246/88 -, jeweils juris; so auch VG Köln, Urteil vom 29.03.2012 - 20 K 2270/11 -, juris, Rn. 23 ff.