Rechtsprechung
OLG Celle, 20.08.2001 - 7 W 34/01 (L) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abänderung von Altenteilsleistungen: Dauerhaftes negatives Geschäftsergebnis des Hofes bereits bei Übergabe an den Hoferben
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 14 HöfeO ; § 323 ZPO ; § 242 BGB
Altenteilsleistung; Hoferbe; Mangelnde Leistungsfähigkeit ; Negatives Geschäftsergebnis ; Übergabevertrag; Substanzverbrauch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altenteilsleistung; Hoferbe; Mangelnde Leistungsfähigkeit ; Negatives Geschäftsergebnis ; Übergabevertrag; Substanzverbrauch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 14; ZPO § 323; BGB § 242
Berufung auf mangelnde Leistungsfähigkeit des Hofes im Rahmen zu gewährender Altenteilsleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Uelzen, 25.04.2001 - 12 Lw 5/01
- OLG Celle, 20.08.2001 - 7 W 34/01 (L)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 101 W 4/19
Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei tatsächlicher …
- OLG Celle, 11.04.2016 - 7 W 68/15
Anpassung einer Altenteilsverpflichtung wegen erheblichen Rückgangs der …
Voraussetzung wären insoweit aber erhebliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. der Leistungsfähigkeit des Hofes (…vgl. dazu Wöhrmann, Landwirtschaftserbrecht, 10. Aufl. 2012, § 14 Rdnr. 63 - 70; Senat, Beschluss vom 20. August 2001 - 7 W 34/01 (L), RdL 2002, 103, insbesondere Rdnr. 14 f. und 23 f., in Kopie jeweils auch im Senatsheft).Als Hofeigentümer kann er sich aber nicht auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse - diese hier unterstellt - berufen, wenn er den erheblichen Rückgang der Leistungsfähigkeit des Hofes selbst schuldhaft verursacht hat (…Senat, RdL 1958, 183 - so zitiert bei Wöhrmann aaO, Rdnr. 69), oder - was hier jedenfalls zutrifft - wenn schon bei Begründung des Altenteils ein Verbrauch der Hofsubstanz in Betracht kam (Senat, Beschluss vom 20. August 2001 - 7 W 34/01 (L), so schon im Leitsatz und dann insbesondere Rdnr. 24).