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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14   

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https://dejure.org/2014,13821
OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14 (https://dejure.org/2014,13821)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2014 - 7 W 51/14 (https://dejure.org/2014,13821)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 7 W 51/14 (https://dejure.org/2014,13821)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 890 ZPO

  • Justiz Hamburg

    Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung

    § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 796a ZPO, § 890 ZPO
    Vollstreckung eines Unterlassungstitels: Voraussetzungen der Verhängung von Ordnungsmitteln bei Zuwiderhandlung gegen eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung; Beschränkung des Äußerungsverbots auf den Geltungsbereich des deutschen Rechts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Zwangsvollstreckung aus einer Unterlassungserklärung ist nicht möglich

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterlassungserklärung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine unmittelbare Vollstreckung aus einer einfachen Unterlassungsverpflichtungserklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1402
  • MDR 2014, 1049
  • GRUR-RR 2014, 471
  • K&R 2014, 533
  • ZUM 2014, 901
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2012 - I ZB 95/10

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14
    Darunter fallen zwar auch Vergleiche, diese aber nur, wenn sie in der dafür vorgesehenen Form vor Gericht abgeschlossen worden sind (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, s. z.B. BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff.) oder wenn es sich um Anwaltsvergleiche handelt und die besonderen Voraussetzungen des § 796a ZPO erfüllt sind.

    Diese Androhung kann daher auch in einem gerichtlich geschlossenen Vergleich nicht wirksam erfolgen (BGH, Beschl. v. 2.2. 2012, GRUR 2012, S. 957 ff.).

  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14
    (Insoweit unterscheidet sich das Äußerungsrecht vom Wettbewerbsrecht, sofern dieses Handlungen betrifft, für die ein harmonisiertes übernationales Recht gilt, s. dazu z.B. BGH, Beschl. v. 25.3. 2010, GRUR 2010, S. 662 ff.).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 324 O 350/13
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2014 - 7 W 51/14
    Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 9. April 2014, Az. 324 O 350/13, wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20

    Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Allerdings ist dabei zu beachten, dass sich dieses durch die erkennende Kammer als deutsches Gericht ausgesprochenes Verbot, die genannten Äußerungen zu tätigen, auf den Geltungsbereich des deutschen Rechts beschränkt (OLG I. 10.06.2014 - 7 W 51/14, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.08.2014 - 7 W 51/14 (L)   

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https://dejure.org/2014,55326
OLG Celle, 26.08.2014 - 7 W 51/14 (L) (https://dejure.org/2014,55326)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.2014 - 7 W 51/14 (L) (https://dejure.org/2014,55326)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 2014 - 7 W 51/14 (L) (https://dejure.org/2014,55326)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.04.2016 - LwZB 2/15

    Landwirtschaftssache: Beschwerderecht des gesetzlich zum Hoferben berufenen

    bb) Die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 10 W 71/14, juris Rn. 24) und Celle (Beschluss vom 26. August 2014 - 7 W 51/14 (L), juris Rn. 8) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
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