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   KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00   

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https://dejure.org/2001,8377
KG, 23.03.2001 - 7 W 8076/00 (https://dejure.org/2001,8377)
KG, Entscheidung vom 23.03.2001 - 7 W 8076/00 (https://dejure.org/2001,8377)
KG, Entscheidung vom 23. März 2001 - 7 W 8076/00 (https://dejure.org/2001,8377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 78
    Entscheidung des Gerichts über die Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1709 (Ls.)
  • NZI 2001, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 82/16

    Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung durch das Insolvenzgericht:

    Gefordert werden deshalb eindeutige und erhebliche Verstöße (vgl. KG, NZI 2001, 310, 312; AG Bremen, ZInsO 2010, 583, 584; LG Wuppertal, Beschluss vom 6. Juni 2011 - 6 T 287/11, nv juris-Rn. 16; LG Konstanz, ZInsO 2013, 2318, 2320; LG Hamburg, ZInsO 2015, 209, 211; Jaeger/Gerhardt, InsO, 2007, § 78 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 78 Rn. 20; aA AG Neubrandenburg, ZInsO 2000, 111).
  • BGH, 12.06.2008 - IX ZB 220/07

    Aufhebung der Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Erfüllung eines Anspruchs

    Dieses ist auf die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger - nicht nur der Mehrheit - gerichtet (vgl. die Begründung des Rechtsausschusses zu § 89 RegE, BT-Drucks. 12/7302 S. 164; ferner KG NZI 2001, 310, 311; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 78 Rn. 17; Jaeger/Gerhardt, InsO 2. Aufl. § 78 Rn. 13; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 78 Rn. 8; HmbK-InsO/Preß, 2. Aufl. § 78 Rn. 7; Pape ZInsO 2000, 469, 475).
  • LG Saarbrücken, 09.05.2007 - 5 T 108/06

    Sofortige Beschwerde mit dem Ziel der Aufhebung der in einer Gläubigerversammlung

    Doch kann der Frage, ob das Verhalten des Insolvenzverwalters durch einen Beschluss der Gläubigerversammlung legitimiert ist, durchaus im Rahmen eines Haftungsstreits mit dem Verwalter Bedeutung zukommen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, NZI 2001, 310-312; zitiert nach ... Rdnr. 22, 23).
  • LG Saarbrücken, 26.11.2010 - 5 T 621/09

    Insolvenzverfahren: Unternehmensveräußerung durch einen Insolvenzverwalter ohne

    Das gemeinsame Interesse der Insolvenzgläubiger besteht in der bestmöglichen Befriedigung ihrer ungesicherten Insolvenzforderungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 7 W 8076/00, zitiert nach juris, Rn. 28, ZinsO 2001, 411- 414).
  • LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13

    Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener

    Das gemeinsame Interesse der Insolvenzgläubiger besteht in der bestmöglichen Befriedigung ihrer ungesicherten Insolvenzforderungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.03.2001, Az.: 7 W 8076/00 , ZinsO 2001, 411).
  • AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08

    Versammlung der Insolvenzgläubiger: Grundsätze richterlicher

    Der solchermaßen beschränkte Zweck und Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Satz 2 RpflG folgt auch daraus, dass der Antrag noch in der Gläubigerversammlung gestellt werden muss (KG vom 23.03.2001, 7 W 8076/00 für den insoweit vergleichbaren § 78 Abs. 1 InsO).
  • AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08 M - 6

    (Versammlung der Insolvenzgläubiger: Grundsätze richterlicher

    Der solchermaßen beschränkte Zweck und Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Satz 2 RpflG folgt auch daraus, dass der Antrag noch in der Gläubigerversammlung gestellt werden muss (KG vom 23.03.2001, 7 W 8076/00 für den insoweit vergleichbaren § 78 Abs. 1 InsO).
  • AG Frankfurt/Main, 06.05.2009 - 810 IE 5/08 M-6

    Versammlung der Insolvenzgläubiger: Grundsätze richterlicher

    Der solchermaßen beschränkte Zweck und Anwendungsbereich von § 18 Abs. 3 Satz 2 RpflG folgt auch daraus, dass der Antrag noch in der Gläubigerversammlung gestellt werden muss (KG vom 23.03.2001, 7 W 8076/00 für den insoweit vergleichbaren § 78 Abs. 1 InsO).
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