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   OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07   

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https://dejure.org/2007,3773
OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2007 - 7 W 9/07 (https://dejure.org/2007,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven

  • Telemedicus

    Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Online-Archivierung identifizierender Wortberichterstattung über Straftäter zulässig?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Löschungspflichten für Online-Archive

  • beck.de (Leitsatz)

    Namentliche Nennung eines Straftäters in Online-Pressearchiv

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungspflichten für Online-Archive

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 775 (Ls.)
  • MMR 2007, 377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Der Antrag, dem Antragsteller seinen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird dahin verstanden, dass damit konkludent das Einverständnis des Prozessbevollmächtigten erklärt wird, mit einer dem Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO entsprechenden Einschränkung beigeordnet zu werden (vgl. BGH NJW 2006, 3783).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Wie das Landgericht zutreffend im Grundsatz ausgeführt hat, folgt aus dem langen Zeitablauf sowie im Hinblick auf die Resozialisierung des Antragstellers aus seiner bevorstehenden möglichen Haftentlassung ab dem 2.7.2007, dass er die weitere Veröffentlichung seines vollen Namens im Zusammenhang mit dem Mordfall nicht dulden muss (vgl. BVerfGE 35, 202 ff; BVerfG NJW 2000, 1859 ff).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Wie das Landgericht zutreffend im Grundsatz ausgeführt hat, folgt aus dem langen Zeitablauf sowie im Hinblick auf die Resozialisierung des Antragstellers aus seiner bevorstehenden möglichen Haftentlassung ab dem 2.7.2007, dass er die weitere Veröffentlichung seines vollen Namens im Zusammenhang mit dem Mordfall nicht dulden muss (vgl. BVerfGE 35, 202 ff; BVerfG NJW 2000, 1859 ff).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden dürfen, weil dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt würde (vgl. BVerfG NJW 2003, 1857, zitiert nach Juris: Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2008 - 11 O 1820/08

    Namensnennung in Pressearchiven

    Nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist deshalb eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht (OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2007, 11 U 9/07).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.06.2008 - 11 O 10177/07
    In anderen Fällen, in denen ebenfalls der Name des Klägers in jüngster Zeit genannt wurde, hat die Rechtsprechung eine Namensnennung im Hinblick auf das vorrangige Resozialisierungsinteresse des Klägers deshalb für unzulässig gehalten ( OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07 ).
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