Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.02.1988 - 7 WF 143/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,20460
OLG Bamberg, 04.02.1988 - 7 WF 143/87 (https://dejure.org/1988,20460)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.02.1988 - 7 WF 143/87 (https://dejure.org/1988,20460)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 7 WF 143/87 (https://dejure.org/1988,20460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,20460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 120, 124
    Prozeßkostenhilfe; Nachzahlungspflicht bei wesentlicher Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 09.01.1985 - 2 WF 2/85
    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1988 - 7 WF 143/87
    Das Oberlandesgericht Bamberg hat stets die Auffassung vertreten, daß § 124 ZPO keine abschließende Regelung darstellt, und daß auch bewilligte Prozeßkostenhilfe bei wesentlicher Verbesserung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Hilfsbedürftigen mit Wirkung für die Zukunft den geänderten Verhältnissen angepaßt werden kann (zum Beispiel OLG Bamberg JurBüro 1985, 1566).
  • OLG Köln, 12.02.1987 - 4 W 2/87

    Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlungen; Ratenzahlungsanordnung; Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.02.1988 - 7 WF 143/87
    Seit der Einführung des § 120 Abs. 4 ZPO durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1986 bedarf es indes keines Rückgriffs auf § 124 ZPO mehr; nunmehr kann das Gericht - bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nach dem 1. Januar 1987 - die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung (OLG Köln FamRZ 1987, 962) wesentlich, also in einer den sozialen Standard prägenden Art und Weise, geändert haben, so zum Beispiel wenn ein zu der Zeit der Bewilligung Arbeitsloser wieder eine gut bezahlte Stellung findet, oder wenn die hilfsbedürftige Partei nachträglich ein nicht unbedeutendes Vermögen erbt: In allen Fällen besteht für Prozeßkostenhilfe als staatliche Sozialleistung auf dem Gebiet der Rechtspflege keine Rechtfertigung mehr; das Vertrauen des ehemals Hilfsbedürftigen in den ungeschmälerten Bestand bewilligter Hilfe wird - sieht man von der Schutzfrist des § 120 Abs. 4 S. 3 ZPO ab - kraft gesetzlicher Wertung nicht geschützt.
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Erfährt eine mit der Prozeßkostenhilfe begünstigte Prozeßpartei nachträglich in der Weise eine Veränderung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, daß ihr einmalig ein erheblicher Vermögenswert zuwächst, so kann die "Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen" gemäß § 120 Abs. 4 Satz 1 ZPO dahingehend geändert werden, daß die von der Staatskasse verauslagten Beträge auf einmal zu erstatten sind (OLG Zweibrücken v. 29.09.1987 - 2 WF 151/87, Rpfleger 1988, 281 [Bratfisch]; OLG Bamberg v. 04.02.1988 - 7 WF 143/87, JurBüro 1988, 905).
  • OLG München, 06.12.1996 - 11 W 3197/95
    Nach der früher vom Senat vertretenen - und hier der Kostenrechnung zugrundegelegten - Auffassung, daß die Gebühren nach dem Verhältnis der Teilstreitwerte zu berechnen wären, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. hierzu Senat, JurBüro 1969, 774 = NJW 1969, 1858; JurBüro 1988, 905; vgl. ferner OLG Bamberg, JurBüro 1988, 1682 = Kostenrechtsprechung Nr. 35 zu § 122 ZPO (LS) mit ablehnender Anmerkung Lappe und Oestreich/Winter/ Hellstab, GKG, Rdnr. 54 vor § 49).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2001 - 10 W 17/01

    Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Erstschuldners

    Nur so sei sichergestellt, daß die Degressionswirkung beide Teile erfasse (OLG München JurBüro 1969, 774; JurBüro 1988, 905; OLG Bamberg JurBüro 1988, 1682; Oestreich/Winter/Hellstab, a. a. O., § 49 Rdnr. 61).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2000 - 4 W 3732/00

    Prozesskostenhilfe - teilweise Bewilligung - voller Klageantrag - Gerichtskosten

    Diese Kostenverteilung nach dem Verhältnis der mit und ohne Prozesskostenhilfe geführten Klageteile ist zwar umstritten (dafür OLG Bamberg, JurBüro 1988, 1682 £; OLG München, JurBüro 1988, 905 aufgegeben in MDR 1997, 298; aM BGHZ 13, 373; OLG München MDR 1997, 298; MüKo-Wax., ZPO, § 122 Rn 8; Musielak-Fischer, ZPO, § 135 Rn 6; Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 121 Rn 45 m.w.N.; Markl-Meyer, GKG, 3. Aufl., Rn. 6,7 vor § 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht