Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.05.2017 - II-7 WF 240/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20231
OLG Hamm, 15.05.2017 - II-7 WF 240/16 (https://dejure.org/2017,20231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.2017 - II-7 WF 240/16 (https://dejure.org/2017,20231)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - II-7 WF 240/16 (https://dejure.org/2017,20231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1638, 1778 Abs. 1 Nr. 5, 1917, 2197

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben durch letztwillige Verfügung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzungspfleger; Testamentsvollstrecker: Widerspruch des Mündels

  • rechtsportal.de

    Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben durch letztwillige Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker kann auch Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben sein

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ergänzungspflegschaft bei Vormundschaft und Testamentsvollstreckung minderjähriger Kinder

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 909
  • FamRZ 2017, 1760
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
    Der BGH habe in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Vater, der zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden ist, zugleich seinen minderjährigen Sohn als Erben gesetzlich vertreten könne (BGH, Beschluss v. 05.03.2008, Az. XII ZB 2/07).

    Der BGH hat zu dieser Frage, worauf der Beteiligte zu 3. zutreffend hinweist, ausgeführt, dass ein Erblasser einen Elternteil eines minderjährigen Erben wirksam zum Testamentsvollstrecker berufen könne, dieser Elternteil nicht nach den §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 Abs. 2 i.V.m. § 181 BGB an der Ausübung der elterlichen Sorge für den Minderjährigen in Bezug auf das ererbte Vermögen gehindert sei und in derartigen Fällen nicht stets ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen des minderjährigen Erben einerseits und denen des gesetzlichen Vertreters/Testamentsvollstreckers andererseits bestehe, d. h. die Aufgaben des Testamentsvollstreckers und die des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Erben von derselben Person wahrgenommen werden können (BGH FamRZ 2008, 1156; ebenso Zimmermann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 2197 Rn. 10; Staudinger-Reimann, Neubearb. 2016, § 2197 Rn. 85 ff.).

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
    Zur Begründung hat das Familiengericht unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 23.03.2007, Az. 8 WF 191/06 und 8 WF 195/06, sowie die Kommentierung von Palandt/Weidlich, 74. Aufl., § 2197 Rn. 7, ausgeführt, dass ein Erblasser nicht verbindlich bestimmen könne, dass der Testamentsvollstrecker zugleich Ergänzungspfleger sein solle.

    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01

    Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92

    Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 03.12.2018 - 15 WF 196/18

    Gleichzeitige Bestellung als Ergänzungspfleger und Testamentsvollstrecker

    Dass er sie zudem auch zu Testamentsvollstreckern bestimmt hat, ist für sich genommen kein Grund, sie als Ergänzungspfleger zu übergehen (BGH, FamRZ 2008, 1156; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1760).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht