Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.05.2017 - II-7 WF 240/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Ergänzungspfleger; Testamentsvollstrecker: Widerspruch des Mündels
- IWW
BGB § 1909 Abs. 1 S. 2; BGB § 1917 Abs. 1 S. 2; BGB § 1778 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1629 Abs. 2 S. 1; BGB § 1795 Abs. 2; BGB § 2197
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben durch letztwillige Verfügung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ergänzungspfleger; Testamentsvollstrecker: Widerspruch des Mündels
- rechtsportal.de
Einsetzung des Testamentsvollstreckers als Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben durch letztwillige Verfügung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Testamentsvollstrecker kann auch Ergänzungspfleger für den minderjährigen Erben sein
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Ergänzungspflegschaft bei Vormundschaft und Testamentsvollstreckung minderjähriger Kinder
Verfahrensgang
- AG Soest, 04.10.2016 - 10 F 118/16
- OLG Hamm, 15.05.2017 - II-7 WF 240/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 909
- FamRZ 2017, 1760
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07
Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
Der BGH habe in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass ein Vater, der zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden ist, zugleich seinen minderjährigen Sohn als Erben gesetzlich vertreten könne (BGH, Beschluss v. 05.03.2008, Az. XII ZB 2/07).Der BGH hat zu dieser Frage, worauf der Beteiligte zu 3. zutreffend hinweist, ausgeführt, dass ein Erblasser einen Elternteil eines minderjährigen Erben wirksam zum Testamentsvollstrecker berufen könne, dieser Elternteil nicht nach den §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 Abs. 2 i.V.m. § 181 BGB an der Ausübung der elterlichen Sorge für den Minderjährigen in Bezug auf das ererbte Vermögen gehindert sei und in derartigen Fällen nicht stets ein erheblicher Gegensatz zwischen den Interessen des minderjährigen Erben einerseits und denen des gesetzlichen Vertreters/Testamentsvollstreckers andererseits bestehe, d. h. die Aufgaben des Testamentsvollstreckers und die des gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Erben von derselben Person wahrgenommen werden können (BGH FamRZ 2008, 1156;… ebenso Zimmermann, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 2197 Rn. 10;… Staudinger-Reimann, Neubearb. 2016, § 2197 Rn. 85 ff.).
- OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06
Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft …
Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
Zur Begründung hat das Familiengericht unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Schleswig-Holstein vom 23.03.2007, Az. 8 WF 191/06 und 8 WF 195/06, sowie die Kommentierung von Palandt/Weidlich, 74. Aufl., § 2197 Rn. 7, ausgeführt, dass ein Erblasser nicht verbindlich bestimmen könne, dass der Testamentsvollstrecker zugleich Ergänzungspfleger sein solle.Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Nürnberg, 29.06.2001 - 11 UF 1441/01
Testamentsvollstreckung - Interessenkollision - gesetzliche Vertretung des Erben
Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Hamm, 13.01.1993 - 15 W 216/92
Keine Ernennung des gesetzlichen Vertreters zum Testamentsvollstrecker
Auszug aus OLG Hamm, 15.05.2017 - 7 WF 240/16
Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2007, 1597; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 272; OLG Hamm FamRZ 1993, 1122), der das Familiengericht in dem angefochtenen Beschluss gefolgt ist, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Brandenburg, 03.12.2018 - 15 WF 196/18
Gleichzeitige Bestellung als Ergänzungspfleger und Testamentsvollstrecker
Dass er sie zudem auch zu Testamentsvollstreckern bestimmt hat, ist für sich genommen kein Grund, sie als Ergänzungspfleger zu übergehen (BGH, FamRZ 2008, 1156; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1760).