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   OLG Bamberg, 25.05.1998 - 7 WF 37/98   

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https://dejure.org/1998,7963
OLG Bamberg, 25.05.1998 - 7 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,7963)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.05.1998 - 7 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,7963)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Mai 1998 - 7 WF 37/98 (https://dejure.org/1998,7963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ermessensspielraum bezüglich der Aufhebung von Prozesskostenhilfe (PKH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1354
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    c) Folglich ist es für die Beurteilung der Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung im Beschwerdeverfahren unerheblich, ob die Partei die Fristversäumung verschuldet hat (OLG Koblenz 5. Oktober 2000 - 10 W 599/00 - FamRZ 2001, 635; 19. März 1999 - 1 W 167/99 - FamRZ 1999, 1354; OLG Düsseldorf 18. Dezember 1998 - 3 WF 205/98 - FamRZ 1999, 1357; OLG Hamm 4. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 124 Rn. 3; Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 124 Rn. 10a, alle mwN; aA OLG Bamberg 25. Mai 1998 - 7 WF 37/98 - FamRZ 1999, 1354; LG Koblenz 16. Februar 1999 - 3 O 246/95 - FamRZ 2000, 104).
  • OLG Oldenburg, 19.06.2003 - 2 WF 97/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachreichen einer Erklärung

    Das OLG Bamberg (FamRZ 1999, 1354 f.) nimmt zwar ebenfalls einen Sanktionscharakter des § 124 Nr. 2 ZPO an und lässt ersichtlich allein die Nachholung der geforderten Erklärungen im Beschwerdeverfahren nicht ausreichen, betont aber den für das Gericht bestehenden Ermessensspielraum, in dessen Rahmen "vor allem das Gewicht des vorwerfbaren Fehlverhaltens im Hinblick auf die aktuelle inhaltliche Richtigkeit der zu überprüfenden PKH-Bewilligung..." zu berücksichtigen sei.

    Würde man demgegenüber verlangen, dass Entschuldigungsgründe dafür vorgebracht werden, weshalb Vorbringen erst in der Beschwerdeinstanz erfolgt, liefe dies auf eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Einschränkung des Anspruches auf rechtliches Gehör vor Gericht hinaus (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1999, 1354).

  • OLG Frankfurt, 31.01.2002 - 1 W 20/01

    Zwangsvollstreckung: Auskunftserteilung zur Provisionsberechnung eines

    Steht die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung fest oder aber ist ihre Möglichkeit zweifelhaft, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder der Zwangshaft gegen den Schuldner verhängt werden (OLG Celle, OLGR 1999, 214; OLG Köln, OLGR 1999, 97, jeweils m.w.N.; Zöller/Stöber, 21. Aufl., ZPO § 888 Rn. 2).

    Dieses Vorbringen genügt dem Erfordernis, die Unmöglichkeit der Handlungen einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise (OLG Celle, OLGR 1999, 214, 215; OLG Köln, OLGR 1999, 97) darzulegen.

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