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VGH Bayern, 09.08.2001 - 7 ZB 01.1120 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 18.09.2002 - 7 ZB 02.1701
Schulpflicht, Erziehungsauftrag des Staates, Erziehungsrecht der Eltern, …
Zutreffend legt das Verwaltungsgericht, auf dessen eingehende und richtige Ausführungen Bezug genommen wird, unter Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen und der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dar, dass der Schulpflicht hier Vorrang vor dem elterlichen Erziehungsrecht sowie der Glaubens- und Gewissensfreiheit zukommt (vgl. BayVGH v. 16.3.1992 NVwZ 1992, 1224; v. 27.9.2000 7 ZS 00.2403; v. 9.8.2001 7 ZB 01.1120; v. 20.8.2002 7 CS 02.1302).