Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,75949
VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790 (https://dejure.org/2008,75949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2008 - 7 ZB 07.790 (https://dejure.org/2008,75949)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 (https://dejure.org/2008,75949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenbefreiung; Bezug von ALG-II im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft; keine Gleichstellung von Ehegatten und nichtehelichen Lebenspartnern bei der Rundfunkgebührenbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 20.04.2005 - M 6b K 04.5602
    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790
    Dies folgt - neben dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift - auch daraus, dass der Gesetzgeber es zum Ausdruck gebracht hätte, wenn er die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen auch auf den Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hätte ausdehnen wollen, da bei der Unterzeichnung der Rundfunkgebührenstaatsverträge das Phänomen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bekannt war und ist (vgl. hierzu VG München v. 20.4.2005 Az. M 6 b K 04.5602; VG Karlsruhe vom 10.7.1997 NJW 1998, 2693 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 10.07.1997 - 4 K 4105/96

    Online-Übermittlung der Klageschrift

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790
    Dies folgt - neben dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift - auch daraus, dass der Gesetzgeber es zum Ausdruck gebracht hätte, wenn er die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen auch auf den Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hätte ausdehnen wollen, da bei der Unterzeichnung der Rundfunkgebührenstaatsverträge das Phänomen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bekannt war und ist (vgl. hierzu VG München v. 20.4.2005 Az. M 6 b K 04.5602; VG Karlsruhe vom 10.7.1997 NJW 1998, 2693 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 5.7.1985 BVerwGE 72, 1) kann der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit an die eigenverantwortliche Entscheidung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, (noch) keine Ehe miteinander eingehen zu wollen, subventionsrechtlich andere Folgen knüpfen als an eine Ehe mit ihren bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft fehlenden Rechten und Pflichten der Ehegatten.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2008 - 7 ZB 07.790
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung v. 16.12.1958 BVerfGE 9, 20) verstößt es auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines Arbeitslosen für die Arbeitslosenhilfe Einkommen und Vermögen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft ebenso zu berücksichtigen wie Einkommen und Vermögen eines Ehegatten.
  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 7 BV 20.206

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Auch Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine generelle Gleichbehandlung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Ehegatten (vgl. BVerfG, B.v. 30.7.2003 - 1 BvR 1587/99 - DVBl 2004, 36 Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 7 ZB 07.790 - juris Rn. 8).
  • VG München, 10.12.2008 - M 6a K 07.4287

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio des Partners einer eheähnlichen

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH vom 10.3.2008, Az.: 7 ZB 07.790) bringt dies im Zusammenhang mit der Frage, ob die Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV bzw. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RGebStV auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anzuwenden seien, im gleichen Sinne klar zum Ausdruck und führt weiter aus, der Gesetzgeber habe wissentlich und willentlich diese Vorschriften nur für Ehegatten normiert, was sich neben dem klaren Wortlaut auch daraus ergebe, dass der Gesetzgeber es andernfalls zum Ausdruck gebracht hätte, wenn er die Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen auch auf den Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hätte ausdehnen wollen.

    Hierzu bestand auch deshalb Veranlassung, weil eine Divergenz zwischen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. August 2008 (Az.: 2 S 1519/08) und derjenigen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 2008 (Az.: 7 ZB 07.790) insoweit vorliegt, als die - auch im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche - Frage, ob der Gesetzgeber des Rundfunkgebührenstaatsvertrages diejenigen Regelungen, die sich ihrem Wortlaut nach nur auf Ehegatten beziehen, ausschließlich für diese angewendet wissen will, in den genannten Entscheidungen der Obergerichte unterschiedlich beantwortet wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2013 - 16 A 2375/11

    Voraussetzung eines speziellen Befreiungsantrags für die Befreiung von der

    So auch Dau, juris-PR-SozR 23/2011 Anm. 2; ohne nähere Begründung ablehnend Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 -, juris, Rn. 7.
  • VG Hamburg, 26.11.2020 - 3 K 2012/20

    Kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Aus diesem ergibt sich gerade keine verfassungsrechtlich gebotene Notwendigkeit zur Gleichbehandlung der Angehörigen einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, auch nicht im rundfunkbeitragsrechtlichen Kontext (VGH München, Beschl. v. 10.3.2008, 7 ZB 07.790, juris, Rn. 8; VG Schleswig, Urt. v. 26.2.2020, 4 A 317/19, juris, Rn. 39; vgl. auch von Coelln, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 6, Rn. 47), und damit auch kein entsprechender Gleichbehandlungsanspruch derjenigen, die sich bewusst gegen das Eingehen einer Ehe und für das Zusammenleben in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft entscheiden.
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine generelle Gleichbehandlung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Ehegatten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 -, Rn. 8, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 14 K 3023/10

    Altersrente; atypischer Härtefall; Bedarfsgemeinschaft; Befreiung; besondere

    Soweit der zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft ergangenen Entscheidung des Bayerischen VGH vom 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 -, ( juris) auch für die vorstehende Konstellation eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, folgt dem die erkennende Kammer nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2011 - 3023/10

    Rundfunkgebührenbefreiung bei einer Bedarfsgemeinschaft zwischen Mutter und nach

    Soweit der zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft ergangenen Entscheidung des Bayerischen VGH vom 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 -, ( [...]) auch für die vorstehende Konstellation eine andere Auffassung zu entnehmen sein sollte, folgt dem die erkennende Kammer nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 11 M 69.08

    Begriff des Haushaltsvorstandes im Rundfunkgebührenstaatsvertrag

    Im konkreten Fall kann auch dahinstehen, ob das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV bei einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch des anderen auf Befreiung entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RGebStV für gemeinsam bereit gehaltene Rundfunkempfangsgeräte begründen könnte (ablehnend BayVGH, Beschluss v. 10. März 2008 - 7 ZB 07.790 -, zit. nach juris Rn 7 f.).
  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 3 K 20.471

    Rundfunkbeitrag, Nebenwohnung, Befreiungsanspruch, nichteheliche

    Da es sich bei der Rundfunkgebührenbefreiung letztlich um die Einräumung von Vergünstigungen handelt, ist diese zur Wohnraumsubventionierung ergangene Rechtsprechung auch auf den Bereich der Rundfunkgebührenbefreiung zu übertragen (BayVGH, B.v. 8.3.2008 - 7 ZB 07.790 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 5.7.1985 - 8 C 22/83 - juris Rn. 23).
  • VG Köln, 17.06.2019 - 17 K 7152/17
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.03.2008 - 7 ZB 07.790 -, juris, Rn. 7 f. (Lebensgefährten); VG München, Urteil vom 01.08.2014 - M 6a K 14.2564 -, juris, Rn. 19 und VG Hannover, Urteil vom 08.05.2018 - 7 A 5639/16 -, juris, Rn. 25 ff. (je Mutter und Kind über 25 Jahre); VG München, Urteil vom 11.01.2017 - M 26 K 15.5270 -, juris, Rn. 18 (Geschwister); VG München, Urteil vom 18.11.2015 - M 6a K 14.5210 -, juris, Rn. 35 (Onkel und Nichte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht