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   VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801   

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VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801 (https://dejure.org/2009,14775)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801 (https://dejure.org/2009,14775)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 7 ZB 08.1801 (https://dejure.org/2009,14775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entlassung von der Schule wegen Filmens sexueller Handlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung der Entlassung eines Schülers von der Schule wegen Filmens und Verbreitens sexueller Handlungen zwischen zwei Mitschülern; Voraussetzungen einer Androhung der Entlassung von der Schule; Pflicht zur Glaubwürdigkeitsüberprüfung der beteiligten Schüler; Zuziehung ...

  • Judicialis

    BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayEUG Art. 86 Abs. 2 Nr. 8
    Schulrecht (ohne Ausbildungsförderung): Androhung der Entlassung von der Schule; Filmen sexueller Handlungen unter Schülern; Disziplinarausschuss; Anhörung; pädagogischer Wertungsspielraum; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 1153
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.02.2008 - 7 B 06.2352

    Feststellungsinteresse bei Entlassung aus dem Gymnasium; Amokdrohungen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es zulässig, das Fehlverhalten eines Schülers und darauf beruhende Ordnungsmaßnahmen aus vorausgegangener Zeit zu berücksichtigen (BayVGH vom 19.2.2008 Az. 7 B 06.2352 ).

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 7 ZB 07.1755

    Entlassung von der Schule; sexistisch-obszönes Verhalten eines Schülers

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Hierdurch wurde auch die Aufgabe der Schule gefährdet, die Intimsphäre der ihr anvertrauten Schüler zu schützen (vgl. auch BayVGH vom 17.4.2008 Az. 7 ZB 07.1755 und 7 ZB 07.1832 ; VG Karlsruhe vom 27.2.2008 NVwZ-RR 2008, 788; VG Freiburg vom 28.1.2009 Az. 2 K 2180/08 ).
  • VG Karlsruhe, 27.02.2008 - 5 K 112/08

    Schweres Fehlverhalten eines Schülers bei mehrfachem heimlichen Beobachten von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Hierdurch wurde auch die Aufgabe der Schule gefährdet, die Intimsphäre der ihr anvertrauten Schüler zu schützen (vgl. auch BayVGH vom 17.4.2008 Az. 7 ZB 07.1755 und 7 ZB 07.1832 ; VG Karlsruhe vom 27.2.2008 NVwZ-RR 2008, 788; VG Freiburg vom 28.1.2009 Az. 2 K 2180/08 ).
  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurden, wie sie in Art. 131 BV, Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH vom 2.9.1993 BayVBl 1994, 346 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 28.01.2009 - 2 K 2180/08

    Klage gegen Schulausschluss wegen sexueller Übergriffe

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Hierdurch wurde auch die Aufgabe der Schule gefährdet, die Intimsphäre der ihr anvertrauten Schüler zu schützen (vgl. auch BayVGH vom 17.4.2008 Az. 7 ZB 07.1755 und 7 ZB 07.1832 ; VG Karlsruhe vom 27.2.2008 NVwZ-RR 2008, 788; VG Freiburg vom 28.1.2009 Az. 2 K 2180/08 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 7 ZB 07.1832

    Entlassung von der Schule; sexistisch-obszönes Verhalten eines Schülers

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2009 - 7 ZB 08.1801
    Hierdurch wurde auch die Aufgabe der Schule gefährdet, die Intimsphäre der ihr anvertrauten Schüler zu schützen (vgl. auch BayVGH vom 17.4.2008 Az. 7 ZB 07.1755 und 7 ZB 07.1832 ; VG Karlsruhe vom 27.2.2008 NVwZ-RR 2008, 788; VG Freiburg vom 28.1.2009 Az. 2 K 2180/08 ).
  • VG München, 21.07.2015 - M 3 K 14.2396

    Unwahre Tatsachenbehauptung über Lehrkraft und Mitschüler - fehlende

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vg... U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

    Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

  • VG Augsburg, 14.07.2015 - Au 3 K 15.349

    Androhung der Entlassung von der Schule; Schulbegleitung; Inklusion;

    Jedoch bestimmt Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayEUG, dass bei Schulen mit - wie hier - mehr als 25 mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräften für die Dauer eines Schuljahres ein Disziplinarausschuss gebildet wird, der insoweit die Aufgaben der Lehrerkonferenz wahrnimmt (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 8; VG Augsburg, U.v. 14.2.2012 - Au 3 K 11.1304 - juris Rn. 23).

    In der Sitzung des Disziplinarausschusses am 13. Februar 2015 wurden sodann sowohl der Kläger als auch seine anwesende Mutter angehört; ihnen wurde damit ausreichend Gelegenheit zur Äußerung gegeben (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 9 f.; VG Augsburg, U.v. 14.2.2012 - Au 3 K 11.1304 - juris Rn. 26).

    Bestreitet ein Schüler die Feststellungen, auf denen die Entscheidung der Lehrerkonferenz bzw. des Disziplinarausschusses beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (BayVGH, U.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris m.w.N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 13.06.2012 - 7 B 11.2651

    Entlassung eines Schülers als Ordnungsmaßnahme

    Bestreitet ein Schüler die Feststellung, auf denen die Entscheidung beruht, so hat das Gericht dem nachzugehen (vgl. BayVGH vom 19.2.2008 a.a.O. S. 344 und vom 18.5.2009 Az. 7 ZB 08.1801).
  • VG München, 21.04.2015 - M 3 K 13.2621

    Androhung der Entlassung

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

    Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.6488

    Erfolgreiche Klage eines Schülers gegen einen verschärften Verweis

    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist maßgeblich, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 BV und Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 19, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

    Weiter ist überprüfbar, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob die pädagogische Bewertung der Schule angemessen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (BayVGH, U.v. 13.6.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn.20, B.v. 11.10.2021, 7 CS 12.2187 - juris Rn. 14; B.v. 19.2.2008 - 7 B 06.2352 - juris Rn. 22; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 11.12.2018 - 7 C 18.2419

    Zum Streitwert bei schuldrechtlichen Ordnungsmaßnahmen

    a) In Anlehnung an Nr. 38.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57), wonach für die schulrechtliche Ordnungsmaßnahme "Entlassung aus der Schule" die Festsetzung des Auffangwerts empfohlen wird, hält der Senat in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich auch bei sonstigen schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen wie dem vorliegend mit Schreiben vom 19. Juni 2018 befristet ausgesprochenen Ausschluss des Klägers zu 1 vom Unterricht für vier Wochen (vgl. Art. 86 Abs. 2 Nr. 6 BayEUG) sowie dem mit Schreiben vom 24. Juli 2018 verfügten Ausschluss des Klägers zu 1 vom Unterricht an jedweder Schule (vgl. Art. 86 Abs. 2 Nr. 12 BayEuG) jeweils einen Streitwert in Höhe des Auffangwerts (§ 52 Abs. 2 GKG) für angemessen (vgl. U.v. 10.3.2010 - 7 B 09.1906 - VGH n.F. 63, 122 zum verschärften Verweis; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris Rn. 21 zur Androhung einer Entlassung; B.v. 28.1.2008 - 7 CS 07.3380 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 3 K 12.969

    Entlassung von der Realschule

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. U.v. 13.6.2012 - 7B 11.2651 - BayVBl 2013, 118; B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801 - juris) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH, B.v. 2.9.1993 - 7 CS 93.1736 - BayVBl 1994, 346, m.w.N.).
  • VG Augsburg, 16.11.2010 - Au 3 K 10.596

    Ausschluss vom Unterricht; Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse

    Der gerichtlichen Überprüfung obliegt es, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden und ob sie ihre Entscheidung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten (BayVGH vom 18.5.2009, Az. 7 ZB 08.1801; juris).
  • VG Bayreuth, 30.05.2022 - B 3 K 20.1418

    Androhung der Entlassung von der Schule, verschärfter Verweis, Gewaltanwendung,

    Es werde auf die Entscheidungen des BayVGH, B.v. 18.5.2009 - 7 ZB 08.1801, VG Würzburg, U.v. 16.6.2010 - W 2 K 09.744 oder des VG München, U.v. 6.11.2012 - M 3 K 12.2466 verwiesen.
  • VG Augsburg, 17.08.2012 - Au 3 S 12.970

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entlassung von der Realschule

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. Beschluss vom 18.5.2009 7 ZB 08.1801; ) kommt es für die Wahl der Ordnungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit (Art. 86 Abs. 1 BayEUG) vor allem darauf an, ob und in welchem Maß die Erfüllung des Schulzwecks gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurden, wie sie in Art. 131 der Verfassung des Freistaates Bayern (BV), Art. 1, 2 BayEUG niedergelegt ist (BayVGH vom 2.9.1993 BayVBl 1994, 346, m.w.N.).
  • VG München, 14.02.2017 - M 3 K 15.979

    Androhung der Entlassung eines Schülers wegen Mobbings

  • VG München, 10.08.2022 - M 3 S 22.3412

    Entlassung von der Schule, Mitglied einer Jugendbande, Sachbeschädigung,

  • VG München, 03.07.2012 - M 3 K 10.5320

    Entlassung von der Schule

  • VG München, 14.05.2020 - M 3 K 19.2249

    Schulisches Fehlverhalten, Ordnungsmaßnahme verschärfter Verweis,

  • VG Augsburg, 14.02.2012 - Au 3 K 11.1304

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VG Augsburg, 08.07.2011 - Au 3 S 11.883

    Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Androhung der Entlassung; Entlassung von der

  • VG Augsburg, 28.06.2011 - Au 3 K 10.1927

    Ordnungsmaßnahme; Androhung der Entlassung; formelle Voraussetzungen; Häufung von

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