Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18905
VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 (https://dejure.org/2009,18905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 (https://dejure.org/2009,18905)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 7 ZB 09.1963 (https://dejure.org/2009,18905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ärztliche Vorprüfung; klinische Bezüge; mangelndes "Feedback" des Prüfers; Fairnessgebot; Fürsorgepflicht; Gesamteindruck der Prüfung; prüfungsspezifischer Beurteilungsspielraum; Begründungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Prüfungsstoff i.R.e. ärztlichen Vorprüfung bei einer Frage nach der klinischen Bedeutung von Lactose; Verstoß gegen das Fairnessgebot bei ärztlicher Vorprüfung durch Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Prüfungsstoff i.R.e. ärztlichen Vorprüfung bei einer Frage nach der klinischen Bedeutung von Lactose; Verstoß gegen das Fairnessgebot bei ärztlicher Vorprüfung durch Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Anders als bei schriftlichen Prüfungen ist es den Prüfern zwar bei mündlichen Prüfungen erlaubt, schon während der laufenden Prüfung auf die Beiträge der Prüflinge positiv oder negativ zu reagieren, wodurch sich die Anforderungen an die spätere Begründung der Prüfungsentscheidung verringern können (BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/193).

    Danach ist die Prüfungsbehörde zwar, falls sich ein Prüfling bei seinen Verfahrenshandlungen erkennbar in einem Irrtum befindet und ihm daraus Nachteile drohen, zur Erteilung zweckdienlicher Hinweise verpflichtet (BVerfG vom 13.11.1979 BVerfGE 52, 380/389 f.; BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/199).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    ... Ungleiche Prüfungsbedingungen dieser Art sind in der unterschiedlichen Wesensart der Prüfer und im unmittelbaren gegenseitigen Aufeinandereinwirken von Prüfer und Prüfling angelegt; sie sind "prüfungsimmanent" und lassen sich nicht ausschalten." (BVerwG a.a.O. BVerwGE 55, 355/358 f.).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97

    Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG vom 11.11.1998 BVerwGE 107, 363/368 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94

    Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Auch die Erstellung eines Wortprotokolls über die mündliche Prüfung war nicht geboten (vgl. BVerfG vom 14.2.1996 DVBl 1996, 433).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Danach ist die Prüfungsbehörde zwar, falls sich ein Prüfling bei seinen Verfahrenshandlungen erkennbar in einem Irrtum befindet und ihm daraus Nachteile drohen, zur Erteilung zweckdienlicher Hinweise verpflichtet (BVerfG vom 13.11.1979 BVerfGE 52, 380/389 f.; BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/199).
  • VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein Prüfling aufgrund eines offensichtlichen Versehens falsche Wege geht oder wenn sonstige Missverständnisse auszuräumen sind (vgl. BayVGH vom 21.1.1999 Az. 7 B 98.2357; vom 8.10.2004 VGH n.F. 58, 11/14 f.).
  • VGH Bayern, 18.10.2002 - 7 ZB 02.1460
    Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
    Weitergehende Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, musste die geforderte Begründung nicht enthalten (vgl. BayVGH vom 18.10.2002 Az 7 ZB 02.1460).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221

    Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung;

    Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, sind nicht zwingender Bestandteil des Protokolls (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 16).

    Das Fairnessgebot verlangt insoweit kein aktives Prüferverhalten, sondern verbietet es lediglich, durch die Art der Reaktionen den Prüfling gezielt zu verunsichern bzw. einzuschüchtern oder ihm einen falschen Eindruck zu vermitteln (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 11).

  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248

    Abiturprüfung; Kolloquium

    Zudem kann in dem bloßen Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten noch kein Fairnessverstoß gesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - BayVBl 2010, 375).

    Eine derartige Verpflichtung lässt sich auch nicht aus Art. 25 BayVwVfG oder aus der prüfungsrechtlichen Fürsorgepflicht ableiten (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - BayVBl 2010, 375 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

    (BayVGH, B. v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 3 O 71/18

    Substantiierung von Bewertungsrügen im Prüfungsverfahren

    Das Fairnessgebot verlangt insoweit kein aktives Prüferverhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 7 ZB 09.1963 -, Rn. 11, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 22. April 2009 - 2 B 117/09 -, Rn. 15, juris).
  • VG München, 12.10.2017 - M 27 K 16.404

    Tierärztliche Prüfung

    Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, sind nicht zwingender Bestandteil des Protokolls (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 16; B.v. 3.2.2013 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht