Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ärztliche Vorprüfung; klinische Bezüge; mangelndes "Feedback" des Prüfers; Fairnessgebot; Fürsorgepflicht; Gesamteindruck der Prüfung; prüfungsspezifischer Beurteilungsspielraum; Begründungspflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Prüfungsstoff i.R.e. ärztlichen Vorprüfung bei einer Frage nach der klinischen Bedeutung von Lactose; Verstoß gegen das Fairnessgebot bei ärztlicher Vorprüfung durch Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit von Prüfungsstoff i.R.e. ärztlichen Vorprüfung bei einer Frage nach der klinischen Bedeutung von Lactose; Verstoß gegen das Fairnessgebot bei ärztlicher Vorprüfung durch Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.04.2009 - AN 2 K 06.02172
- VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Anders als bei schriftlichen Prüfungen ist es den Prüfern zwar bei mündlichen Prüfungen erlaubt, schon während der laufenden Prüfung auf die Beiträge der Prüflinge positiv oder negativ zu reagieren, wodurch sich die Anforderungen an die spätere Begründung der Prüfungsentscheidung verringern können (BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/193).Danach ist die Prüfungsbehörde zwar, falls sich ein Prüfling bei seinen Verfahrenshandlungen erkennbar in einem Irrtum befindet und ihm daraus Nachteile drohen, zur Erteilung zweckdienlicher Hinweise verpflichtet (BVerfG vom 13.11.1979 BVerfGE 52, 380/389 f.; BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/199).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift sind dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164). - BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75
Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
... Ungleiche Prüfungsbedingungen dieser Art sind in der unterschiedlichen Wesensart der Prüfer und im unmittelbaren gegenseitigen Aufeinandereinwirken von Prüfer und Prüfling angelegt; sie sind "prüfungsimmanent" und lassen sich nicht ausschalten." (BVerwG a.a.O. BVerwGE 55, 355/358 f.).
- BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG vom 11.11.1998 BVerwGE 107, 363/368 f. m.w.N.). - BVerfG, 14.02.1996 - 1 BvR 961/94
Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG an die …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Auch die Erstellung eines Wortprotokolls über die mündliche Prüfung war nicht geboten (vgl. BVerfG vom 14.2.1996 DVBl 1996, 433). - BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Danach ist die Prüfungsbehörde zwar, falls sich ein Prüfling bei seinen Verfahrenshandlungen erkennbar in einem Irrtum befindet und ihm daraus Nachteile drohen, zur Erteilung zweckdienlicher Hinweise verpflichtet (BVerfG vom 13.11.1979 BVerfGE 52, 380/389 f.; BVerwG vom 6.9.1995 BVerwGE 99, 185/199). - VGH Bayern, 20.01.1999 - 7 B 98.2357
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn ein Prüfling aufgrund eines offensichtlichen Versehens falsche Wege geht oder wenn sonstige Missverständnisse auszuräumen sind (vgl. BayVGH vom 21.1.1999 Az. 7 B 98.2357; vom 8.10.2004 VGH n.F. 58, 11/14 f.). - VGH Bayern, 18.10.2002 - 7 ZB 02.1460
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963
Weitergehende Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, musste die geforderte Begründung nicht enthalten (vgl. BayVGH vom 18.10.2002 Az 7 ZB 02.1460).
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221
Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung; …
Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, sind nicht zwingender Bestandteil des Protokolls (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 16).Das Fairnessgebot verlangt insoweit kein aktives Prüferverhalten, sondern verbietet es lediglich, durch die Art der Reaktionen den Prüfling gezielt zu verunsichern bzw. einzuschüchtern oder ihm einen falschen Eindruck zu vermitteln (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 11).
- VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.1248
Abiturprüfung; Kolloquium
Zudem kann in dem bloßen Unterlassen einer "Rückmeldung" des Prüfers zu den gegebenen Antworten noch kein Fairnessverstoß gesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - BayVBl 2010, 375).Eine derartige Verpflichtung lässt sich auch nicht aus Art. 25 BayVwVfG oder aus der prüfungsrechtlichen Fürsorgepflicht ableiten (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - BayVBl 2010, 375 m.w.N.).
- VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570
Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung - …
(BayVGH, B. v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2018 - 3 O 71/18
Substantiierung von Bewertungsrügen im Prüfungsverfahren
Das Fairnessgebot verlangt insoweit kein aktives Prüferverhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 7 ZB 09.1963 -, Rn. 11, juris; OVG Bremen…, Beschluss vom 22. April 2009 - 2 B 117/09 -, Rn. 15, juris). - VG München, 12.10.2017 - M 27 K 16.404
Tierärztliche Prüfung
Darlegungen etwa dazu, welche Fragen im Einzelnen falsch beantwortet wurden und welche Kriterien letztlich für die Endnote ausschlaggebend waren, sind nicht zwingender Bestandteil des Protokolls (BayVGH, B.v. 21.12.2009 - 7 ZB 09.1963 - juris Rn. 16;… B.v. 3.2.2013 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 13).