Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio
- BAYERN | RECHT
§ 4 Abs 4 RdFunkGebStVtr BY 2001, § 5 Abs 2 RdFunkGebStVtr BY 2001
Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio - kohlhammer.de
VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1; RGebStV § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2
Rundfunkgebühren; Zweitgerät; Autoradio; teilweise Nutzung zu anderen als privaten Zwecken; Indizwirkung der Anmeldung; Gegenbeweis; Beweiswürdigung; Verjährung; unzulässige Rechtsausübung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216
- VGH Bayern, 04.05.2010 - 7 ZB 09.2551
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2010, 864
Wird zitiert von ... (7)
- VG Ansbach, 02.12.2010 - AN 14 K 10.00145
Rundfunkgebühren; Zweitgerät; Autoradio
Auf den Umfang der Nutzung kommt es nicht an, bereits eine nur untergeordnete Nutzung des Kfz zu anderen als privaten Zwecken hat die Gebührenpflichtigkeit des Autoradios zur Folge (BayVGH vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551).Das VG Augsburg hat dies beispielsweise für im Rahmen von Privateinkäufen besorgte Wurstwaren und Waschmittel, die teilweise auch für einen (kleineren) Pensionsbetrieb verwendet wurden, bejaht (VG Augsburg vom 7.9.2009 - Au 7 K 09.216 bestätigt durch BayVGH vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551).
Vielmehr hat auch eine nur untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken die Gebührenpflichtigkeit des Autoradios zur Folge (BayVGH vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 - VGH BW, a. a. O.).
Somit besteht die Gebührenpflicht in voller Höhe auch bei einem Fahrzeug, das - wie hier - überwiegend privat und nur selten und in geringem Umfang zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (BayVGH vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551).
Vielmehr ist das Autoradio als Zweitgerät nur bei ausschließlich privater Nutzung des Kraftfahrzeugs von der Gebührenfreiheit des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV erfasst (BayVGH vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551).
- VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10
Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Óbergang Einrede …
Dabei kann die in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortete Frage, ob die Erhebung der Verjährungseinrede bei einem Verstoß gegen rundfunkgebührenrechtliche Anzeigepflichten allgemein eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, - vgl. einerseits Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (…Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (…Rn. 5 ff.); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (…Rn. 13); andererseits Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2005 - 10 PA 118/05 -, juris (…Rn. 14); offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks - im vorliegenden Fall offenbleiben.vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2010 - 3 M 330/09 -, juris (…Rn. 3); aber auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (…Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris (…Rn. 10); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (…Rn. 7); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (…Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 06.03.2012 - 4 LB 290/09
Zur Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts in einem Kraftfahrzeug
Mithin führt auch eine untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken zum Ausschluss der Gebührenfreiheit eines Zweitgeräts nach § 5 Abs. 1 Satz 1 RGebStV (vgl. Senatsbeschl. v. 9.2.2010 - 4 LB 58/09 - mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - ferner Bay. VGH, Beschl. v. 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 -), es sei denn, dass diese ausnahmsweise nach Art und Umfang praktisch zu vernachlässigen ist und bei lebensnaher Betrachtung eine Nutzung des Pkw zu ausschließlich privaten Zwecken nicht in Frage stellt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 26.6.2007 - 4 LA 73/07 -).
- VG München, 08.05.2012 - M 6b K 11.2709
Rundfunkgebührenpflicht
Verletzt aber ein Rundfunkgebührenteilnehmer seine ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV auch im Falle eines Wohnungswechsels obliegende Anzeigepflicht, die im Übrigen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ist es dem Beklagten deswegen nicht möglich, seine Ansprüche mittels der ihm nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag einzig rechtlich zulässigen Möglichkeit der Festsetzung durch Gebührenbescheid rechtzeitig geltend zu machen, stellt sich das Berufen auf Verjährung als Handeln wider Treu und Glauben und daher rechtsmissbräuchlich dar (vgl. VG Minden vom 22.6.2011, 3 K 2236/09, BayVGH vom 4.5.2010, 7 ZB 09.2551, OVG Sachsen-Anhalt vom 19.3.2010, 3 M 330/09 sowie VG München vom 11.8.2006, M 6a K 05.5975). - VGH Bayern, 21.09.2011 - 7 BV 10.3080
Keine Rundfunkgebührenpflicht für ein Radio im für die Fahrt zur Betriebsstätte …
Auch eine nur geringfügige Nutzung des Autoradios oder des Kraftfahrzeugs zu anderen als (ausschließlich) privaten Zwecken schließt die Zweitgerätefreiheit aus und hat die Rundfunkgebührenpflicht des Autoradios zur Folge (vgl. hierzu bereits BayVGH vom 4.5.2010 Az. 7 ZB 09.2551 RdNr. 11). - VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08
Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von …
Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl. 2010, 110; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.03.2010, Az. 3 M 330/09, NVwZ-RR 2010, 709; VGH München, Beschl. v. 04.05.2010, Az. 7 ZB 09.2551; bislang keine Revisibilität: BVerwG, Beschl. v. 07.01.2010, Az. 6 B 51/09, hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010, Az. 1 BvR 620/10). - VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.01974
Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio
Vielmehr hat auch eine nur untergeordnete Nutzung des Kraftfahrzeugs zu anderen als privaten Zwecken Gebührenpflichtigkeit des Autoradios zur Folge (Bayer. Verwaltungsgerichtshof vom 4.5.2010 - 7 ZB 09.2551 - VGH Baden-Württemberg, vom 18.5.2009 in: NVwZ-RR 2009, 649).
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