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   VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359   

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VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359 (https://dejure.org/2014,1809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359 (https://dejure.org/2014,1809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 7 ZB 13.10359 (https://dejure.org/2014,1809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 75, § 124 VwGO
    Hochschulrecht: Zulässigkeit von Hauptsacheklage auf außerkapazitäre Zulassung | Zulassung zum Studium; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Untätigkeitsklage; Erledigung durch Zeitablauf ; Klagefrist ; Verwirkung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 75, § 124 VwGO
    Hochschulrecht: Zulässigkeit von Hauptsacheklage auf außerkapazitäre Zulassung | Zulassung zum Studium; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Untätigkeitsklage; Erledigung durch Zeitablauf ; Klagefrist ; Verwirkung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 388
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.04.2013 - 7 CE 13.10032

    Anspruch auf Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Studienbewerber - wie die Klägerin - können deshalb im gerichtlichen Verfahren geltend machen, die Hochschule habe abweichend von den gesetzlichen Vorgaben ihre vorhandenen Ausbildungskapazitäten tatsächlich nicht erschöpfend genutzt mit der Folge, dass insoweit - über die festgesetzten Zulassungszahlen hinausgehend - weitere (freie) Studienplätze an die um gerichtlichen Rechtsschutz nachsuchenden Studienbewerber zu vergeben sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.).

    Rechtliche Vorgaben für die gerichtliche Geltendmachung des streitgegenständlichen Zulassungsanspruchs hat der Gesetzgeber nicht normiert (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 7 CE 13.10032 - juris Rn. 9 ff.).

  • VGH Bayern, 14.06.2012 - 7 CE 12.10025

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2011/2012; Curricularnormwert;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Auf die im gerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 18. Januar 2012 (Az. M 3 E Z 11.10865) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juni 2012 (7 CE 12.10025 u.a.) werde verwiesen.

    Freie Studienplätze standen damit für eine Vergabe an die Klägerin nach Maßgabe der rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse des Wintersemesters 2011/2012 an der LMU im Studiengang Zahnmedizin im ersten Fachsemester nicht mehr zur Verfügung (vgl. BayVGH, B.v. 14.6.2012 - Az. 7 CE 12.10025 u.a.).

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Wenn sich der Berechtigte jedoch verspätet auf sein Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment), kann dies zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses und damit zur Verwirkung des Klagerechts führen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - juris Rn. 25).

    Zur Bestimmung der Dauer des Zeitmoments ist daher nicht auf eine starre Höchst- oder Regelfrist abzustellen, sondern auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG, B.v. 4.3.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 - juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Der Senat hat zuletzt in einer Entscheidung vom 2. September 2011 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein kann, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.1979 - XIII A 310/79
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht damit eine - von der Klägerin beachtete - Frist verkürzt, welche - soweit ersichtlich als bisher einziges Gericht - das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 14. September 1979 (Az. XIII A 310/79 - juris) für die begehrte Zulassung zum Hochschulstudium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen zur Vermeidung einer Verwirkung des Klagerechts vorgesehen hat (Klageerhebung spätestens mit Ablauf des auf das Bewerbungssemester folgenden Semesters), hat der Senat grundsätzliche Zweifel daran, allein aufgrund der geltend gemachten Interessen der Hochschule "an einem geordneten Lehrbetrieb auch in nachfolgenden Semestern" und dem "Interesse der Mitbewerber an Rechtssicherheit" den Studienbewerbern eine willkürlich anmutende Frist für die Klageerhebung unabhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalles aufzuerlegen, obwohl es die LMU durch eine Verbescheidung des bei ihr gestellten Zulassungsantrags selbst in der Hand hat, die gesetzliche Klagefrist (§ 74 VwGO) in Gang zu setzen und sie auch keinen Grund hatte, darauf zu vertrauen, dass die Klägerin nach Abschluss des gerichtlichen Eilverfahrens keine Klage mehr erhebt, zumal die Klageerhebung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Beschwerdeentscheidung und damit durchaus noch "zeitnah" erfolgte.
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Höchstrichterlich ist deshalb auch anerkannt, dass sich eine Verpflichtungsklage, mit der eine Zulassung zum Studium aufgrund einer für ein Semester eingereichten Bewerbung begehrt wird, nicht mit dem Ende dieses Bewerbungssemesters erledigt (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 22.6.1973 - VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296 ff.).
  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
    Eine frühere Anrufung des Gerichts muss dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm auch zu erwarten gewesen sein (vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Diese Fragen sind stets einzelfallbezogen zu beantworten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 -, NVwZ-RR 2014, 388, m.w.N.).

    Sein Rechtsschutzziel ist vielmehr - entsprechend der in den Eilverfahren geübten Praxis - auf die Aufnahme des gewünschten Hochschulstudiums zum nächstmöglichen Zeitpunkt "zu den Rechtsverhältnissen des Wintersemester 2012/2013", d.h. nach den für die Zulassung zu diesem Semester maßgeblichen Regeln und tatsächlichen Verhältnissen gerichtet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.6.1973 -VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296, Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 -, NVwZ-RR 2014, 388, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Sein Rechtsschutzziel ist vielmehr - entsprechend der in den Eilverfahren geübten Praxis - auf die Aufnahme des gewünschten Hochschulstudiums zum nächstmöglichen Zeitpunkt "zu den Rechtsverhältnissen des Wintersemester 2013/2014", d.h. nach den für die Zulassung zu diesem Semester maßgeblichen Regeln und tatsächlichen Verhältnissen gerichtet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.6.1973 -VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296, Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 -, NVwZ-RR 2014, 388, m.w.N.).

    Diese Fragen sind stets einzelfallbezogen zu beantworten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 -, NVwZ-RR 2014, 388, m.w.N.).

  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Zwar kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 - juris; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181 m.w.N. nachfolgend BVerfG (Kammer), B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris), jedoch führt allein der Zeitablauf danach nicht zur Verwirkung.
  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 308/16

    Humanmedizin; Regellehrverpflichtung; Dienstleistungsexport; Vorlesungen

    Sein Rechtsschutzziel ist vielmehr - entsprechend der in den Eilverfahren geübten Praxis - auf die Aufnahme des gewünschten Hochschulstudiums zum nächstmöglichen Zeitpunkt "zu den Rechtsverhältnissen des Wintersemester 2012/2013", d.h. nach den für die Zulassung zu diesem Semester maßgeblichen Regeln und tatsächlichen Verhältnissen gerichtet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1973 -VII C 7.71 - juris; BayVGH, Beschl. v. 22. Januar 2014 - 7 ZB 13.10359 - juris; NdsOVG, Urt. v. 7. April 2016 - 2 LB 60/15 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15

    Kapazität; Mitternachtszählung; Nichtigkeit; Physikum; Privatpatient; Schwund;

    Sein Rechtsschutzziel ist vielmehr - entsprechend der in den Eilverfahren geübten Praxis - auf die Aufnahme des gewünschten Hochschulstudiums zum nächstmöglichen Zeitpunkt "zu den Rechtsverhältnissen des Wintersemester 2013/2014", d.h. nach den für die Zulassung zu diesem Semester maßgeblichen Regeln und tatsächlichen Verhältnissen gerichtet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.6.1973 -VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296, Bay. VGH, Beschl. v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 -, NVwZ-RR 2014, 388, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 A 442/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Business Administration:

    NC -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 7. April 2016 - 2 LB 60/15 -, juris, Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 7 ZB 13.10359 -, juris, Rn. 14 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

    NC -, juris, Rn. 11; Nds, OVG, Urteil vom 7. April 2016 - 2 LB 60/15 -, juris, Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 7 ZB 13.10359 -, juris, Rn. 14 ff.
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.20002

    Zulassungsbegrenzter Studiengang (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften -

    Die Klage ist als Verpflichtungsklage statthaft (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 - NVwZ-RR 2014, 388; BVerwG; U.v. 2.6.1973 - VII C 7.71 - BVerwGE 42, 296).
  • VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 22.1060

    Kein Anspruch auf Zulassung bei Nichterfüllen der weiteren Zugangsvoraussetzungen

    Der Antrag ist stattdessen dem zugrundeliegenden tatsächlichen Rechtsschutzziel entsprechend so auszulegen, dass die Zulassung zum Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt verfolgt wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359 - NVwZ-RR 2014, 388/389).
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