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   VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783   

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VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783 (https://dejure.org/2015,31290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2015 - 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783 (https://dejure.org/2015,31290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783 (https://dejure.org/2015,31290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezuschussung des durch inklusiven Unterricht verursachten Mehraufwands als Anspruch staatlich anerkannter Ersatzschulen (hier: Betriebskostenzuschuss und Versorgungszuschuss)

  • Wolters Kluwer

    Bezuschussung des durch inklusiven Unterricht verursachten Mehraufwands als Anspruch staatlich anerkannter Ersatzschulen (hier: Betriebskostenzuschuss und Versorgungszuschuss)

  • rewis.io

    Betriebskostenzuschuss für Aufwand für inklusiven Untericht bei Ersatzschulen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezuschussung des durch inklusiven Unterricht verursachten Mehraufwands als Anspruch staatlich anerkannter Ersatzschulen (hier: Betriebskostenzuschuss und Versorgungszuschuss)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 51
  • DÖV 2016, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Ein verfassungsunmittelbarer Anspruch der einzelnen privaten Ersatzschule auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe, gar noch in bestimmter Höhe, besteht nicht (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 6 C 18.10; BayVerfGH, E.v. 7.11.1984 - Vf. 20-VII-83 - BayVerfGH n.F. 37, 148).

    Nur das Ergebnis der gesetzlichen Regelung muss der einschlägigen Verfassungsnorm genügen, auch wenn die gesetzliche Regelung nicht aus sich selbst heraus verständlich ist, sondern erst mit Hilfe weitergehender Überlegungen und Berechnungen plausibel wird (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138; Neumann, jurisPR-BVerfG 14/2012 Anm. 6).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist darüber hinaus geklärt, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, bei der Festsetzung der Förderpauschalen den tatsächlichen Bedarf und damit die existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht zu bemessen (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 6 C 18/10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Es setzt sich damit allerdings nicht in Widerspruch zu seinem gleichzeitig ergangenen Beschluss mit den Aktenzeichen 1 BvR 682/88 und 1 BvR 712/88 (BVerfGE 90, 107), in dem es ausdrücklich ausführt, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährleistung staatlicher Finanzhilfe folgt und der grundrechtliche Schutzanspruch des einzelnen Ersatzschulträgers nur darauf gerichtet ist, dass der Gesetzgeber diejenigen Grenzen und Bindungen beachtet, die seinem politischen Handlungsspielraum durch die Schutz- und Förderpflicht für das Privatschulwesen als Institution gesetzt sind (s. auch BVerfG, B.v. 23.11.2004 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Es setzt sich damit allerdings nicht in Widerspruch zu seinem gleichzeitig ergangenen Beschluss mit den Aktenzeichen 1 BvR 682/88 und 1 BvR 712/88 (BVerfGE 90, 107), in dem es ausdrücklich ausführt, dass aus Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG kein verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Gewährleistung staatlicher Finanzhilfe folgt und der grundrechtliche Schutzanspruch des einzelnen Ersatzschulträgers nur darauf gerichtet ist, dass der Gesetzgeber diejenigen Grenzen und Bindungen beachtet, die seinem politischen Handlungsspielraum durch die Schutz- und Förderpflicht für das Privatschulwesen als Institution gesetzt sind (s. auch BVerfG, B.v. 23.11.2004 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74).
  • VerfGH Bayern, 09.10.2007 - 14-VII-06

    Schulgeldersatz bei Privatschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Der Staat ist dabei nicht zur vollen Kostenübernahme verpflichtet, sondern lediglich zu einem Beitrag zu den Kosten, falls sonst der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution gefährdet wäre (BayVerfGH, E.v. 9.10.2007 - Vf. 14-VII-06 - VerfGH n.F. 60, 167 ff. m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 07.11.1984 - 20-VII-83

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Ein verfassungsunmittelbarer Anspruch der einzelnen privaten Ersatzschule auf Gewährung staatlicher Finanzhilfe, gar noch in bestimmter Höhe, besteht nicht (BVerwG, U.v. 21.12.2011 - 6 C 18.10; BayVerfGH, E.v. 7.11.1984 - Vf. 20-VII-83 - BayVerfGH n.F. 37, 148).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    d) Das Verwaltungsgericht ist nicht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9. März 1994, Az. 1 BvR 1369/90 (BVerfGE, 128) abgewichen.
  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Es muss auch im Rahmen dieses Verfahrens nicht vertieft geprüft werden, weil nicht die Gesamtheit der gegenwärtigen Privatschulfinanzierung zur Prüfung gestellt worden ist, sondern allein der Aspekt, ob die Mehraufwendungen für den - insbesondere von der Klägerin praktizierten -inklusiven Unterricht zu einem Anspruch auf ergänzende Förderung führen (BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - VerfGH n.F. 62, 121 = juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 17.10.2011 - 7 ZB 11.544

    Privatschulfreiheit; staatlich anerkanntes Gymnasium; Betriebszuschuss;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Darüber hat in erster Linie der Landesgesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit in eigener Verantwortung zu entscheiden (BayVGH, U.v. 17.10.2011 - 7 ZB 11.544 u.a. - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Sie enthalten Zielvorgaben für die Integration behinderter Menschen in das staatliche Schulsystem, verpflichten aber nicht zu konkreten Maßnahmen, auch nicht zu konkreten Fördermaßnahmen hinsichtlich der Aufwendungen privater Schulträger für inklusiven Unterricht (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2015 - 7 CE 15.1791

    Gehörlose Schülerinnen und Schüler mit Cochlea-Implantaten haben keinen Anspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 ZB 15.768
    Sie enthalten Zielvorgaben für die Integration behinderter Menschen in das staatliche Schulsystem, verpflichten aber nicht zu konkreten Maßnahmen, auch nicht zu konkreten Fördermaßnahmen hinsichtlich der Aufwendungen privater Schulträger für inklusiven Unterricht (BVerwG, U.v. 29.7.2015 - 6 C 35.14 - juris Rn. 39; BayVGH, B.v. 4.9.2015 - 7 CE 15.1791 - juris).
  • VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16

    Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von

    Gegen die klageabweisenden Urteile des Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2014 Az. M 3 K 13.4787 und M 3 K 12.4978 und den die Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2015 Az. 7 ZB 15.768, 7 ZB 15.783 hat die Antragstellerin Verfassungsbeschwerde erhoben, die Gegenstand des gesonderten Verfahrens Vf. 80-VI-15 ist.
  • VerfGH Bayern, 20.08.2018 - 80-VI-15

    Finanzierung des inklusionsbedingten Mehraufwands eines staatlich anerkannten

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2014 Az. M 3 K 12.4978 und Az. M 3 K 13.4787 sowie gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Oktober 2015 Az. 7 ZB 15.768 und Az. 7 ZB 15.783.
  • VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1139/16

    Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung

    vgl. zum Teilaspekt Mehraufwendungen für inklusiven Unterricht auch BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768 -, juris, Rn. 9.
  • VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1128/16

    Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung

    vgl. zum Teilaspekt Mehraufwendungen für inklusiven Unterricht auch BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768 -, juris, Rn. 9.
  • VG Aachen, 24.06.2016 - 9 K 345/15

    Vorschlag; Auswahlermessen

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768 und 15.783 -, juris.
  • VG Aachen, 24.06.2016 - 9 K 1434/15

    Aufnahme Gesamtschule; Ermessen Barrierefreiheit

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768 und 15.783 -, juris.
  • VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 2389/16

    Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung

    vgl. zum Teilaspekt Mehraufwendungen für inklusiven Unterricht auch BayVGH, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 7 ZB 15.768 -, juris, Rn. 9.
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