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   VGH Bayern, 18.01.1999 - 7 ZB 98.3030   

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VGH Bayern, 18.01.1999 - 7 ZB 98.3030 (https://dejure.org/1999,44111)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.1999 - 7 ZB 98.3030 (https://dejure.org/1999,44111)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 7 ZB 98.3030 (https://dejure.org/1999,44111)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 17.10.2003 - 7 B 02.2186

    Fachoberschule, Jahreszeugnis - Abschlusszeugnis, Jahresfortgangsnote und

    Dies gilt insbesondere im Grenzbereich rechnerischer Gesamtnoten um 4, 5. Insoweit steht der Klassen- bzw. Lehrerkonferenz ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer pädagogischer Beurteilungsspielraum zu (vgl. Beschluss vom 2.1.2002 Az. 7 ZE 01.2889; Beschluss vom 6.3.2001 Az. 7 CE 00.3667; Beschluss vom 18.1.1999 Az. 7 ZB 98.3030; Beschluss vom 10.12.1998 Az. 7 ZB 98.2777; Beschluss vom 23.1.1985 Az. 7 CE 84 A.3139 jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.10.2014 - RO 2 E 14.1566

    Vorrücken auf Probe in die 11. Jahrgangsstufe Gymnasium; Prognoseentscheidung;

    Denn die sachliche Rechtfertigung für die Beschränkung der Nachprüfung auf die Jahrgangsstufen 6 bis 9 besteht darin, dass diese Schülerinnen und Schüler wegen ihrer zu dieser Zeit stattfindenden Persönlichkeitsentwicklung besonderen Leistungsschwankungen unterworfen sein können (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.1999 - 7 ZB 98.3030 - juris).
  • VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 3 K 09.1422

    Staatlich anerkannte Ersatzschule; Jahresfortgangsnote; Gesamtnotenbildung;

    Der Klassen- und Lehrerkonferenz steht auch hier ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer pädagogischer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BayVGH v. 2.1.2002, 7 ZE 01.2889; v. 6.3.2001, 7 CE 00.3667; v. 18.1.1999, 7 ZB 98.3030 jeweils m.w.N.; Augsburg vom 14.7.2009, Au 3 K 09.742).
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