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   LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07   

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LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
LG München I, Entscheidung vom 19.06.2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
LG München I, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 7 O 16402/07 (https://dejure.org/2008,536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Eltern haften für ihre Kinder" -Eltern haften, für durch ihre minderjährigen Kinder über einen bereitgestellten Internetanschluss begangenen Rechtsgutsverletzungen, wegen Aufsichtspflichtverletzung, wenn keine stichhaltigen Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Belehrung ...

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Kinder: Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht

  • aufrecht.de

    Eltern haften für von ihren Kindern begangene Urheberrechtsverletzungen im Internet

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Internet-PC als "gefährlicher Gegenstand" - Eltern können für Urheberrechtsverletzungen ihrer minderjährigen Kinder haften. Belehrung und Überwachung notwendig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung: Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder durch Videouploads

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kinder durch Videouploads

  • wb-law.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Eltern haften nicht für Ihre Kinder

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Eltern haften nicht für ihre Kinder, sofern sie diese ordnungsgemäß belehrt und entsprechend überwacht haben

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2008)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

  • heise.de (Pressebericht, 25.06.2008)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eltern haften auch im Internet für ihre Kinder

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Mithaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Abofallen: Eltern haften für ihre Kinder

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftungsprobleme im Rahmen der Internetnutzung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    "Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet"

  • nennen.de (Kurzinformation)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet?

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internet: Eltern haften für ihre Kinder!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Internet: Eltern haften für ihre Kinder!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eltern haften für ihre Kinder- auch im Internet

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht gilt auch für das Internet

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht gilt auch für das Internet

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mithaftung der Eltern für Internet-Rechtsverletzungen der Kinder

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.7.2008)

    Filesharing - Eltern haften für ihre Kinder

Besprechungen u.ä. (3)

  • drbuecker.de (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Eltern haften nicht für ihre Kinder, sofern sie diese ordnungsgemäß belehrt und entsprechend überwacht haben

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen im Internet

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 3.7.2008)

    Internet - Eltern haften für ihre Kinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 619
  • MIR 2008, Dok. 193
  • ZUM 2008, 805
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 25.01.2006 - 308 O 58/06

    Urheberrecht: Störerhaftung des Inhabers des Internet-Anschlusses für das

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Bezüglich der erlaubten Nutzung des Internets durch andere Personen hafteten die Eltern - bei minderjährigen Familienangehörigen nach der einschlägigen Rechtssprechung (vgl. OLG Hamburg, 10.5.2006, Az. 5 W 61/06; LG Hamburg, 21.4.2006, Az. 308 O 139/06 = MMR 2007, 131; 25.1.2006, Az. 308 O 58/06 = MMR 2006, 700) nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06

    Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Bezüglich der erlaubten Nutzung des Internets durch andere Personen hafteten die Eltern - bei minderjährigen Familienangehörigen nach der einschlägigen Rechtssprechung (vgl. OLG Hamburg, 10.5.2006, Az. 5 W 61/06; LG Hamburg, 21.4.2006, Az. 308 O 139/06 = MMR 2007, 131; 25.1.2006, Az. 308 O 58/06 = MMR 2006, 700) nach den Grundsätzen der Störerhaftung.

    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Eine einweisende Belehrung ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern (so auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131; vgl. Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 548 ff. mwN), da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine "Flat-Rate" vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen.

    Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt (so im Ergebnis auch: OLG Frankfurt CR 2008, 243, 244 li. Sp.; LG Hamburg MMR 2006, 700; 2007, 131).

  • LG Mannheim, 29.09.2006 - 7 O 76/06

    Urheberrechtsschutz: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Eine Haftung der Beklagten zu 1 und 2 für das Verhalten ihres voll einsichtsfähigen Kindes scheide daher - unter Hinweis auf LG Mannheim, MMR 2007, 267 f. - aus.

    Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.

  • LG München I, 25.09.2003 - 7 O 5013/03
    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Dies gilt auch für Minderjährige, jedenfalls ab dem 15. Lebensjahr (vgl. OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, im Hinblick auf eine 15jährige Internetnutzerin; ebenso: Urt. d. Kammer v. 25.9.2003, Az. 7 O 5013/03 = ZUM 2004, 150, für einen 14-Jährigen).

    Auch die weitreichenden Computer- und Internetkenntnisse, die die Beklagte zu 3 durch den IT-Kurs in der Schule erworben und die sie durch die Tat an den Tag gelegt hat, sprechen gegen das Fehlen der Einsicht, dass fremde Werke nicht einfach heruntergeladen und anderweitig online gestellt werden dürfen (urt. d. Kammer v. 25.9.2003 aaO S. 16 f.).

  • LG München I, 04.10.2007 - 7 O 2827/07

    Rechtmäßigkeit einer auf Urheberrecht gestützten Abmahnung; Bereithalten von

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Die Ausführungen des Landgerichts Mannheim (MMR 2007, 267 f.), denen sich die Kammer im Urteil vom 4.10.2007 (CR 2008, 49, 51 re. Sp.) angeschlossen hat, stehen dem nicht entgegen, da in den beiden früher entschiedenen Fällen die Überlassung des Internetanschlusses an ein voll Geschäftsfähigen (an den volljährigen, noch zu Hause lebenden Sohn bzw. an einen Mitarbeiter) Streitgegenstand war.
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Nach der Rechsprechung des BGH bedürfen Minderjährige stets der Aufsicht (BGH NJW 76, 1145), lediglich deren Inhalt und damit der Entlastungsbeweis gem. Satz 2 richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (Palandt/Sprau aaO § 832 Rdn. 4).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Sowohl die verwendeten 70 Kinderfotos als auch die online gestellten Videos liegen vor, so dass die Reichweite der begehrten Auskünfte ermittelt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2379, 2380 li. Sp. unter II.1 - grau/magenta; GRUR 2000, 228 - Musical-Gala, betr. Bezugnahme auf Anlagen).
  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Der Klägerin steht auch der mit Antrag 2 geltend gemachte Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen die Beklagte zu 3 als Teil des entstandenen Schadens bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 670 BGB) zu, da die vorgerichtliche Aufforderung an die Beklagte, weitere Rechtsverletzungen zu unterlassen, auch in deren Interesse lag (vgl. BGH GRUR 1970, 189, 190 - Fotowettbewerb; GRUR 1984, 129, 141 - shop-in-shop).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus LG München I, 19.06.2008 - 7 O 16402/07
    Sowohl die verwendeten 70 Kinderfotos als auch die online gestellten Videos liegen vor, so dass die Reichweite der begehrten Auskünfte ermittelt werden kann (vgl. BGH NJW 1997, 2379, 2380 li. Sp. unter II.1 - grau/magenta; GRUR 2000, 228 - Musical-Gala, betr. Bezugnahme auf Anlagen).
  • BGH, 22.09.1983 - I ZR 166/81

    shop-in-the-shop

  • OLG Hamburg, 13.09.2006 - 5 U 161/05

    Auch Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Eltern sind nach dieser Ansicht ferner verpflichtet, das Kind bei der Nutzung des Internets laufend zu überwachen und den Computer des Kindes regelmäßig zu überprüfen, selbst wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass das Kind bei der Internetnutzung Rechte Dritter verletzt (vgl. OLG Köln, GRUR 2010, 173, 174; LG Hamburg, MMR 2006, 700; MMR 2007, 131 f.; CR 2006, 780, 782; LG München I, MMR 2008, 619, 621 f.; LG Düsseldorf, ZUM-RD 2011, 698, 699; vgl. auch Stang/Hühner, CR 2008, 342, 245; Rauer, K&R 2012, 532, 533; Hoffmann, MMR 2012, 391, 392).
  • LG Bielefeld, 04.03.2015 - 4 O 211/14

    12-jähriger wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteilt

    Dies gilt auch für minderjährige Internetnutzer (OLG Hamburg NJOZ 2007, 5761, 5763, ebenso LG München MMR 2008, 619 m.w. Nachweisen).
  • OLG München, 18.12.2008 - 6 U 3881/08

    OLG München verneint umfassende Aufsichtspflicht der Eltern bei der

    Die Berufung der Beklagten zu 3) gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07, wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 19.06.2008, Az. 7 O 16402/07, in Ziffer 2. des Tenors dahingehend abgeändert, daß die Freistellungsverpflichtung der Beklagten zu 1) und 2) entfällt und die Klage gegen diese insgesamt abgewiesen wird.

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