Rechtsprechung
LAG Hessen, 02.11.2009 - 7/5 Sa 842/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - 7 Ca 4442/08
- LAG Hessen, 02.11.2009 - 7/5 Sa 842/09
- BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
Bonusanspruch eines Bankangestellten - konstitutive Arbeitsvertragsregelung - …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Insofern konnte beim Kläger - anders als beim Kläger im Verfahren 7 Sa 172/09 der erkennenden Kammer - kein Vertrauen dahin entstehen, dass der Bonus auch bei einer Beendigung vor dem Stichtag zur Auszahlung kommt.Insofern hält die Kammer an ihrer bereits am 12. Oktober 2009 durch das Urteil im Verfahren 7 Sa 172/09 begründeten Rechtsprechung fest, die ihrerseits der Rechtsprechung der 14. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts folgt.
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Den Tarifvertragsparteien ist daher eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (so BAG, Urteil vom 06.09.1995 - NZA 96, S. 437 ff.) .Der größere Gestaltungsspielraum, der für Tarifvertragsparteien gilt, ist daher auf Betriebsvereinbarungen nicht unmittelbar anzuwenden (zum Gestaltungsspielraum bei Fortbildungskosten: BAG, Urteil vom 06.09.1995 - NZA 96, S. 437) .
- BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67
Gratifikationszahlung - Gratifikationsrückzahlungsklausel
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Bereits in seiner Entscheidung zu Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen vom 16.11.1967 (Az.: 5 AZR 157/67 - DB 1968, S. 315) hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass - anders als in Tarifverträgen - Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen einer strengeren Prüfung unterliegen.
- LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09
Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung …
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Diese hat im Urteil vom 20. August 2009 (14/18 Sa 612/09) in einem Fall, dem dieselbe Gesamtbetriebsvereinbarung wie im vorliegenden Fall zu Grunde lag, ausgeführt:. - ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2009 - 7 Ca 4442/08
Kein Bonus bei Eigenkündigung!
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2009 - 7 Ca 4442/08 - teilweise abgeändert. - LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08
Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08;… a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .". - BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99
Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.07.2000 (- 1 AZR 551/99 - juris) im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG erkannt. - BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Insoweit knüpften sowohl der 5. Senat als auch der 10. Senat des BAG an die Unwirksamkeit von Widerrufsvorbehalten bei laufenden Zahlungen an, soweit der widerrufliche Teil der Gesamtvergütung mindestens 25 % beträgt (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - juris; offen gelassen in der Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 AZR 187/05 - juris; dies vor dem Hintergrund der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung nach § 75 BetrVG) . - BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05
Widerruf einer Zusatzaufgabe
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Insoweit knüpften sowohl der 5. Senat als auch der 10. Senat des BAG an die Unwirksamkeit von Widerrufsvorbehalten bei laufenden Zahlungen an, soweit der widerrufliche Teil der Gesamtvergütung mindestens 25 % beträgt (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - juris; offen gelassen in der Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 AZR 187/05 - juris; dies vor dem Hintergrund der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung nach § 75 BetrVG) . - BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06
Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel
Auszug aus LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09
Bereits in seiner Entscheidung vom 24.10.2007 (- 10 AZR 825/06 - juris) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spricht, dass in den Fällen, in denen die Sonderzahlung mindestens 25 % der Gesamtvergütung ausmacht, der mit der Sonderzahlung verfolgte Zweck einer zusätzlichen Vergütung bei der Abwägung der Interessen und bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Bindungsklauseln maßgeblich ist und die Zielsetzung, künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter dem Vergütungscharakter zurücktritt. - BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98
Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08
Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung …
- BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10
Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine …
Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. November 2009 - 7/5 Sa 842/09 - werden zurückgewiesen. - LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2011 - 11 Sa 2566/10
Bonus - Stichtagsklausel - Entgeltcharakter
Allerdings ist einzuräumen, dass es auf diesen Gesichtspunkt im Streitfall nicht unmittelbar ankommt; denn nach der Einführung des § 310 Abs. 4 BGB kann an der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln in Betriebsvereinbarungen (BAG 5 AZR 157/67 v. 16.11.1967, AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation) nicht mehr festgehalten werden (anderer Ansicht: Hessisches LAG 7/5 Sa 842/09 v. 02.11.2009, n.v.).