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   BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R   

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https://dejure.org/2008,3728
BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R (https://dejure.org/2008,3728)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R (https://dejure.org/2008,3728)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 20/06 R (https://dejure.org/2008,3728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Strukturkurzarbeitergeld - Bedrohung durch Arbeitslosigkeit - ordentlich unkündbarer älterer Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Strukturkurzarbeitergeldanspruch; Bedrohung durch Arbeitslosigkeit; ordentlich unkündbarer älterer Arbeitnehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zahlung von Struktur-Kurzarbeitergeld (Struktur-KuG) an einen Komplettanbieter im Bereich von Transfer-, Qualifizierungs-, und Personaldienstleistungen; Schutzwürdigkeit von aufgrund der Strukturanpassungen von Massenentlassungen bedrohten ...

  • Judicialis

    MTV § 4.4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Strukturkurzarbeitergeld bei fehlender Bedrohung durch Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 22/89

    Leisungsverweigerung - Klageart

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich üblicherweise erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug und die dem Arbeitgeber zustehenden Zuschüsse bewilligt werden (§§ 177 ff SGB III; vgl zum Verwaltungsverfahren: BSG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89 -, NZA 1990, 705 f mwN; s auch Söhngen in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 6 RdNr 86 ff).

    Werden die betrieblichen Voraussetzungen und das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls für die Gewährung von Kug dem Grunde nach anerkannt, Kug auf Antrag des Arbeitgebers für namentlich benannte Arbeitnehmer in diesem Bescheid jedoch ausdrücklich abgelehnt, sind die zwei Stufen des Verwaltungsverfahrens in einem Bescheid zusammengefasst, so dass die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage zulässig ist (BSG, Urteil vom 15. Februar 1990, aaO); es bedarf dann keines gesonderten Leistungsantrages mehr.

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser neun Arbeitnehmer führt (vgl dazu: BSGE 22, 181, 183; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ist der Bescheid vom 5. Dezember 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 2002.
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser neun Arbeitnehmer führt (vgl dazu: BSGE 22, 181, 183; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ist der Bescheid vom 5. Dezember 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 2002.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser neun Arbeitnehmer führt (vgl dazu: BSGE 22, 181, 183; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S 4), ist der Bescheid vom 5. Dezember 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. Januar 2002.
  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Diese Voraussetzungen sind bei den betroffenen neun Arbeitnehmern wohl selbst dann gegeben, wenn der Haustarifvertrag im Hinblick auf die Rechsprechung des BAG (AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gewerkschaften) keine Anwendung finden sollte.
  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R
    Mit der Anzeige des Arbeitsausfalls nach § 173 Abs. 1 SGB III, die der Arbeitgeber oder die Betriebvertretung - soweit vorhanden - erstattet, wird eine verselbstständigte Entscheidung (Anerkennungsbescheid; BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 S 13 f) der Agentur für Arbeit darüber herbeigeführt, ob einzelne Voraussetzungen für die Gewährung von Kug (erheblicher Arbeitsausfall, betriebliche Voraussetzungen) vorliegen (§ 173 Abs. 3 SGB III, hier in der Normfassung des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 - BGBl I 594).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin führt (vgl dazu: BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Blatt Da11 Rücks; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11 und SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10), ist der Bescheid vom 25.4.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.12.2005, gegen den sich die Klägerin mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 4, § 56 SGG) wehrt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 5131/11
    Ferner verwies die Arbeitgeberin auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 20/06 R).

    Zur Begründung führte sie aus, das Urteil des BSG vom 29. Januar 2008 (B 7/7a AL 20/06 R) sei zu der Vorgängerregelung des § 175 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) ergangen und nicht auf die jetzt geltende Regelung des § 216b Abs. 4 Nr. 1 SGB III übertragbar.

    Auch die persönlichen Voraussetzungen für AN gem. § 216b Abs. 4 SGB III lägen vor; entgegen der Auffassung der Beklagten sei AN auch von Arbeitslosigkeit bedroht, da nach der überzeugenden in einem obiter dictum dargelegten Auffassung des BSG vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 20/06 R, ein Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bereits dann bedroht sei, wenn er alsbald mit einer Beendigung der Beschäftigung rechnen müsse, was allein eine ernste Absicht des Arbeitgebers voraussetze, die durch die Kündigungsliste -in der AN namentlich genannt sei- dokumentiert sei.

    Die Anfechtungs- und Leistungsklage auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld ist zulässig, da die Beklagte das normalerweise zweistufige Verwaltungsverfahren -zulässigerweise- in einem Bescheid zusammengefasst hat und die begehrte Leistung für namentlich benannte Arbeitnehmer -nämlich für AN- abgelehnt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, B 7/7a AL 20/06 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2012, L 3 AL 3581/11 beide veröffentlicht in Juris).

    Das SG hat zutreffend entschieden, dass die Klägerin als Prozessstandschafterin der AN -ohne dass deren Beiladung notwendig ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.)- einen Anspruch auf Zahlung von Transferkurzarbeitergeld für AN ab 1. Januar 2010 hat, weil die persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld (§ 216b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 SGB III in der vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 geltenden Fassung - a.F.-) vorliegen und die übrigen Voraussetzungen (§ 216b Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SGB III a.F.) von der Beklagten bindend anerkannt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 14. September 2010, B 7 AL 29/09 R, veröffentlicht in Juris) worden sind.

    Nach der überzeugenden Auffassung des BSG (Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.) ist mit einer Beendigung der Beschäftigung zu rechnen, wenn der Arbeitgeber die ernste Absicht hat, den Arbeitnehmer zu entlassen.

    Dass der Arbeitgeber die ernste Absicht hat, den Arbeitnehmer zu entlassen, ergibt sich bereits aus einer Anzeige über den Arbeitsausfall bzw. erst recht aus der namentlichen Kündigungsliste im Rahmen eines betrieblichen Interessenausgleichs, die diese Absicht ausreichend dokumentiert (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.).

    Auf die Rechtmäßigkeit dieser beabsichtigten Kündigung kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, a.a.O.).

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin, Gesamtrechtsnachfolgerin der AG iG (vgl BGHZ 80, 129, 137 und 140) , als Prozessstandschafterin von 63 ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 11.6.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.9.2003 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.3.2003 abgelehnt hat.

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich dann erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug bewilligt wird (§§ 177 ff SGB III; BSG SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin von zwölf ihrer Arbeitnehmer führt (vgl dazu BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG Da 11; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4 S 3 f; BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig wäre (BSG SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) , ist der Bescheid vom 5.5.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7.6.2006 (§ 95 SGG) , mit dem die Beklagte die Zahlung von Transfer-Kug für Dezember 2005 abgelehnt hat.

    Dem Anerkennungsverfahren schließt sich üblicherweise erst das Leistungsverfahren an, in dem in der zweiten Stufe jeweils für Zeiträume, die durch den Leistungsantrag (§ 323 Abs. 2 SGB III) bestimmt werden, das den Arbeitnehmern zustehende Kug bewilligt wird (§ 216b Abs. 10 iVm §§ 177 ff SGB III; BSG SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10 mwN) .

  • BSG, 17.03.2016 - B 11 AL 3/15 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - kein Anspruch auf

    Die Klägerin ist als Arbeitgeberin berechtigt, die Rechte ihrer Arbeitnehmer - hier die Inanspruchnahme von das Saison-Kug ergänzenden Leistungen - im Wege der gesetzlichen Verfahrens- und Prozessstandschaft geltend zu machen (BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R - SozR 4-4300 § 323 Nr. 1; BSG Urteil vom 14.9.2010 - B 7 AL 21/09 R - SozR 4-4300 § 173 Nr. 1 mwN; zum früheren Struktur-Kug: BSG Urteil vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 20/06 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10).

    Eine Beiladung der Arbeitnehmer zu diesem Rechtsstreit ist nicht notwendig (§ 75 Abs. 2 SGG; BSG Urteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R - SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 RdNr 11; BSG Urteil vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 20/06 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 RdNr 10) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08

    Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Gewährung von Urlaub

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin dieser 12 Arbeitnehmer führt (vgl für das Strukturkurzarbeitergeld nach § 175 SGB III alter Fassung, Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, SozR 4-4300 § 175 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen), ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig wäre (vgl BSG, aaO; BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R -, SozR 4-4300 § 323 Nr. 1 S. 4), ist der Bescheid vom 05.05.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2006.

    Gegenstand des Verfahrens ist nicht der Anerkennungsbescheid vom 18.04.2005 mit dem nach Anzeige des Arbeitsausfalls nach § 216b Abs. 5 SGB III iVm § 173 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 SGB III eine Entscheidung der Agentur für Arbeit darüber herbeigeführt wird, ob einzelne Voraussetzungen für die Gewährung von Kug vorliegen (vgl zum zweistufigen Verfahren BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R -, SozR 4-4300 § 175 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.04.2014 - L 13 R 2341/13

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zur

    Insoweit müssen konkrete (objektive) Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beschäftigung in absehbarer Zeit beendet sein wird (BSG, Urteil vom 29. Januar 2008, Az.: B 7/7a AL 20/06 R).
  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

    Gegenstand des Verfahrens, das die Klägerin als Prozessstandschafterin der in der KompTime GmbH beE SEN Essen zusammengefassten 81 Arbeitnehmer führt, ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig gewesen wäre, vgl. BSG-Urteil vom 29.1.2008, Az.: B 7/7a AL 20/06 R, ist der Bescheid vom 23.7.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2008.

    Gemäß § 216b SGB III muss jeder Arbeitnehmer - im Gegensatz zur Vorgängerregelung des § 175 SGB III (Struktur-Kurzarbeitergeld) - selbst von Arbeitslosigkeit bedroht sein, § 216b Abs. 4 Nr. 1 SGB III, BSG Urteil vom 29.1.2008, B 7/7a AL 20/06 R. In § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III a.F. wurde noch gefordert, dass die von dem Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen einer erheblichen Anzahl von Arbeitnehmern des Betriebes (§ 17 Abs. 1 KSchG) in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst sind, während § 216b SGB III in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2 nur noch von "zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten" spricht.

    In seinem Urteil vom 29.01.2008, B 7/7a AL 20/06 R, führt das BSG aus, dass ein Anspruch auf das damalige Strukturkurzarbeitergeld nicht voraussetze, dass der von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer selbst von der Arbeitslosigkeit bedroht sei.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 3581/11

    Transferkurzarbeitergeld - Anerkennungsbescheid - Hinweis auf

    In diesem Fall bedarf es keines gesonderten Leistungsantrages mehr (BSG, Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 20/06 R - juris Rn. 10).

    Insofern war der Sachverhalt, welcher der Entscheidung des BSG vom 29.01.2008 (B 7/7a AL 20/06 R) zugrundelag, anders gelagert.

  • BSG, 18.06.2013 - B 11 AL 41/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - nicht ausreichende

    Die Beklagte macht zwar geltend, dass sich die aufgeworfene Frage unmittelbar aus § 216b Abs. 4 Nr. 1 iVm § 17 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und auch aus dem Urteil des BSG vom 29.1.2008 (B 7/7a AL 20/06 R - SozR 4-4300 § 175 Nr. 1) nicht beantworten lasse.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - L 9 AL 88/15

    Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Erfüllung der

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2015 - L 13 AL 2561/13
  • BSG, 15.10.2012 - B 11 AL 64/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 15 AS 271/17
  • SG München, 28.09.2021 - S 57 AL 326/20

    Transferkurzarbeitergeld und Betriebsänderung

  • BSG, 10.09.2012 - B 11 AL 73/12 B
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