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LG Berlin, 26.07.2013 - 70 Js 1175/01 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.07.2013 - 70 Js 1175/01
- LG Berlin, 26.07.2013 - 589 StVK 140/13
- KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
Wird zitiert von ...
- KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13
Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen …
Das Landgericht Berlin - (525) 70 Js 1175/01 KLs (2/02) - verurteilte den Beschwerdeführer am 21. November 2002, rechtskräftig seit dem 29. November 2002, wegen räuberischen Diebstahls, wegen Diebstahls in 14 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall versucht und in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Bedrohung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Beleidigung, wegen versuchter sexueller Nötigung, wegen Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind, wegen exhibitionistischer Handlungen, wegen Beleidigung in zehn Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung, in einem Fall in Tateinheit mit Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind und in einem Fall in Tateinheit mit exhibitionistischen Handlungen und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und ordnete die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an.