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   LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99   

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LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99 (https://dejure.org/2005,44245)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.01.2005 - 70 Js 899/99 (https://dejure.org/2005,44245)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 70 Js 899/99 (https://dejure.org/2005,44245)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 06.01.1988 - 1 Ss 137/87
    Auszug aus LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99
    Anders als die zuvor geltende Fassung des Gesetzes, nach der eine Beiordnung nur auf der Grundlage der Bestimmungen für die Gewährung von PKH erfolgen konnte, bedarf der beigeordnete Vertreter eines Nebenklägers keiner besonderen Bevollmächtigung durch diesen mehr, sondern kann gemäß § 397a Abs. 1 Satz 4, 142 Abs. 1 StPO sogar vom Gericht frei bestimmt werden (vgl. zur "aIten" Rechtslage OLG Hamburg NStZ 1988 S. 193 f.).
  • KG, 17.01.2005 - 2 StE 10/03

    Pflichtverteidigervergütung nach neuem Gebührenrecht: Stichtagsbestimmung bei

    Auszug aus LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99
    Das Kammergericht hat nunmehr ? insoweit unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung zu § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, nach der die jeweils alten Gebührensätze heranzuziehen waren ? für den Fall der Beiordnung nach dem 1. Juli 2004 eines schon vor diesem Stichtag in derselben Sache tätigen Wahlanwaltes zum Pflichtverteidiger dahin entschieden, dass neues Gebührenrecht anzuwenden sei und zur Begründung vor allem auf den in Kenntnis der bisherigen unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu § 134 BRAGO ausdrücklich geäußerten, in den Materialien zum Gesetzesentwurf (BT-Ds 15/1971) der in unveränderter Fassung in Kraft getretenen §§ 60, 61 RVG niedergelegten Willen des Gesetzgebers abgestellt (vgl. KG, Beschluss vom 17. Januar 2005 ? (1)2 StE 10/03-2 (4/03) -).
  • OLG Celle, 27.09.2002 - 6 W 118/02

    Beschwerdegericht; Beschwerdeverfahren; gesetzlicher Richter; originäre

    Auszug aus LG Berlin, 04.01.2005 - 70 Js 899/99
    Vorliegend hat die Kammer jedoch von der in ihrem Ermessen liegenden Möglichkeit der Zurückverweisung an den Rechtspfleger in entsprechender Anwendung der §§ 573 Abs. 1, 572 Abs. 3 ZPO Gebrauch gemacht (vgl. zu der Anwendbarkeit dieser Vorschriften ? vormals § 575 ZPO - im Kostenrecht und den Kriterien der Ermessensausübung Mümmier, Anm. zu OLG Düsseldorf, JurBüro 1979, 48 f.; des Weiteren zur Möglichkeit der Zurückverweisung: Zöller-Gummer, ZPO 25., Auflage, § 57 Rz. 27 f, 31 m. w. N.; Stein-Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 575 Rz. 7 m. w. N., Müko-Braun, § 575 Rz. 3ff. m. w. N.; OLG Celle MDR 2003 S. 523 f.), und zwar, weil das Landgericht Berlin - Rechtspfleger - eine Festsetzung nach dem RVG aus rechtlichen Erwägungen völlig unterlassen und den von der Rechtsanwältin gestellten Kostenfestsetzungsantrag inhaltlich hinsichtlich der einzelnen dort aufgeführten Positionen nicht geprüft hat.
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   LG Berlin, 04.02.2005 - (518) 70 Js 899/99 (48/04)   

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https://dejure.org/2005,76129
LG Berlin, 04.02.2005 - (518) 70 Js 899/99 (48/04) (https://dejure.org/2005,76129)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.02.2005 - (518) 70 Js 899/99 (48/04) (https://dejure.org/2005,76129)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - (518) 70 Js 899/99 (48/04) (https://dejure.org/2005,76129)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05

    Anwendung des RVG; Nebenklagebeistand

    Die gegenteilige differenzierende Auffassung (LG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 2005 in (518) 70 Js 899/99 (48/04)) vermag dagegen nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 (s) Sbd VIII-126/05

    Anwendung des RVG beim Nebenklagebeistand

    Die gegenteilige differenzierende Auffassung (LG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 2005 in (518) 70 Js 899/99 (48/04)) vermag dagegen nicht zu überzeugen.
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