Rechtsprechung
   LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15, 70 Qs 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7729
LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15, 70 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,7729)
LG Hannover, Entscheidung vom 19.01.2015 - 70 Qs 2/15, 70 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,7729)
LG Hannover, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 70 Qs 2/15, 70 Qs 3/15 (https://dejure.org/2015,7729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StPO § 304 Abs. 1, StPO § 140 Abs. 2
    Abschiebungshaft, Strafverfahren, Pflichtverteidigung, unerlaubter Aufenthalt, Untertauchen, Ausreisepflicht, Überstellungsfrist, Fristablauf, Dublinverfahren, Nebenstrafrecht, Dublin II-VO, Asylantrag

  • frsh.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Neuruppin, 12.03.2002 - 12 Qs 8/02
    Auszug aus LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15
    Eine andere Auslegung, die die Zustimmungserklärung für wirksam erachtet und die Bedingung als bloße Anregung umdeutet (vgl. LG Neuruppin, Beschl. v. 12.03.2002, Az: 12 Qs 08/02), wird den Interessen des Angeklagten nicht gerecht und ist deshalb - auch in Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 153 Abs. 2 StPO - abzulehnen.
  • OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12

    Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung

    Auszug aus LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15
    Die Beschwerde ist zulässig, da nach der Aufhebung des Einstellungsbeschlusses vom 04.12.2014 dem Angeklagten wieder ein Rechtsschutzbedürfnis zukommt; er begehrt die Verteidigerbestellung in einem nunmehr (wieder) laufenden Verfahren und keine unzulässige nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für ein im Rechtszug abgeschlossenes Verfahren (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.07.2012, Az: 2 Ws 196/12).
  • OLG Hamm, 13.11.2003 - 4 Ws 576/03

    Rechtsmittel gegen Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit bei Fehlen der

    Auszug aus LG Hannover, 19.01.2015 - 70 Qs 2/15
    Trotz des entgegenstehenden Wortlauts gilt dies jedoch nicht in den Fällen, in denen es an einer prozessualen Voraussetzung für die Einstellung gefehlt hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.2003, Az: 4 Ws 576 - 578/03, 4 Ws 576/03, 4 Ws 577/03, 4 Ws 578/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht